erledigt
Original von fujiman99
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat
als ob ich so schlau net gewesen wäre, das hilft mir nicht weiter hast du dir das mal durchgelesen??
Hallo SeidlerHartZ4,
als kleine Hilfestellung: Zur Beantwortung der ersten Fragen hilft ein Blick ins BetrVG, dann bist Du da schon einmal etwas schlauer
Ansonsten verschiebe ich den Thread nun in das passende Themenforum.
Gruß,
michimanni
Zu Frage 1:
Ich denke, dass c noch angekreuzt werden müsste.
Zu Frage 2:
keine ahnung
Zu Frage 3:
ebenfalls keine Ahnung
Zu Frage 4:
Ich denke da eher an c, d, und e,
Zu Frage 5:
Bin mir relativ sicher, dass es c, und d, sein müsste, aber würde mich nicht darauf festlegen wollen.
Frage 1:
a) und b)
Frage 2:
a) und c)
Frage 3:
a) und b)
Frage 4:
a) c) e)
Frage 5:
c) und e)
bei Frage 5 bin ich nicht hundert pro sicher der rest stimmt...
Original von Flowbo
Frage 1:
a) und b)Frage 2:
a) und c)Frage 3:
a) und b)Frage 4:
a) c) e)Frage 5:
c) und e)bei Frage 5 bin ich nicht hundert pro sicher der rest stimmt...
vielen vielen Dank, meinst du nicht das bei der 3 nicht vielleicht auch e in Frage kommt???
weil ein Vorteil der internen Personalbeschaffung sind ja geringe Kosten, haben wir aufjedenfall so gelernt. Denn Überstunden und Mehrarbeit zählen ja auch zu der internen Personalbeschaffung. Würde sich ja dann irgendwo wiedersprechen oder?
wikipedia gibt mir auch recht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalbeschaffung#Vorteile
Und zu 1. hat der Betriebsrat nicht nur ein Anhörungsrecht bei ner Kündigung??? Von daher wäre doch c anzukreuzen oder net??
Original von SeidlerHartZ4
vielen vielen Dank, meinst du nicht das bei der 3 nicht vielleicht auch e in Frage kommt???weil ein Vorteil der internen Personalbeschaffung sind ja geringe Kosten, haben wir aufjedenfall so gelernt. Denn Überstunden und Mehrarbeit zählen ja auch zu der internen Personalbeschaffung. Würde sich ja dann irgendwo wiedersprechen oder?
wikipedia gibt mir auch recht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalbeschaffung#Vorteile
Und zu 1. hat der Betriebsrat nicht nur ein Anhörungsrecht bei ner Kündigung??? Von daher wäre doch c anzukreuzen oder net??
Also das Anhörungsrecht bei Kündigung würde ich also Mitbestimmung auslegen, da ohne Anhörung des BR die Kündigung unwirksam sind.
Zur Personalbeschaffung:
Meinte eigentlich auch Anwort c) schneller expandieren zu können....
e) ist eher ein Vorteil interner Personalbeschaffung, da es hierdurch mehr Beförderungen gibt und dementsprechend der Anreiz groß ist Leistung zu bringen.