Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

EU leitet Verfahren ein

Wie bereits vermutet wurde, hat die Europäische Union am gestrigen Donnerstag ein Verfahren gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag eingeleitet.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit auf den Brief der EU zu antworten und nachzuweisen, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen europäisches Recht verstößt. Sollte die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit nicht nachweisen können, so wird die Europäische Kommission den Tatbestand an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten, welcher dann eine Klage gegen Deutschland einleiten würde.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist am 01. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und soll das Onlineglücksspiel regulieren.

EGBANach Ansicht der EGBA, einem Zusammenschluss verschiedener in Europa lizensierten Glücksspielanbietern, verstößt der Vertrag jedoch gegen die Römischen Verträge, in denen ein freier Wettbewerb im Binnenmarkt der EU zugesichert wird. Die EGBA beruft sich dabei insbesondere auf Artikel 49 der Verträge. Dieser, so die EGBA sichert ihnen das Recht, ihren Service in der gesamten EU anzubieten, solange sie über eine Lizenz in einem der EU Staaten verfügen.

Das Verfahren gegen Deutschland war erwartet worden, nachdem die EGBA vor kurzem eine offizielle Beschwerde vor der Kommission eingereicht hatte.


Schweden
Schweden
Neben Deutschland wurde auch gegen Schweden ein Verfahren eingeleitet. Die schwedische Regierung hat nun, ebenso wie Deutschland, zwei Monate um auf den Brief aus Brüssel zu reagieren.

Das Verfahren gegen Schweden betrifft nur den Onlinepokermarkt. Schweden hat mit dem staatlichen Anbieter Svenska Spel ein Monopol auf den Onlinepokermarkt. Andere Anbieter sind in Schweden nicht zugelassen.