Original von TBone98
Original von Plumplori
Original von Eastwood
Um die 1344€ wird dein zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Das bedeutet das du weniger Steuern zahlen mußt und so die zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommst.
Ist das gleichzusetzen mit 1344€ zurückbekommen, oder wie? Weil Steuern bezahl ich ja, und das nicht zu knapp...
Natürlich ist das nicht gleichzusetzen. Sagen wir du hast nen zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 € gehabt und hast 40% Steuern zu zahlen. Dann sind das 16.000€. Jetzt musst du 40.000-1344=38656 versteurn. Sind bei 40%: 15462€. Also würdest du 538€ wiederbekommen.
Ansatz richtig, durchführung auf die Art nicht möglich.
Da man durch unterschiedliche zu versteurnde Einkommen auch in Unterschiedliche Steuersatz bereiche rutschen kann. Wir haben in Deutschland ja keinen Einheitssteuersatz.
Wenn man wirklich genau ausrechnen will wieviel man zurückbekommt sollte man einen der im Internet befindlichen Einkommensteuerrechner verwenden.
z.b. : http://www.n-heydorn.de/steuer.html
dabei alle werte aus dem aktuellen steuerbescheid übertragen und bei nicht angegebenen Werten einfach eine 0 Eintragen und dann bei der Berechnung der Werbungskosten das was ich im folgenden beschreibe beachten.
Man muß nämlich auch noch etwas wichtiges beachten wenn man vorher durch die Fahrtkosten die angerechnet wurde nicht über 920 Euro gekommen ist wurde das zu versteuernde Einkommen trotzdem um 920 euro gesenkt. Wenn man nun also durch die Pendlerpauschale immernoch nicht über die 920 Euro kommt ändert sich rein garnix.
Beispiel:
Arbeitnehmer A fährt jeden Morgen zur 5km entfernten Arbeit und das ganze 230 Tage im Jahr.
230*5*0,3 = 345 Euro
zusätzlich macht er noch 100 Euro für Arbeitskleidung und 15 Euro für Kontoführung geltend
macht dann in Summe Werbungskosten von:
345 + 100 + 15 = 460 Euro
Das ist deutlich _UNTER_ der pauschale von 920 Euro und dadurch ändert sich für diesen Arbeitnehmer überhaupt nichts da er eh schon vom Grundsatz her übervorteilt ist durch die 920 euro Pauschale.
dahingehend ändert sich für Arbeitnehmer B einiges wenn er eben 230 Tage im Jahr jeden morgen 30 km zur Arbeit fährt und ansonsten die weiteren Werbungskosten wie A angibt folgendes:
230*30*0,3 = 2070 Euro (nach der Regelung vorher wären es für die 10km über 20km dann nur 690 euro gewesen)
zusätzlich halt : 100 Euro für Arbeitskleidung und 15 Euro für Kontoführung
macht in Summe:
neue Regelung : 2415 + 100 + 15 = 2530 euro
vorher : 690 + 100 + 15 = 805 Euro (Da das jedoch unter 920 Euro Pauschbetrag liegt wurden nicht 805 Euro berücksichtigt, sondern bereits 920)
Es werden hier dann also nicht die Differenz von 2530 - 805 = 1725 euro berücksichtigt bei der Kürzung des zu versteuernden Einkommens, sondern lediglich 2530 - 920 = 1610 Euro. Da der Arbeitnehmer vorher eben schon 920 euro angerechnet bekommen hat und nicht wie viele meinen die 805 oder weniger.
Hoffe ich habe das ganze auch für Laien verständlich erklärt