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Vermieter will Kaution einbehalten

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szwerg
Beigetreten: 11.08.2006

Original von Rubnik
Die Kautionsstreitigkeit wird ziemlich sicher nicht vor Gericht landen....

Wie kommst Du darauf?

Es besteht schon ein recht hohes Prozesskostenrisiko. Das kommt im Endeffekt natürlich auf den Ausgang des Verfahrens an. Eigene Anwaltskosten, Kosten Gegenseite, Gericht. dazu kommt Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kommunikationskosten usw. usw.

Das kann sich dann schon ganz schön aufsummieren.....


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Dachte ich mir fast, dass mich diese Formulierung nochmal einholen wird ;)

Erstmal: mit "vor Gericht" meine Ich eine Gerichtsverhandlung, und nicht die potentiellen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheide.

Meine (Laien-)meinung:

Die Rechtslage ist ja klar, Ansprüche von Mieter und Vermieter lassen sich aus dem Mietvertrag klar ermitteln.
Die eingesetzte Kaution + Zinsen lässt sich zweifelsfrei beziffern.
Die Kosten für die Schönheitsreparaturen ebenso.

Ich kann mir in so einem Fall kaum vorstellen, dass das Verfahren über einen Vollstreckungsbescheid hinausgehen würde, wohl eher nur bis zum Mahnbescheid.
Imo können die jeweiligen Anwälte die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens genügend gut beurteilen um zu entscheiden, ob sich eine Klage für Ihren Mandanten lohnt.

Aber Ich bin wie gesagt Laie und lerne gerne dazu, deshalb die Frage: gibt es denn bei Kautionsstreitigkeiten wie in diesem Thread realistischerweise Punkte, die in einer Gerichtsverhandlung zu klären wären?


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tobe666
Beigetreten: 24.03.2006

Kenne einen Immobilienmakler hier in österreich. Der meinte solange man die Bude nicht total abfackelt hat man immer ein recht auf volle Kautionserstattung. Da mögen noch so viele Kratzer im Parkett etc. sein, das sind alles normale abnutzungsspuren und kein Grund die Kaution zurück zu halten. Ausserdem sei es so, alles was fest mit dem Mauerwerk verbunden ist, ist Vermieter sache. Das heißt, Rohre, Leitungen und meines Erachtens auch die Klingel und ein Wasserhahn. Ich glaube es ist ein Standard vorgehen von Vermietern ersteinmal zu versuchen richtig Kohle zurückzuhalten und auf keine gegenwehr zu hoffen. Ich würde die komplette Kaution zurückfordern.


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Zitat
Aceripper
Beigetreten: 10.05.2010

Bin auch Laie. Aber ich habe, als ich noch beiner Mum gewohnt habe das gleiche Theater mitgemacht. Sie war zu dem Zeitpunkt nicht Rechtsschutz-versichert. Sie ist dann zu nem Anwalt gegangen und der hat das Problem fix gelöst ... Ich glaube zwei Schreiben waren es ?(

Wenn der Vermieter sich hier tatsächlich so asozial verhält wie angegeben, dann würde ich ihm an eurer Stelle jetzt auch mal die volle Breitseite geben.

- Die Klingel funktioniert nicht? Diese ist ja auch Mietgegenstand. Würde hier evtl. (sogar rückwirkend wenn möglich?) eine Mietminderung bekannt machen. Geht afaik zwischen 2 und 5%.
- Wasserhahn geht auh nicht? Dürfte sich ähnlich wie mit der Klingel verhalten.

Schaut doch mal gemeinsam durch diese Liste, eventuell treffen ja auch noch weitere Dinge auf die Wohnung deiner Freundin zu.

Ich würde dem Vermieter jetzt richtig Druck machen nach dem Motto...wenn Du Deine Rechte vollends geltend machen möchtest, dann fange ich auch mal an...

Inwieweit das jetzt juritisch hält kann ich natürlich nicht sagen, aber man sollte dem Miterverein / Anwalt evtl. mal diesen Vorschlag machen.


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Mietminderung bekommst Du nicht rückwirkend, dann musst Du dem Vermieter erstmal eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzten, bis dahin ist das Mietverhältnis wohl beendet (31.7.).


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Aceripper
Beigetreten: 10.05.2010

Aber OP könnte ja ggf. bezeugen, dass seine Freundin dem Vermieter schon im letzten Jahr schriftlich darum gebeten hatte mit einer vier wöchigen Frist. Als diese verstrichen war, schieb sie ihn erneut an ... was immer noch zu keiner Antwort kam :coolface:

u know what i mean? ;)


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Wenn sie entsprechend die Miete seit 12 Monaten um ~4% gemindert hätte, hätte sie vielleicht sogar den Hauch einer kleinen Chance dass Ihr jemand glaubt.


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Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Ruf doch einfach bei dem Vermieter einmal an


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Aceripper
Beigetreten: 10.05.2010

Sie hat sich ja nicht getraut das einfach zu machen ;)

Jaaa gut, war ja nur ne Idee....verworfen ;)


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Zitat

Original von tobe666
Kenne einen Immobilienmakler hier in österreich. Der meinte solange man die Bude nicht total abfackelt hat man immer ein recht auf volle Kautionserstattung. Da mögen noch so viele Kratzer im Parkett etc. sein, das sind alles normale abnutzungsspuren und kein Grund die Kaution zurück zu halten. Ausserdem sei es so, alles was fest mit dem Mauerwerk verbunden ist, ist Vermieter sache. Das heißt, Rohre, Leitungen und meines Erachtens auch die Klingel und ein Wasserhahn. Ich glaube es ist ein Standard vorgehen von Vermietern ersteinmal zu versuchen richtig Kohle zurückzuhalten und auf keine gegenwehr zu hoffen. Ich würde die komplette Kaution zurückfordern.

und jetzt weißt du auch, weshalb dein freund makler und nicht anwalt geworden ist.


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Zitat

20% Bordell in der Nachbarschaft AG Wiesbaden WuM 1998, 315
haha mmd


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sommermeer
Beigetreten: 26.11.2006

Original von Mart1
20% Bordell in der Nachbarschaft AG Wiesbaden WuM 1998, 315
haha mmd

30% Bordell im Haus AG Charlottenburg MM 1988, 367


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CvonPlanetquake
Beigetreten: 01.10.2007

Bei Studentenwohnungen muss man keine Zinsen zahlen.


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du meinst zimmer in studentenwohnheimen....


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Original von Rubnik
In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Mieter Kleinreperaturen an der Einrichtung in der Wohnung bis (z.B.) 100€/ Jahr selbst tragen muss. Eben Wasserhähne, Toilettendeckel und sowas.

Die Klingel gehört aber nicht dazu, das ist Vermietersache.

Das stimmt. Sobald es aber auch nur einen Cent über dem festgelegten Betrag ist musst du nicht zahlen.

Was alle hier vergessen: Die Kosten für die Reparatur! Niemand kann und darf (!) von dir verlangen, dass du selbst unter die Spüle krabbelst und das austauscht. Zack, biste mit Wasserhahn und Klemper schon über 100 € ;)

Grüße


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Zitat

ich hatte de einen ähnlichen fall letztes jahr auch gehabt.
jedoch haben wir alles wieder weis gestrichen. die mietkaution wollten die uns trotzdem nicht zurück zahlen weil angeblich nicht gründlich gestrichen wurde^^.

erstmal haben wir fotos von der ganzen wohnung gemacht.

nach paar tagen habe ich dann beim mieterschutzbund angerufen und die erkläten mir das der vermieter 6 monate zeit hat die kaution zurück zu überweisen.
du könntest ihn jetzt erstmal nur fragen wie es aussieht ob er sie zurück zahlt.

hat er das nach 6 monaten nach kündigung nicht getan, schreibst du ihm eine mahnung und vorderst die kaution inklusive zinsen der bank ein. anderen falles wirst du die kaution gerichtlich und VERZINST!!!!! einklagen. also du hast dann das recht wenn du klagst extra nochmal zinsen darauf zu verlangen.
geb ihn am besten eine woche zeit, das genügt.

ich zumindest habe dieses jahr endlich meine volle mietkaution wieder bekommen nach dem ich diese mahnung geschrieben habe.

dumm ist halt nur das du erst nach 6monaten mahnen kannst.

hoffe das hilft dir weiter.


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Original von Coletrader

Original von ew55
Verstehe nicht warum alle immer "hoffentlich rechtsschutzversichert sind", auch ein Anwalt in dieser Affaire kostet nicht die Welt

Bitte? Bei einem Streitwert in Höhe von rund 2000€ kommt inklusive Gerichtskosten easy auf eine 4 stellige Summe.

Ich halte die Rechtsschutzversicherung im Gesamtkontext einfach nicht sinnvoll. Sie ist mit 300-400 € pro Jahr relativ teuer und die wirklich wichtigen Sachen die viel Geld kosten (Scheidungs-, Immobilienstreitigkeiten) sind in den VHBs ausgeschlossen. Das ganze erhöht dann meistens auch die Streitfreudigkeit, ich würde wenn möglich immer erst andere Wegen gehen.
Das letzte mal z.b. hatte ich Streit mit dem Exvermieter um eine Nachzahlung die unberechtigt war, habe ihm nen vernünftigen Brief geschrieben, die Gesetzeslage diktiert und wir haben uns auf eine Summe geeinigt die meinen Vorstellungen sehr nahe gekommen ist, günstiger als jede andere Variante.

In diesem Fall tuns wahrscheinlich wie hier schon gesagt 2 Schreiben vom Anwalt und die kosten nicht die Welt.
Kommts zum Prozess ist natürlich ein Prozesskostenrisiko da, aber ich würde das wohl auch nur anstreben wenn man wie hier in dem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit im Recht ist (sich von 1-2 Fachleuten bestätigen lassen), dann sollte auch der Prozess kein Problem sein.

Generell ist das deutsche Recht übrigens extrem Mieterfreundlich, halbwegs intelligente Vermieter wissen das.


Antwort
Zitat
tobe666
Beigetreten: 24.03.2006

Original von Tezet

Original von tobe666
Kenne einen Immobilienmakler hier in österreich. Der meinte solange man die Bude nicht total abfackelt hat man immer ein recht auf volle Kautionserstattung. Da mögen noch so viele Kratzer im Parkett etc. sein, das sind alles normale abnutzungsspuren und kein Grund die Kaution zurück zu halten. Ausserdem sei es so, alles was fest mit dem Mauerwerk verbunden ist, ist Vermieter sache. Das heißt, Rohre, Leitungen und meines Erachtens auch die Klingel und ein Wasserhahn. Ich glaube es ist ein Standard vorgehen von Vermietern ersteinmal zu versuchen richtig Kohle zurückzuhalten und auf keine gegenwehr zu hoffen. Ich würde die komplette Kaution zurückfordern.

und jetzt weißt du auch, weshalb dein freund makler und nicht anwalt geworden ist.

scheinst nicht ganz der hellste zu sein, bist du deswegen anwalt geworden?


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Zitat

da kannst du nun auch gerne beleidigungen rausfeuern. Es ändert nichts an den gnadenlos falschen Aussagen deines Freundes.


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tobe666
Beigetreten: 24.03.2006

das ist keine rechtsverbindliche aussage, sondern so wie es die Hausverwaltungen in Österreich regeln. Und da wird bestimmt auch ein kluges köpfchen sitzen der das ganze juristisch belegt. Evtl. gibt es ja in Österreich-Deutschland auch riesen diskrepanzen im Recht. Ich kan nur sagen: ich habe meinen Parkett mit ner Stichsäge zersägt, den kühlschrank vernichtet und die Wände farbig gestrichen und habe meine gesamte Kaution zurück erhalten.


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