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Frage zu erstattung
 
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Frage zu erstattung

24 Beiträge
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1,146 Ansichten
masterblub
Beigetreten: 17.05.2007

Hallo, habe bei Wasserbettenbedarf.de ein Wasserkissen bestellt, dieses hat mir allerdings gar nicht gefallen und nach einmaligen Nutzen hab ich das zurückgeschickt...

Guten Tag Herr xxxx,

wir haben am 27.06.2012 und damit nach Ablauf der Widerrufsfrist Ihre
Rücksendung erhalten. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, Ihren
Widerruf (etwa im Falle des Rechtsweges) nicht anzuerkennen.

Nach Prüfung Ihrer Rücksendung wurden deutlich sichtbare
Gebrauchsspuren (Verschmutzungen, Hautschuppen, Haare) am Produkt festgestellt.

Gem. der Widerrufsbelehrung kann ein Wertverlust der Ware dadurch
vermieden werden, dass man als Käufer die Ware nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt. Die Prüfung der Ware darf nicht über den
Umfang hinausgehen, der Ihnen etwa auch im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre.

Im vorliegenden Falle ist die Ware jedoch von Ihnen offensichtlich in Gebrauch
genommen worden und hat in Folge dessen einen erheblichen Wertverlust erlitten.

Aufgrunddessen, dass es sich bei Bettwaren um Hygieneartikel handelt,
kann die Ware im Zustand der Rücklieferung nicht wieder als Neuware
veräussert werden. Es ist somit ein erheblicher Wertverlust
eingetreten, den wir - kulanzhalber - auf 50% des Warenwertes beziffern.
Eigentlich wäre dieser eher auf 80-100 % zu beziffern, da
erfahrungsgemaess gebrauchte Textilien einen nahezu vollständigen
Wertverlust erlitten haben und keinen weiteren Abnehmer (Käufer) finden.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine anteilige Kaufpreiserstattung
unter Abzug des eingetretenen Wertverlustes wünschen oder ob Ihnen die
Ware kostenpflichtig zu Ihrer weiteren Verwendung zurückgesandt werden
soll. Die Kosten des Rückversandes in Höhe von EUR 5,90 sind ggf.
durch Vorabüberweisung auf unser Konto zu entrichten und können nicht
über amazon bezahlt werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und erwarten gerne Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Wasserbettbedarf.de

Ich habe leider keine Quittung mehr wann ich es zurückgeschickt habe, was kann ich hier tun?
Eigentlich will ich schon die volle Erstattung haben :-/

Danke schonmal

Gruß


Antwort
Zitat
23 Antworten
BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005

glaube eine anleitung zum betrug wirst du hier wohl weniger finden :coolface:
ich finde, dass die noch relativ nett und kulant sind und glaube, dass du da nichts erwarten kannst.


Antwort
Zitat
masterblub Themenstarter
masterblub
Beigetreten: 17.05.2007

Original von BrEaKdOwN[pG]
glaube eine anleitung zum betrug wirst du hier wohl weniger finden :coolface:
ich finde, dass die noch relativ nett und kulant sind und glaube, dass du da nichts erwarten kannst.

Ich will keine Anleitung zum Betrug und das Kissen war nicht beschädigt oder so...


Antwort
Zitat

wenn du keine fotos gemacht hast wie du das unverbrauchte kissen in den karton gesteckt hast, wirst du wohl pech gehabt haben.


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

nach ablauf des widerrufsrecht.. tja haste pech


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006

offensichtlich über amazon gekauft aber nicht über deren Kundenservice gehandelt? DUMME Endscheidung^^

Du hättest schon längst 100% vom Kaufpreis auf deinem Konto.


Antwort
Zitat
masterblub Themenstarter
masterblub
Beigetreten: 17.05.2007

Original von Dustwalker
offensichtlich über amazon gekauft aber nicht über deren Kundenservice gehandelt? DUMME Endscheidung^^

Du hättest schon längst 100% vom Kaufpreis auf deinem Konto.

ging nicht über deren kundenservice, ka warum nicht...


Antwort
Zitat

für die einhaltung der frist kommt es aufs datum der absendung, nicht auf jenes der ankunft beim händler an. das dürfte hier aber auch weniger das problem sein. wenn mans ausgepackt, aufgefüllt und benutzt hat, dann ist das eben wertmindernd. wenn man da bei so einem artikel noch 50% bekommt, ist das für meine begriffe sehr entgegenkommend.


Antwort
Zitat
Dustwalker
Beigetreten: 30.07.2006

Original von masterblub

Original von Dustwalker
offensichtlich über amazon gekauft aber nicht über deren Kundenservice gehandelt? DUMME Endscheidung^^

Du hättest schon längst 100% vom Kaufpreis auf deinem Konto.

ging nicht über deren kundenservice, ka warum nicht...

Ich habe noch nie ein nein von Aazon gehört, selbst wenns kein Feld dafür gab, Mail an Support regelt zu 99%


Antwort
Zitat

Original von masterblub

Original von BrEaKdOwN[pG]
glaube eine anleitung zum betrug wirst du hier wohl weniger finden :coolface:
ich finde, dass die noch relativ nett und kulant sind und glaube, dass du da nichts erwarten kannst.

Ich will keine Anleitung zum Betrug und das Kissen war nicht beschädigt oder so...

nach einmaligen Nutzen

darum gehts aber und damit ist die wertminderung verbunden


Antwort
Zitat
masterblub Themenstarter
masterblub
Beigetreten: 17.05.2007

Original von Tezet
für die einhaltung der frist kommt es aufs datum der absendung, nicht auf jenes der ankunft beim händler an. das dürfte hier aber auch weniger das problem sein. wenn mans ausgepackt, aufgefüllt und benutzt hat, dann ist das eben wertmindernd. wenn man da bei so einem artikel noch 50% bekommt, ist das für meine begriffe sehr entgegenkommend.

Laut Gesetzeslage ist es das Risko vom Hersteller ;)
ok das mit dem Kundenservice wußte ich nicht, werd ich nächstes mal machen


Antwort
Zitat

was ist das risiko des herstellers?


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007

Man darf auch Wasserbetten aufbauen, drin schlafen und dann zurück schicken und muss (bei unbeschädigter Ware) 100% zurück bekommen.
War doch letztens erst ein Urteil irgendwo.

Für OP sehe ich aber erst mal keine Chancen, er kann ja nichts nachweisen.


Antwort
Zitat

Original von DerExec
Man darf auch Wasserbetten aufbauen, drin schlafen und dann zurück schicken und muss (bei unbeschädigter Ware) 100% zurück bekommen.
War doch letztens erst ein Urteil irgendwo.

Für OP sehe ich aber erst mal keine Chancen, er kann ja nichts nachweisen.

in dem urteil ging es um das bloße befüllen. von verschmutzungen/gebrauchsspuren stand in dem urteil nichts.

allerdings kann op natürlich einfach mal auf das urteil verweisen und schauen was passiert. mehr als schiefgehen kanns ja nicht. hier das aktenzeichen:

BGH, U.v. 3.11.2010 - VIII ZR 337/09


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Der Verkäufer hat doch selbst Bezug auf das Urteil genommen, wenn auch nicht mit Aktenzeichen.

Und OP ist hier nicht in der Beweispflicht. Keine Ahnung, woher die kommen sollte...


Antwort
Zitat

womit hat der verkäufer das?

op ist nicht in der beweispflicht. er will das geld aber haben und wenn er es auf ein verfahren anlegen will, wird er geduldig sein müssen. dann lieber vorher ein bisschen mehr machen und sehen ob´s die gegenpartei überzeugt. die wollen üblicherweise selbst nicht vor gericht. mit beweislast hat das nix am hut.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von Tezet
womit hat der verkäufer das?

"Gem. der Widerrufsbelehrung kann ein Wertverlust der Ware dadurch
vermieden werden, dass man als Käufer die Ware nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt. Die Prüfung der Ware darf nicht über den
Umfang hinausgehen, der Ihnen etwa auch im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre."

Ist imho laienhaft ausgedrückt, aber der Kern ist doch getroffen.


Antwort
Zitat

ich bestreite gar nicht, dass das inhaltlich richtig ist. ich hege aber starke zweifel daran, dass das im bewusstsein auf ein konkretes urteil geschehen ist.

es ist auch müßig darüber zu diskutieren, wenn man nicht den artikel selbst gesehen hat. weiß der teufel, was hier unter gebrauchsspuren zu verstehen ist.


Antwort
Zitat

Original von Patte87
nach ablauf des widerrufsrecht.. tja haste pech

Jo, frag mich auch wieso hier noch groß diskutiert wird. ?(


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von knusperzwieback

Original von Patte87
nach ablauf des widerrufsrecht.. tja haste pech

Jo, frag mich auch wieso hier noch groß diskutiert wird. ?(

Der Zugang der Sache ist nun mal irrelevant. Es kommt auf die rechtzeitge Absendung an, § 355 I 2 letzer Hs. BGB.


Antwort
Zitat
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