Das Urteil ist unanfechtbar, der Glücksspielvertrag steht damit faktisch vor dem Aus.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Freitag das Lizenzierungsverfahren für bundesweite Sportwetten gestoppt. Eigentlich hatte man sich bereits 2014 darauf geeinigt, welche Anbieter eine entsprechende Lizenz bekommen.
Das Verwaltungsgericht hat nun laut Medienberichten in ungewohnter Schärfe festgehalten, dass das Verfahren fehlerhaft und intransparent verlaufen sei. Dieses Urteil ist nicht mehr anfechtbar, die geplante Vergabe ist damit endgültig beendet.
Das Gericht verurteilte außerdem sehr ausführlich die Einrichtung des Glücksspielkollegiums, das aus Vertretern jedes Bundeslandes zusammengesetzt ist und bisher den Glücksspielstaatsvertrag koordinierte. Das Gremium stelle eine verfassungsrechtlich unzulässige dritte Ebene im Bundesstaat dar und sei als solche demokratisch nicht legitimiert.
Wie geht es weiter?
Theoretisch könnten sich die Bundesländer daran wagen, das Lizenzierungsverfahren nachzubessern und dann erneut 20 Lizenzen auszuschreiben. Allerdings dürfte das aufs neue mit erheblichen Klagewellen einhergehen und eine Vergabe wohl kaum vor Ablauf der Experimentierphase 2019 gelingen.
Zumal die Länder ohne das Glücksspielkollegium als schnelle Entscheidungsinstanz auskommen müssten. Um die Deckelung der Lizenzen aufzuheben, müssten sie den Glücksspielstaatsvertrag außerdem komplett neu aufsetzen, wie der Bayrische Verfassungsgerichtshof erst kürzlich entschied.
Wahrscheinlich kommen die Bundesländer also nicht an einer langwierigen Neuverhandlung des Glücksspielstaatsvertrages vorbei. Die hessische Regierung hat bereits vor wenigen Wochen einen Vorstoß gewagt und Leitlinien für eine sinnvolle Glücksspielpolitik aufgestellt, die unter anderem auch die Legalisierung von Online-Poker vorsehen.
Medienberichten zufolge sind die anderen Bundesländer aber noch skeptisch, der politische Entscheidungsprozess kann sich also noch lange hinziehen.