Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Gericht entscheidet: Poker-Bundesliga darf stattfinden

Im April musste die Poker-Bundesliga in Rheine nach Gerichtsbeschluss ein Turnier komplett absagen. Die Antragstellerin focht den Beschluss an - gestern entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu ihren Gunsten.

Poker-Bundesliga: Turnier-Bedingungen
Die in Nordrhein-Westfalen wohnhafte Antragsstellerin plant, in einer Gaststätte in Rheine Pokerturniere im Rahmen der Poker-Bundesliga durchzuführen. Die Gewinne des Turniers werden von Sponsoren zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmegebühr beträgt €15 und dient einzig der Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten, ein Rebuy während des Turniers ist nicht möglich.

OVG-Beschluss unanfechtbar
Der 4. Senat des OVG hat damit nach eigenen Aussagen eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Pokerturnieren getroffen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Laut Expertenmeinung ist die Entscheidung eine Absage an die Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte, jede Zahlung als Einsatz und somit Glücksspiel anzusehen.


Entwicklung von 12/2007 bis 04/2008
Schon im Dezember 2007 untersagte die Stadt Rheine als Antragsgegnerin der Antragstellerin die Durchführung von Poker-Turnieren mit sofortiger Wirkung. Laut Ansicht der Stadt veranstalte die Antragstellerin mit den Turnieren öffentliches Glücksspiel. Der darauffolgende Rechtsschutzantrag der Antragstellerin wurde vom Verwaltungsgericht Münster im April abgelehnt.


Begründung des OVG
Das OVG gab der Beschwerde der Antragsstellerin gegen diesen Beschluss statt, denn das von der Stadt Rheine ausgesprochene Verbot sei voraussichtlich rechtswidrig. Die Begründung des OVGs lautete, das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei kein verbotenes Glücksspiel, da die Spieler unter anderem keinen Spieleinsatz zahlten, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen erwachse.