In den meisten Fällen bekommst du keinen Zuschuss von deinem Arbeitgeber, ... Ein "Zuschuss" kann somit nicht wegfallen da es diesen faktisch nicht gibt.
Muss dazu sagen, liege auch krank im Bett und es kann sein, dass ich dich missverstanden habe.
Für mich kam dieser Teil sehr merkwürdig rüber, zumal es oftmals so ist, dass der Arbeitgeber eine Zuschuss gibt, um es noch "schmackhafter" für den Arbeitnehmer zu machen. Natürlich ist er dazu nicht gezwungen, aber viele machen es halt. Da wollte ich ErtserAlles nur darafu hinweisen, dass ich da mal nachhaken würde, ob auch bei ihm der AG etwas dazutut. Zudem ist es noch möglich, einen VL-Zuschuss in die bAV zu hineinzunehmen.
du sparst dir lediglich die Sozialabgaben und die Steuern auf den umgewandelten Betrag, aus diesem Grund musst du auch nichts zurückführen...
Hier habe ich vllt. zu schnell drauf reagiert. Denke im Nachhinein, dass du da nicht auf die KV-Beiträge hinaus wolltest. Kam im ersten Moment für mich so rüber, als ob du da auf folgende Aussage von Jotha argumentieren wolltest.
Durch die BAV sparst Du zusätzlich sofort auch Krankgenkassenbeitrag und mußt diese dann erst für die Rentenzahlung entrichten.
Aber wie gesagt, bin heute nicht ganz fit und da haben wir wogl aneinander vorbeigeredet.
Es wurde auch noch nicht erwähnt, dass im Falle der Arbeitslosigkeit es weniger Arbeitslosengeld gibt als ohne bAV.
Ich denke da sind wir uns einig, man kann noch deutlich weiter in die Materie hinein gehen, das alles hier zu posten wäre für mich persönlich nicht machbar (ungezillmerte Tarife, haftung des AG etc. etc.). Hier werden an sich nur Denkanstöße gegeben. Es gibt überall sowohl pro und kontra. Auch hier würde es noch zahlreiche Hinweise zur bAV geben. Aber wie gesagt, um nicht zu viel zu schreiben, eine bAV macht prinzipiell schon sehr viel Sinn. Und wenn finanziell möglich, rate ich auch zu einem Riester neben der bAV.