Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Gericht entscheidet: Pokerturniere vorerst weiter legal

Das Verwaltungsgericht Neustadt urteilte gestern zugunsten einer Veranstalterin von privaten Pokerturnieren. Diese hatte gegen das generelle Pokerturnier-Verbot in Rheinland-Pfalz geklagt. Das Gericht entschied damit ähnlich wie kürzlich das Oberverwaltungsgericht Münster.

Am 1. Januar 2008 trat der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland sowie das rheinland-pfälzischen Landesglücksspielgesetz in Kraft. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier untersagte der Veranstalterin daraufhin mit sofortiger Wirkung jegliche Veranstaltung von entgeltlichen Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz.

Die Antragsstellerin klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid und beantragte zugleich vorläufigen Rechtsschutz. Dabei gab sie zu Protokoll, sie veranstalte bereits seit Jahren Pokerturniere und erhebe nur einen geringen Unkostenbeitrag.

Das Gericht gab der Klägerin Recht. Es sei nicht geklärt, ob es sich bei derartigen Veranstaltungen mit einem geringen Unkostenbeitrag und einer moderaten Gewinnausschüttung um unerlaubtes Glücksspiel handele. Ein sofortiges Verbot sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Dabei verwies das Gericht auch eindeutig auf das Grundrecht der freien Berufsausübung.

Weiterhin verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass die Antragsstellerin bereits seit Jahren Pokerturniere veranstalte. Diese hätten die kommunalen Behörden in der Vergangenheit als erlaubnisfähig beziehungsweise sogar erlaubnisfrei angesehen.

Erst vor kurzem hatte das OVG Münster ein ähnliches Urteil gefällt.