Der Glücksspielstaatsvertrag und seine Folgen
Erstmals ist auch die breite Öffentlichkeit von den Neuerungen des am 1. Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag betroffen. Die geplante Ausstrahlung der '5-Millionen-SKL-Show' wurde von der niedersächsischen Landesmedienanstalt untersagt. Auch Sendungen wie 'Aktion Mensch' droht das Verbot.
Das Gesetz und mögliche Auswirkungen
Am 28.03.2006 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der bis dahin geltende Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig sei. Bis zum 31.12.2007 hatte die Politik Zeit, einen neuen Vertrag zu verabschieden. Dieser verbietet nun konsequent jegliches Bewerben von Glücksspielen.
Der Präsident des Verbandes Europäischer Wettanbieter, Markus Maul, kommentierte mögliche Auswirkungen wie folgt: „Wenn man den Glücksspielstaatsvertrag konsequent umsetzt, dürfte auch die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr übertragen werden.“
Konkrete Folgen
Die '5-Millionen-SKL-Show' - geplant für den 30.08.2008 - wird nun vorerst abgesetzt. Doch auch Sendungen wie 'Aktion Mensch' oder die ARD-Fernsehlotterie 'Ein Platz an der Sonne' stehen seitdem auf dem Prüfstand. Als Folge sanken bei NKL und SKL die Werbeeinnahmen seit Jahresbeginn um knapp 30%. Die Unternehmen kämpfen nach eigenen Angaben um ihre Existenz. Für Markus Maul ist klar: Der Abschied von der SKL-Show ist erst der Anfang.