Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Dr. Bahr: "Das Risiko muss den Spielern bewusst sein"

Wie ist die Verurteilung eines Online-Black Jack Spielers wegen illegalem Glücksspiel einzuordnen und welche Auswirkungen hat sie auf uns Pokerspieler? Diese und weitere Fragen beantwortete uns der Glücksspielrechtsexperte Dr. Martin Bahr im Interview.

Dr. Martin Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

Vor wenigen Tagen wurde der Fall eines Münchner Malermeisters bekannt, der 2011 beim Online-Black Jack 201.500 Euro gewann. Das Amtsgericht München verurteilte ihn nun wegen der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro, sein übrig gebliebener Gewinn von 63.490 Euro wurde vom Staat eingezogen.

Wir befragten Dr. Martin Bahr, wie er dieses Urteil und seine Auswirkungen einschätzt. Er ist seit über einem Jahrzehnt im Glücksspielrecht tätig, Autor des Buches "Glücks- und Gewinnspielrecht" und darüber hinaus Experte im Bereich der Neuen Medien.

"Die Entscheidung ist nicht neu."

PokerStrategy.com: Wie schätzen sie das Urteil ein?

Martin Bahr: Das Urteil ist insofern interessant, weil es das erste Urteil ist, das sich ausschließlich mit dem § 285 StGB befasst. Bislang gab es nur vereinzelte Gerichtsentscheidungen, bei denen es am Rande um die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel ging. Das Urteil des Amtsgericht München ist, soweit ersichtlich, die erste Entscheidung, die sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt. Deshalb kommt ihr eine wichtige Bedeutung zu, auch wenn es nur eine amtsgerichtliche Entscheidung ist.

PokerStrategy.com: Der Fall ist ja reichlich kurios, da wird Bargeld im Schuhkarton gefunden …

Martin Bahr: ... und auch, dass es vorher noch andere Verfahren gegeben hat und die Höhe der Einsätze, das ist alles jenseits jeder Nachvollziehbarkeit. Mitten aus dem Leben halt.

PokerStrategy.com: Laut Merkur-Online hat der Angeklagte Malermeister bereits die Revision beantragt. Welche Erfolgschance sehen sie in höherer Instanz?

Martin Bahr: Dazu muss man folgendes sagen: Die Entscheidung ist an und für sich durchaus vertretbar. Allerdings krankt sie daran, dass sie sich nicht näher mit der Frage auseinandersetzt, ob die Norm, auf die sie sich beruft, verfassungsgemäß ist. Und ob sie gegen Europarecht verstößt, wird, wenn überhaupt, ebenfalls nur ganz knapp erörtert.

Wenn ein Spieler zum Beispiel ins Ausland fährt und dort spielt, dann wäre das nicht strafbar. Wenn derselbe Spieler allerdings von Deutschland aus beim selben Anbieter spielt, dann macht er sich strafbar. Diese Ungleichbehandlung ist rechtlich außerordentlich fraglich.

PokerStrategy.com: Also muss man erst die höheren Instanzen abwarten, bis diese Frage geklärt wird?

Martin Bahr: Ja, das ist klar. Das ist eine erstinstanzliche Entscheidung, da betritt ein Gericht Neuland. Ob das vor einem höheren Gericht bestand hat, muss man erst abwarten. Was am Ende rauskommt, steht in den Sternen. Es kann durchaus sein, dass die Strafrechtsnorm von anderen Gerichten deutlich restriktiver ausgelegt wird.

PokerStrategy.com: In der Urteilsbegründung geht die Richterin auch auf die Werbung von Prominenten fürs Glücksspiel ein und behauptet, Boris Becker würde Werbung für Sportwetten machen. Dabei macht er ja Werbung für Online-Poker.

Martin Bahr: Wir wissen nicht genau, welcher Sachverhalt hier behandelt wurde, aber nach unserem Kenntnisstand ist es so, dass Boris Becker primär für Poker Werbung gemacht hat und nicht für Sportwetten.

PokerStrategy.com: Und der FC Bayern macht zwar Werbung für Sportwettenanbieter, allerdings gibt es ja bis heute kein legales Sportwettenangebot in Deutschland, es wurden noch keine Lizenzen ausgestellt.

Martin Bahr: Diese Differenzierung zwischen Sportwetten und anderen Glücksspielen in dem Urteil scheint mir auch nicht wirklich nachvollziehbar zu sein. Wenn man der Ansicht ist, dass ausländische Glücksspiellizenzen ausreichen, dann ist es letztlich egal, ob es sich um Sportwetten oder andere Glücksspiele handelt. Wenn man der Ansicht ist, dass eine ausländische Glücksspiellizenz nicht ausreicht, dann sind auch keine Sportwetten erlaubt. Auf die Art des Glücksspiel abzustellen, halte ich für relativ fraglich.

"Mit der Gesetzeslage in Deutschland stimmt etwas nicht."

PokerStrategy.com: Wie schätzen sie die Frage der Europarechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrags ein? Die Richterin ist der Meinung, dass der Vertrag mit Europarecht vereinbar ist.

Martin Bahr: Dazu gibt es viele Äußerungen und letzten Endes weiß keiner so genau, was am Ende dabei herauskommt. Die Richterin hat ein, zwei Gerichtsurteile herausgesucht, die für eine Vereinbarkeit sprechen, genauso gut hätte sie andere Urteile zitieren können, die sich dagegen aussprechen. Es gibt viele Pro und Contra Argumente und genug Urteile, die zum genau gegenteiligen Schluss kommen. Diese Unsicherheit haben wir im Grunde schon seit 2003, seit dem Urteil im Fall Gambelli. Daran hat sich seither nicht viel verändert.

PokerStrategy.com: Welche Auswirkung wird das Urteil haben? Werden sich Behörden darauf berufen?

Martin Bahr: Dieses Amtsgerichtsurteil ist nichts wirklich Neues. Für alle Leute, die in diesem Bereich tätig sind, ist das eine Bestätigung des bestehenden Risikos. Jedem vernünftigen Menschen war klar, dass es diese Strafrechtsnorm gibt. Ob sie anwendbar ist oder nicht, diese Unsicherheit ist durch das Amtsgerichtsurteil nicht erheblich verstärkt worden. Ein anderes Amtsgericht oder eventuell höhere Instanzen können eine Strafbarkeit nach wie vor ablehnen. Trotzdem ist es so, dass wir das erste Mal ein Urteil haben, das allein anhand dieser Norm jemanden verurteilt hat.

Für viele Betroffenen wäre die Anzahl der Tagessätze wahrscheinlich noch akzeptabel, zu denen der Angeklagte verurteilt wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt ist allerdings der wirtschaftliche Schaden, den der Spieler erleidet. Im Zweifelsfall kann einem alles weggenommen werden, was man an Einnahmen hatte. Wenn man lediglich den erzielten Gewinn abgeben müsste, dann ginge das ja noch. Aber im Strafrecht gilt das Bruttoprinzip. Man ist also verpflichtet, sämtliche erzielten Einnahmen abzugeben. Die erlittenen Verluste oder sonstigen Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden. Neben dem eigentlichen Strafmaß ist das natürlich ein erhebliches Risiko für die Betroffenen.

PokerStrategy.com: Findet dieses Bruttoprinzip immer Anwendung, ist das üblich?

Martin Bahr: Das ist ein im Strafrecht gängiges Prinzip. Das ist keine Besonderheit des Glücksspielrechts. Alle erzielten Einnahmen muss man wieder abgeben. Das ist natürlich ein ganz massives wirtschaftliches Risiko.

Man muss dazu auch noch folgendes sagen: Es gibt ja keine wirklich zuverlässigen Zahlen darüber, wie viele Leute online spielen. Es geistern Zahlen herum, die sich im sechsstelligen Bereich bewegen, bis hin zu über einer Millionen Menschen, die regelmäßig online Glücksspiele spielen. Irgendwo zwischen diesen Zahlen wird die Wahrheit liegen.

Dass sich nun all diese Leute strafbar machen sollen, zeigt ja, dass da etwas mit der Gesetzeslage in Deutschland nicht stimmt. Und es ist auch nicht nachvollziehbar, was im Urteil des Amtsgerichts anklingt. Dass nur die inländischen Glücksspiele Rechtssicherheit bringen und die ausländischen Spiele manipuliert werden können. Die Argumentation des Amtsgerichts geht ja dahin, dass man nicht wissen könne, ob bei ausländischen Anbietern betrogen würde. Das ist im Zuge der Internationalisierung, nicht nur im Glücksspielbereich, sondern generell, eine sehr fragwürdige Einschätzung.

PokerStrategy.com: Lässt sich aus dem Urteil eine Handlungsempfehlung für Online-Spieler herauslesen? Wie sollte man sich in Zukunft verhalten?

Martin Bahr: Es gibt kein neues Risiko. Das Urteil führt vielmehr allen Menschen noch einmal vor Augen, dass die Teilnahme an Online-Glücksspielen nach Ansicht mancher Gericht strafbar sein kann. Dieses Risiko muss jedem Spieler bewusst sein.

Eine andere Konsequenz ergibt sich daraus allerdings auch für Hobbyspieler. Wenn sich ein Glücksspielanbieter weigert, einen Gewinn auszuzahlen, dann ist es nahezu unmöglich, dagegen vor einem deutschen Gericht zu klagen. Das war natürlich auch vorher schon der Fall, weil der Vertrag, den man eingeht, gegen geltendes Recht verstößt und damit unwirksam ist. Zusätzlich würde sich nun, setzt sich der Rechtsanspruch durch, jeder Kläger quasi selbst anzeigen. Denn er müsste vor Gericht zugeben, dass er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat und sich damit strafbar gemacht hat.

Wenn ein ausländischer Veranstalter die Ausschüttung verweigert, ist das ein Problem. Die einzige Möglichkeit wäre dann, im Land des Anbieters zu klagen. Das ist aber sehr ungünstig, weil es sehr teuer werden kann, teilweise sehr weit weg ist und die Rechtslage häufig unklar ist. Deutlich besser wäre es stattdessen, wenn man nach Maßgabe der deutschen Rechtslage dagegen vorgehen könnte. Da weiß man als Verbraucher in aller Regel, was einen erwartet. Leider ist die geltene Rechtslage aber hier eine ganz andere.

PokerStrategy.com: Herr Dr. Bahr, vielen Dank für das interessante Interview!

Martin Bahr: Gerne.

Weitere News zur Glücksspielregulierung:

von Volker Rueß