Aktualisiert am 26 Feb. 26 von

Details zu den Auflagen im neuen Staatsvertrag

Nachdem die Leitlinien seitens der Aufsichtsbehörden seit dem 15. Oktober befolgt werden sollen, liefern wir einen Überblick, was darin vorgesehen ist – und was mit dem neuen Staatsvertrag noch geplant ist.

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Seit dem 15. Oktober sollen Leitlinien von allen Online-Glücksspielanbietern in Deutschland umgesetzt werden

Seit dem 15. Oktober sollen sich Anbieter von Online-Glücksspiel in Deutschland an die von den Aufsichtsbehörden der Länder ausgegebenen Leitlinien bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielsstaatsvertrags am 1. Juli 2021 halten. Ziel ist die bisher nach wie vor eigentlich gesetzlich unregulierten Glücksspiele im Internet in Deutschland bereits jetzt zu regulieren und die aktiven Anbieter in der Übergangsphase zu dulden.

Ein Blick in die vom Innenministerium des Bundesland Hessen veröffentlichten Leitlinien zeigt dabei, dass unter anderem die folgenden Maßnahmen beim Online-Poker von den Anbietern umgesetzt werden sollen:

  • Die Platzzuweisung beim Poker muss zufällig geschehen, das heißt Spieler dürfen sich nicht gezielt einen Tisch aussuchen.
  • Nur Spiele ohne Bankhalter sind gestattet. Das bedeutet im Grunde sämtliche Partien gegen ausschließlich menschliche Gegner (inklusive Lotterie-SNGs wie Spin & Go) sind erlaubt, allerdings keine Partien gegen die Bank wie zum Beispiel beim Video-Poker, Roulette oder Blackjack.
  • Es gilt ein Einzahlungslimit von €1.000 pro Monat, das nicht überschritten werden darf. In den Leitlinien heißt es "domainbezogen", entsprechend gilt das Limit in der Übergangsphase nur pro Anbieter. Der Staatsvertrag sieht jedoch eine andere Regelung vor (siehe unten).
  • Spieler dürfen maximal an vier Tischen gleichzeitig spielen.
  • Ein Panikknopf muss eingerichtet werden, der bei Betätigung für einen sofortigen Ausschluss von den Partien für 24 Stunden sorgt.
  • Reality-Checks sollen durchgeführt werden, das heißt, Spieler sollen stündlich daran erinnert werden, wie lange sie bereits spielen.
  • Die Mittel, über die die Spieler auf dem Spielkonto verfügen, müssen auf einem verrechnungsfreien Konto zur Verfügung stehen, das von den Eigenmitteln des Anbieters zu trennen ist.

Die vollständigen Leitlinien der Aufsichtsbehörden findet ihr hier

Was ist im neuen Staatsvertrag geplant?

Die Leitlinien geben bereits einen guten Aufschluss darüber, was letztendlich im neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder mit Blick auf den Online-Pokermarkt in Deutschland vorgesehen ist. Dass der neue Staatsvertrag tatsächlich in Kraft treten wird, ist zwar noch nicht endgültig in Stein gemeißelt, entsprechend wird selbst noch in den Leitlinien auf eine sich "voraussichtlich ändernde Rechtslage" am 1. Juli 2021 hingewiesen. Man ist aber offensichtlich seitens der Länder optimistisch, dass der neue Staatsvertrag in den Landesparlamenten ratifiziert wird und dieses Mal kein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vorliegt, sonst wäre man nicht mit den Leitlinien derart vorgeprescht.

Mit Blick auf das monatliche Einzahlungslimit von €1.000 ist zu beachten, dass der Staatsvertrag diesbezüglich die Einrichtung einer zentralen Limitdatei vorsieht, die sicherstellen soll, dass das Einzahlungslimit tatsächlich anbieterübergreifend pro Monat gilt. Will man als Spieler bei einem Pokerraum einzahlen, ist vorgesehen, dass der Anbieter erst diese Datei abfragen muss, um sicherzustellen, dass das persönliche Limit des Spielers noch nicht erschöpft ist, bevor eine Einzahlung tatsächlich genehmigt wird. Es ist jedoch auch vorgesehen, dass man als Spieler die Erhöhung des grundsätzlichen Maximums beantragen kann, wenn das eigene Spielverhalten keine Spielsuchtgefährdung nahelegt und man finanziell hinreichend leistungsfähig ist (siehe §6c Selbstlimitierung im Entwurf zum GlüNeuRStV sowie Seite 58 ff. im Kommentar des Bremer Senats zum GlüNeuRStV).

Derselbe Mechanismus soll im neuen Staatsvertag auch mit Blick auf die Limitierung auf vier Tische Anwendung finden, damit auch diese anbieterübegreifend wirkt. Auch in diesem Fall soll eine zentrale Datei von Anbietern abgerufen werden, in der vermerkt ist, ob ein Spieler bereits zum gegebenen Zeitpunkt bei einem anderen Anbieter aktiv ist. Ist das der Fall, ist eine weitere Spielteilnahme nicht möglich. Damit will man seitens des Gesetzgebers explizit dem parallelen Spielen bei mehreren Anbietern zur Umgehung des Tischlimits beim Online-Poker vorbeugen (siehe §6h Verhinderung des parallelen Spielens bei mehreren Anbietern im Internet sowie Seite 65 ff. im Kommentar des Bremer Senats zum GlüNeuRStV).

Wer weitere Details zu den geplanten rechtlichen Regelungen in Erfahrung bringen möchte, insbesondere was die Begründung einzelner Klauseln im neuen Glücksspielstaatsvertrag betrifft, zum Beispiel warum man ein monatliches Limit von €1.000 als angemessen erachtet hat, der findet hier die entsprechenden Dokumente der Landesparlamente in vollständigem Umfang:

Wir halten euch natürlich über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden, sobald uns neue Informationen erreichen, insbesondere was die Reaktion einzelner Anbieter auf die Neugestaltung des Online-Pokermarkts in Deutschland betrifft.

Forum: Diskussionsthread zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

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