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[Geschlossen] Dualer Studiengang: Keine Sozialabgaben mehr, Kindergeld?

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Staarrrr
Beigetreten: 09.07.2007
Oldschool Grinder

Hallo Leute,

ich habe einen dualen Studiengang absolviert und immer Sozialabgaben geleistet. Nun gab es ja dieses Gerichtsurteil und man kann sich die Abgaben Rückwirkend wieder zurück holen. Das lohnt sich ja finanziell schon sehr. Die Frage ist nun aber, ob ich dann möglicherweise das Kindergeld auch wieder zurückzahlen muss, weil ich ohne die Abgaben über die Grenze kommen würde.

Kennt sich da jemand aus?

VG


10 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Hallo pokerstamm,

wenn ich Dir etwas empfehlen darf: Im Board Wirtschaft & Finanzen haben wir zu manchen Themen geballte Fachkompetenz und möglicherweise auch zum Sozialabgaben >< Kindergeld. Wenn ich den Thread für Dich verschieben soll, schreib es einfach hier hinein :)

Gruß,
michimanni


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von pokerstamm
Hallo Leute,

ich habe einen dualen Studiengang absolviert und immer Sozialabgaben geleistet. Nun gab es ja dieses Gerichtsurteil und man kann sich die Abgaben Rückwirkend wieder zurück holen. Das lohnt sich ja finanziell schon sehr. Die Frage ist nun aber, ob ich dann möglicherweise das Kindergeld auch wieder zurückzahlen muss, weil ich ohne die Abgaben über die Grenze kommen würde.

Kennt sich da jemand aus?

VG

Du musst gar nichts zurückzahlen, maximal deine Eltern kommen dran(bzw. derjenige der fürs Kindergeld eingetragen ist)...

Welches Gerichtsurteil ist das denn und für welche Abgaben zählt das....ich würd mir dann nämlich auch gerne Geld wiederholen:)


CaddyFFM
Beigetreten: 15.02.2007
PokerStrategist

Bitte mal dahin verschieben, wäre für mich auch sehr wichtig!

Habe aber noch tiefergehende Fragen:

- Studiengang ging von 06-09 -> kann ich das noch zurückfordern???
- Wie funktioniert das mit der KV wenn ich zwar Sozialversicherungsfrei (weil nun Student) bin aber eben zuviel verdient habe
- Bekommt das die Familienkasse mit?
- Ich habe im 1. Monat nach der Ausbildung eine Studiengebührenerstattung bekommen die ganz konkret der Ausbildung zugeordnet war aber eben erst danach (Festanstellung) ausgezahlt und mit Sozialversicherung bedacht wurde... -> Chance auf Rückabwicklung?


Staarrrr Themenstarter
Staarrrr
Beigetreten: 09.07.2007
Oldschool Grinder

Original von michimanni
Hallo pokerstamm,

wenn ich Dir etwas empfehlen darf: Im Board Wirtschaft & Finanzen haben wir zu manchen Themen geballte Fachkompetenz und möglicherweise auch zum Sozialabgaben >< Kindergeld. Wenn ich den Thread für Dich verschieben soll, schreib es einfach hier hinein :)

Gruß,
michimanni

Verschieb mal bitte ;).

Im Internet hab eich nachgelesen, dass beim Kindergeld das Zuflußprinzip zählt, was bedeutet, dass man für vergangene Jahre nicht mehr belangt werden kann. Wenn du also zB 2010 das letzte Kindergeld bekommen hast und 2011 deine Sozialabgaben zurückforderst, muss man nichts mehr zurückzahlen.


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von pokerstamm

Original von michimanni
Hallo pokerstamm,

wenn ich Dir etwas empfehlen darf: Im Board Wirtschaft & Finanzen haben wir zu manchen Themen geballte Fachkompetenz und möglicherweise auch zum Sozialabgaben >< Kindergeld. Wenn ich den Thread für Dich verschieben soll, schreib es einfach hier hinein :)

Gruß,
michimanni

Verschieb mal bitte ;).

Im Internet hab eich nachgelesen, dass beim Kindergeld das Zuflußprinzip zählt, was bedeutet, dass man für vergangene Jahre nicht mehr belangt werden kann. Wenn du also zB 2010 das letzte Kindergeld bekommen hast und 2011 deine Sozialabgaben zurückforderst, muss man nichts mehr zurückzahlen.

Nur um das nochmal zu erwähnen.....das "kind" wird sowieso nicht belangt, sondern die Eltern;)


michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Original von pokerstamm
Verschieb mal bitte ;).

Done - in der Hoffnung, dass mich unsere Experten hier nicht Lügen strafen ;)

Gruß,
michimanni


BlackSeven777
Beigetreten: 03.01.2007
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

ich absolviere momentan ein duales Studium und werde dieses Jahr fertig. Ich zahle seit Oktober keine Beiträge mehr und habe mich dazu noch bei meiner KV als Student versichert. Das kostet so an die 65 Euro im Monat.

Das mit dem Rückfordern ist momentan so eine Sache. Ein Kollege von mir meinte beim Finanzamt hätten sie zu ihm gesagt, dass das Kindergeld nicht zurückgefordert wird?!

Wenn dein Studium abgeschlossen ist, denke ich nicht das du die Beträge zurückfordern kannst. Du müsstest dich dann aber mit Sicherheit nachträglich für die 3 Jahre krankenversichern.

Gruß


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Ich schreib einfach mal hier rein, weils glaub ich gut zur Thematik passt und hier ja obv. mehrere rumlaufen, die dual studieren:

1. Was kann man so alles steuerlich geltend machen, welche Freibeträge/Sonderreglungen gibt es da? Von welchen Abgaben ist man evt. befreit?

2. Kindergeld:
Ich hab heute gelesen, dass die Beitragsbemessungsgrenze für volljährige Kinder für 2011 wohl aufgehoben wird. Bedeutet das dann, meine Eltern bekommen Kindergeld für 2011 und 2012(bin Student aber >>>altes Maximaleinkommen).

3. Ungefähre Summe was man so standardmäßig geltend machen kann, also wie viel sollte "unversteuert" bleiben.


Staarrrr Themenstarter
Staarrrr
Beigetreten: 09.07.2007
Oldschool Grinder

Original von FiftyBlume

Original von pokerstamm

Original von michimanni
Hallo pokerstamm,

wenn ich Dir etwas empfehlen darf: Im Board Wirtschaft & Finanzen haben wir zu manchen Themen geballte Fachkompetenz und möglicherweise auch zum Sozialabgaben >< Kindergeld. Wenn ich den Thread für Dich verschieben soll, schreib es einfach hier hinein :)

Gruß,
michimanni

Verschieb mal bitte ;).

Im Internet hab eich nachgelesen, dass beim Kindergeld das Zuflußprinzip zählt, was bedeutet, dass man für vergangene Jahre nicht mehr belangt werden kann. Wenn du also zB 2010 das letzte Kindergeld bekommen hast und 2011 deine Sozialabgaben zurückforderst, muss man nichts mehr zurückzahlen.

Nur um das nochmal zu erwähnen.....das "kind" wird sowieso nicht belangt, sondern die Eltern;)

Das "Kind" hat aber immer das Kindergeld von seiner lieben Mama bekommen, deswegen kriegt das "Kind" dann eher Probleme ;)


Staarrrr Themenstarter
Staarrrr
Beigetreten: 09.07.2007
Oldschool Grinder

Original von BlackSeven777
Hallo zusammen,

ich absolviere momentan ein duales Studium und werde dieses Jahr fertig. Ich zahle seit Oktober keine Beiträge mehr und habe mich dazu noch bei meiner KV als Student versichert. Das kostet so an die 65 Euro im Monat.

Das mit dem Rückfordern ist momentan so eine Sache. Ein Kollege von mir meinte beim Finanzamt hätten sie zu ihm gesagt, dass das Kindergeld nicht zurückgefordert wird?!

Wenn dein Studium abgeschlossen ist, denke ich nicht das du die Beträge zurückfordern kannst. Du müsstest dich dann aber mit Sicherheit nachträglich für die 3 Jahre krankenversichern.

Gruß

Doch, kann man bis 4 Kalenderjahre später zurückfordern. Und man versichert sich dann Rückwirkend bei der Krankenkasse.


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