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Erbrecht Pflichtteil

8 Beiträge
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DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

brauechte mal Hilfe mit einigen Fragen zum Erbrecht.

Szenario A:

Personen A und B sind verheiratet und haben 2 Kinder (C und D)

Im Testament steht, dass im Todesfall von A und B Person C 2 Immobilien bekommt und Person D 1 Immobilie erbt.

Die Immobilie, die person B erben sollte ist aber mitlerweile verkauft und ca. 60% des Geldes wurde seitdem im Boersencrash verloren. (von C mit Einverstaendnis von A und B btw)

Daraus resultiert, dass im Testament steht, dass Person D eine Immobilie bekommt die nicht mehr im Besitz ist. Testament wurde nach dem Verkauf des Hauses nicht geaendert. Wird dadurch dieser Teil des Testaments voellig belanglos?

Nun wird gesagt, dass Person D einfach das restliche Geld, was vom Verkauf uebrig ist, bekommt.

Jetzt besteht dernWert des gesamten Erbes also praktisch aus ca. 17% Geld und 83% Immobilien.

Wie ich mich bis jetzt informiert habe ist der Pflichtanteil die Haelfte des gesetzlichen Erbteils. Da beide Kinder verheiratet sind und selber 2 Kinder haben, wuerde ich sagen, dass der gesetzliche Erbteil eg 50% sein muesste. Der Pflichtteil demnach 25%.

Richtig falsch? Bzw. warum falsch?

Schonmal danke fuer Antworten!


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7 Antworten
MrBeam06
Beigetreten: 03.09.2006
Oldschool Grinder

also wenn B stirbt, dann erbt B auch? :coolface:


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KalleTorsten
Beigetreten: 21.07.2006
PokerStrategist

Also A und B sterben gleichzeitig? Dann ist das richtig wie du schreibst. Jeweils 25% Pflichtteil für beide Kinder. Ansonsten 25% für den Überlebenden und 12,5% für jedes Kind. Ausser beim Berliner Testament, da erbt der überlebende Ehepartner erstmal alles, wenn es nicht angefochten wird. Bei den anderen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.


Antwort
Zitat
DarkXident Themenstarter
DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Original von KalleTorsten
Also A und B sterben gleichzeitig? Dann ist das richtig wie du schreibst. Jeweils 25% Pflichtteil für beide Kinder. Ansonsten 25% für den Überlebenden und 12,5% für jedes Kind. Ausser beim Berliner Testament, da erbt der überlebende Ehepartner erstmal alles, wenn es nicht angefochten wird. Bei den anderen Fragen kann ich dir leider nicht helfen.

auch wenn sie nicht gleichzeitig sterben sollte doch letztendlich das gleich bei raus kommen oder? nur halt in 2 schritten. bzw glaube ich das in diesem fall im fall von tot nur A oder B der ehepartner einfach alles bekommt da sich niemand beschweren wuerde


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Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

um die Frage korrekt beantworten zu können, ist das Posten des vollständigen Testaments notwendig. Name usw. können geschwärzt werden.


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DarkXident Themenstarter
DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Original von Siedepunkt
um die Frage korrekt beantworten zu können, ist das Posten des vollständigen Testaments notwendig. Name usw. können geschwärzt werden.

warum? pflichtteil aendert sich noch wie das genau formuliert ist


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

aus dem Testament lässt sich herauslesen, wer Erbe ist, eine Teilungsanordnung vorliegt usw.

Deshalb einfach das Testamet posten.

Ansonsten kannst du nur schwammige Antworten bekommen.


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ariagon
Beigetreten: 21.04.2006
PokerStrategist

ich würde an deiner stelle das testament auf keinen Fall ins internet stellen. Allerdings hat siedepunkt recht, dass man eine seriöse bewertung nur mit dem gesamten text und allen informationen (werte der einzelnen Immobilien etc.) geben kann.

Deshalb mein Rat (wie an jeden der hier juristische fragen hat bei denen es um viel geld geht):

Geh zu einem Anwalt.


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