Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Urteil des BGH: Glücksspiele im Internet bleiben verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Internetverbot von Glücks- und Kasinospielen und ein staatliche Monopol seien rechtsmäßig. Da der aktuelle Glücksspielvertrag jedoch bald ausläuft, misst die Glücksspielbranche dem Urteil nur wenig Bedeutung zu.

Gestern bestätigte der Bundesgerichtshof die Klage von sechs Lotteriegesellschaften gegen die Dienste von privaten Glücksspielanbietern im Internet: Das Internetverbot für Glücks- und Kasinospiele sei rechtsmäßig. Auf das bereits abgesegnete Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz, wird das jedoch vermutlich keinen Einfluss haben.

Die Vorgeschichte

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 den deutschen Glücksspieltaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt, da er mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werde. Er sei nur dann zulässig, wenn er ganz in den Dienst der Suchtprävention gestellt werde. Der neue Staatsvertrag beschränkte deshalb von 2008 an die Werbung für die staatlichen Monopolangebote, unter anderem Lotto, Toto und Oddset. Online-Glücksspiele verbot er ganz.

Doch auch der neue Vertrag konnte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. 2010 erklärte ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) für unzureichend. Er beschränke den freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Außerdem sei er nicht kohärent, da er den staatlichen Monopolangeboten immernoch zu viel Werbung erlaube und dabei die Spielsucht und andere Gefahren des Glücksspiels nicht systematisch bekämpfe.

Das Urteil

Der Bundesgerichtshof entschied gestern über einen Teilaspekt des auslaufenden Vertrages, nämlich das Verbot der Online-Glücksspiele. Die Karlsruhe Richter urteilten, die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags über das Internetverbot verstießen "insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union".

Das Internetverbot beschränke zwar den freien Dienstleistungsverkehr in der EU, doch wegen der größeren Gefahren des Internets – insbesondere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jederzeitige Verfügbarkeit – dürfe dieser Vertriebsweg stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden. Die verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung rechtfertigten dies. Das Verbot erfülle auch die vom EuGH geforderte Kohärenz, da es den Zugang zum Glücksspiel in systematischer Weise beschränke.

Ob der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 insgesamt, über das Internetverbot hinaus, rechtskonform ist, war nicht Bestandteil des Karlsruher Urteils.

Die Folgen

Das Internetverbot ist schwer durchzusetzen, da die meisten Server im Ausland stehen. Wenn die Glücksspielaufsicht feststellt, dass ein Anbieter auch deutsche Kunden annimmt, fordert sie den Betreiber auf, das zu unterlassen. Dagegen haben die privaten Wettanbieter und Kasinobetreiber bisher europarechtliche Zweifel angebracht.

Der BGH urteilte jetzt, dass die Unterlassungsklagen begründet seien. Auch eine Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaats – etwa Gibraltar oder Malta - rechtfertige nicht das Anbieten von privaten Glückspielen in Deutschland über das Internet. Trotzdem dürfte die Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland schwierig bleiben.

Erste Reaktionen

Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßte die Klarstellung des BGH. "Sie beseitigt eine große Rechtsunsicherheit, die es bisher sehr erschwert hat, illegale Glücksspielanbieter vom deutschen Markt fernzuhalten".

Es bestätige außerdem, dass die Bekämpfung des Schwarzmarktes auch im Staatsvertragsmodell effizient möglich sei. "Es ist nicht nötig, die Sportwetten zu kommerzialisieren und illegale Anbieter mit einer Konzessionierung zu legalen Anbietern zu machen."

Die Glücksspielbranche misst dem Urteil hingegen wenig Bedeutung zu, da der aktuelle Glücksspielvertrag nur noch dieses Jahr gilt. Bwin teilte in einer Presseerklärung mit, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung prüfe.

Der Sportwettenanbieter geht "nicht davon aus, dass über Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts im kommenden Jahr entschieden wird. [...] Schleswig-Holstein hat mit dem ab Januar 2012 in Kraft tretenden Glücksspielgesetz bereits die rechtlichen Grundlagen für eine Marktöffnung geschaffen."

Wie wirkt sich das Urteil auf den aktuellen Prozess der Vertragsnovellierung aus?

In Schleswig-Holstein sollen ab März 2012 Lizenzen für private Glücksspielanbieter vergeben werden, die Online-Poker und weitere Glücksspiele im Internet ausdrücklich erlauben. Man verspricht sich davon Mehreinnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro. Die EU hat das Kieler Modell bereits abgesegnet.

Die anderen 15 Länder verhandeln jedoch noch über einen neuen Vertrag, die Vorbereitungen für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober laufen bereits. Ihr bisheriger Vertragsentwurf gilt als europarechtswidrig. Trotzdem bestätigt das Urteil des BGH ihre Auffassung, dass ein Verbot von Online-Glücksspielen zulässig sei. Auf diesem Verbot beharrten die Länder bisher - trotz Zugeständnissen in anderen Bereichen.

Gestern bestätigte der Bundesgerichtshof die Klage von sechs Lotteriegesellschaften gegen die Dienste von privaten Glücksspielanbietern im Internet: Das Internetverbot für Glücks- und Kasinospiele sei rechtsmäßig. Auf das bereits abgesegnete Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz, wird das jedoch vermutlich keinen Einfluss haben.
Die Vorgeschichte
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 den deutschen Glücksspieltaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt, da er mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werde. Er sei nur dann zulässig, wenn er ganz in den Dienst der Suchtprävention gestellt werde. Der neue Staatsvertrag beschränkte deshalb von 2008 an die Werbung für die staatlichen Monopolangebote, unter anderem Lotto, Toto und Oddset. Online-Glücksspiele verbot er ganz.

Doch auch der neue Vertrag konnte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. 2010 erklärte ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) für unzureichend. Er beschränke den freien Dienstleistungsverkehr in der EU. Außerdem sei er nicht kohärent, da er den staatlichen Monopolangeboten immernoch zu viel Werbung erlaube und dabei die Spielsucht und andere Gefahren des Glücksspiels nicht systematisch bekämpfe.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof entschied gestern über einen Teilaspekt des auslaufenden Vertrages, nämlich das Verbot der Online-Glücksspiele. Die Karlsruhe Richter urteilten, die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags über das Internetverbot verstießen "insbesondere nicht gegen das Recht der Europäischen Union".

Das Internetverbot beschränke zwar den freien Dienstleistungsverkehr in der EU, doch wegen der größeren Gefahren des Internets – insbesondere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und jederzeitige Verfügbarkeit – dürfe dieser Vertriebsweg stärker als herkömmliche Absatzwege eingeschränkt werden. Die verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung rechtfertigten dies. Das Verbot erfülle auch die vom EuGH geforderte Kohärenz, da es den Zugang zum Glücksspiel in systematischer Weise beschränke.

Ob der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 insgesamt, über das Internetverbot hinaus, rechtskonform ist, war nicht Bestandteil des Karlsruher Urteils.
Die Folgen
Das Internetverbot ist schwer durchzusetzen, da die meisten Server im Ausland stehen. Wenn die Glücksspielaufsicht feststellt, dass ein Anbieter auch deutsche Kunden annimmt, fordert sie den Betreiber auf, das zu unterlassen. Dagegen haben die privaten Wettanbieter und Kasinobetreiber bisher europarechtliche Zweifel angebracht.

Der BGH urteilte jetzt, dass die Unterlassungsklagen begründet seien. Auch eine Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaats – etwa Gibraltar oder Malta - rechtfertige nicht das Anbieten von privaten Glückspielen in Deutschland über das Internet. Trotzdem dürfte die Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland schwierig bleiben.
Erste Reaktionen
Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßte die Klarstellung des BGH. "Sie beseitigt eine große Rechtsunsicherheit, die es bisher sehr erschwert hat, illegale Glücksspielanbieter vom deutschen Markt fernzuhalten".

Es bestätige außerdem, dass die Bekämpfung des Schwarzmarktes auch im Staatsvertragsmodell effizient möglich sei. "Es ist nicht nötig, die Sportwetten zu kommerzialisieren und illegale Anbieter mit einer Konzessionierung zu legalen Anbietern zu machen."

Die Glücksspielbranche misst dem Urteil hingegen wenig Bedeutung zu, da der aktuelle Glücksspielvertrag nur noch dieses Jahr gilt. Bwin teilte in einer Presseerklärung mit, dass es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung prüfe.

Der Sportwettenanbieter geht "nicht davon aus, dass über Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts im kommenden Jahr entschieden wird. [...] Schleswig-Holstein hat mit dem ab Januar 2012 in Kraft tretenden Glücksspielgesetz bereits die rechtlichen Grundlagen für eine Marktöffnung geschaffen."
Wie wirkt sich das Urteil auf den aktuellen Prozess der Vertragsnovellierung aus?
In Schleswig-Holstein sollen ab März 2012 Lizenzen für private Glücksspielanbieter vergeben werden, die Online-Poker und weitere Glücksspiele im Internet ausdrücklich erlauben. Man verspricht sich davon Mehreinnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro. Die EU hat das Kieler Modell bereits abgesegnet.

Die anderen 15 Länder verhandeln jedoch noch über einen neuen Vertrag, die Vorbereitungen für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober laufen bereits. Ihr bisheriger Vertragsentwurf gilt als europarechtswidrig. Trotzdem bestätigt das Urteil des BGH ihre Auffassung, dass ein Verbot von Online-Glücksspielen zulässig sei. Auf diesem Verbot beharrten die Länder bisher - trotz Zugeständnissen in anderen Bereichen.