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Kündigungsgebühr?! Fitnessstudio

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niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Hallo ich weiß nicht so richtig wohin mit dem Thread... Falls er hier falsch ist bitte verschieben!

Ich habe vor einigen Monaten meinen Vertrag in einem Fitnessstudio fristgerecht gekündigt. Nun verlangt das Studio eine Kündigungsgebühr in höhe von 49€ von mir... Diese Gebühr steht auch im Vertrag. Jedoch frage ich mich ob eine Kündigungsgebühr bei fristgerechter Kündigung überhaupt rechtens ist... :/

Kann mir vllt wer helfen?


Antwort
Zitat
35 Antworten
RiotAZ
Beigetreten: 26.09.2006
Poker Player

Wieso denn nicht?

Als du den Vertrag UNTERSCHRIEBEN hast, war dir doch klar was passiert wenn du mal kündigst.
Da hättest du es ja schon ansprechen, oder evtl rausstreichen lassen können, aber jetzt plötzlich so überrascht zu tun, wird wohl nix helfen.


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

49 euro???? kann mir nicht vorstellen, dass solche klauseln erlaubt sind. stand diese klausel direkt im vertrag oder in den agbs?

früher gab es kontoauflösungsgebühren bei banken und kündigungsgebühren bei mobilfunkanbietern, wurden von den gerichten gekippt. denke, dass der sachverhalt hier ähnlich ist. würde also nicht zahlen.


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Original von RiotAZ
Wieso denn nicht?

Als du den Vertrag UNTERSCHRIEBEN hast, war dir doch klar was passiert wenn du mal kündigst.
Da hättest du es ja schon ansprechen, oder evtl rausstreichen lassen können, aber jetzt plötzlich so überrascht zu tun, wird wohl nix helfen.

Ich tu nicht überrascht. Ich frage lediglich ob es rechtens ist... Sachen die in Verträgen stehen sind nicht zwangsläufig rechtens.


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Möchte die Frage nochmal aufgreifen.

Vertrag oder AGB?


Antwort
Zitat
flyhigh17
Beigetreten: 02.03.2008
PokerStrategist

Original von RiotAZ
Wieso denn nicht?

Als du den Vertrag UNTERSCHRIEBEN hast, war dir doch klar was passiert wenn du mal kündigst.
Da hättest du es ja schon ansprechen, oder evtl rausstreichen lassen können, aber jetzt plötzlich so überrascht zu tun, wird wohl nix helfen.

Nur weil es im Vertrag steht ist es nicht zwangsläufig auch rechtlich verbindlich.
Du würdest dich wundern wie viele Unternehmen rechtlich anfechtbare Inhalt in ihren AGB und Verträgen haben.
Es ist wahrscheinlich dass die Kündigungsgebühr(Ist auch relativ ungewöhnlich das Unternehmen für eine Kündigung Gebühren verlangen) rechtlich nicht zulässig ist.

Original von LordPoker
Möchte die Frage nochmal aufgreifen.

Vertrag oder AGB?

Ob soetwas in den AGB oder im Vertrag steht ist egal. Die AGB sind praktisch Vetragsinhalte eines jeden Vertrages.


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Steht im Vertrag glaub ich. Bin grad auf Arbeit und kann nicht nachschauen^^


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Evtl greift hier BGB 308 Abs 7 b)

7. (Abwicklung von Verträgen)

eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

So mal ein Update:

Mein Ex-Fitnessstudio hat in den AGBs diese Kündigungsgebühr als Verwaltungpauschale deklariert. Sprich es steht in den AGBs "Verwaltungspauschale bei Kündigung von 49€".

Machen kann man hier sicherlich nichts... :(


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

ich bin mir sehr sicher, dass so eine klausel nicht zulässig ist. ich hoffe, du hast nicht gezahlt.


Antwort
Zitat

Original von niRsen
Machen kann man hier sicherlich nichts... :(

Ich würde es nicht zahlen bzw bei Bankeinzug das Geld auch zurück holen.

Kann mir nur schwer vorstellen das sie versuchen so eine Gebühr auch einzuklagen. Und selbst wenn kommen sie damit sehr wahrscheinlich nicht durch. Aber das werden sie wie gesagt auch selber wissen, und daher sehr wahrscheinlich nicht klagen.


Antwort
Zitat
DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006
Oldschool Grinder

Original von RiotAZ
Wieso denn nicht?

Als du den Vertrag UNTERSCHRIEBEN hast, war dir doch klar was passiert wenn du mal kündigst.
Da hättest du es ja schon ansprechen, oder evtl rausstreichen lassen können, aber jetzt plötzlich so überrascht zu tun, wird wohl nix helfen.

geballtes fachwissen inside.


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Original von kronenbourg
ich bin mir sehr sicher, dass so eine klausel nicht zulässig ist. ich hoffe, du hast nicht gezahlt.

nicht gezahlt... tja hatte Bankeinzug... und des Studio hat mir seit dem 19.09 nicht geantwortet... erst heute...

Habe gerade mal den Verbrauchenschutz angeschrieben und schau was nun passiert...


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

ps: wie lange kann man rückbuchen?


Antwort
Zitat

Original von niRsen
So mal ein Update:

Mein Ex-Fitnessstudio hat in den AGBs diese Kündigungsgebühr als Verwaltungpauschale deklariert. Sprich es steht in den AGBs "Verwaltungspauschale bei Kündigung von 49€".

Machen kann man hier sicherlich nichts... :(

Genau sowas bezeichnet das AGB-Gesetz als "Überraschende Klausel", damit kämen die vor Gericht niemals durch


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Original von VV1524

Original von niRsen
So mal ein Update:

Mein Ex-Fitnessstudio hat in den AGBs diese Kündigungsgebühr als Verwaltungpauschale deklariert. Sprich es steht in den AGBs "Verwaltungspauschale bei Kündigung von 49€".

Machen kann man hier sicherlich nichts... :(

Genau sowas bezeichnet das AGB-Gesetz als "Überraschende Klausel", damit kämen die vor Gericht niemals durch

hmm ich bin halt echt unsicher was ich da machen kann... man bräuchte iwas "verbindliches"


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

was meinst du mit verbindlich? das gesetz ist doch verbindlich genug ;)

hab noch nie gehört, dass bei einer fristgerechten kündigung eine gebühr erhoben wird. wenn das erlaubt wäre, würden es wohl mehr unternehmen machen.


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

anwalt fragen?


Antwort
Zitat
niRsen Themenstarter
niRsen
Beigetreten: 29.07.2005
PokerStrategist

Original von kronenbourg
was meinst du mit verbindlich? das gesetz ist doch verbindlich genug ;)

hab noch nie gehört, dass bei einer fristgerechten kündigung eine gebühr erhoben wird. wenn das erlaubt wäre, würden es wohl mehr unternehmen machen.

Es ist ne Verwaltungsgebür laut Vertrag... Und die gibt es oft genug. Und es ist halt definitions Sache was ein " unangemessen hoher Ersatz von Aufwendungen" ist. Der Studioleiter wird sicher sagen das es voll angemessen ist...

Und Anwalt hab ich so schnell nicht zur Hand... :/


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

verbraucherschutz war auch schon mal gut, würde aber eher anrufen als anschreiben.


Antwort
Zitat
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