Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Regulierung: Niedersachsen beschließt weitreichendes Vorschaltgesetz

Um die Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer zu überbrücken, hat das niedersächsische Parlament ein Vorschaltgesetz beschlossen, das eine weitere Liberalisierung des Marktes ermöglicht.

CDU und FDP in Niedersachsen haben heute gegen den Widerstand der Opposition im Parlament ein Vorschaltgesetz zur Regelung der Glücksspiele beschlossen. Dieses Gesetz soll nur bis zum 1.Juli gelten, bis der neue Staatsvertrag der 15 Bundesländer in Kraft tritt. Der muss jedoch noch ratifiziert werden und scheinbar hat die niedersächsische Regierung aus CDU und FDP hier Bedenken.

Niemand wisse, ob der Vertrag ratifiziert werde, wann er ratifiziert werde und ob er einer Prüfung durch den EuGH standhalte, so der CDU-Fraktionsvize Dirk Toepffer in der Parlamentsdebatte. Deshalb müsse man ein Scheitern einkalkulieren, auch wenn man dem Vertrag vorbehaltlos zustimme.

Das pikante an dem heute beschlossenen Vorschaltgesetz ist aber, dass es über den eigentlichen Glücksspielvertrag hinausgeht. Im Gegensatz zu diesem verzichtet es nämlich auf die Begrenzung für Anbieter von Sportwetten auf 20 Lizenzen und erlaubt zusätzlich Live-Sportwetten. Außerdem erlaubt es dem Land Niedersachsen, weitere Maßnahmen zur Liberalisierung des Marktes zu beschließen.

"Wettbewerbsvorteil für das Land Niedersachsen"

Das stieß auf die einhellige Kritik der Opposition im Landtag. Der SPD-Wirtschaftspolitiker Wolfgang Jüttner bezeichnete das Vorgehen als "Provokation gegenüber den anderen Bundesländern". Man schaffe ein rechtlich problematisches Gesetz, das lediglich für die Dauer von 40 Tagen gelte. Damit ebne man der Glücksspielindustrie den Weg.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen, Enno Hagenah, ging noch weiter und spekulierte über die Motive der Landesregierung. "Entweder ist das der Anfang vom Ausstieg Niedersachsens aus dem Staatsvertrag oder ein bewusstes Störmanöver, um die Aussichten auf erfolgreiche Klagen gegen den neuen Staatsvertrag zu verbessern". Die Regierung wolle das Land Niedersachsen zum zweiten Schleswig-Holstein machen.

Dem widersprach Wirtschaftsminister Jörg Bode von der FDP. Auch Bayern und Bremen träfen bereits Vorkehrungen für den Fall, dass der Glücksspielvertrag scheitern sollte. In diesem Fall bringe das Vorschaltgesetz einen Wettbewerbsvorteil für das Land Niedersachsen. Bis der Glücksspielvertrag am 1.Juli in Kraft tritt, sollen in Niedersachsen keine Lizenzen vergeben werden, so Wirtschaftsminister Bode.

Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, mahnte außerdem an, dass die Länder bereits mit dem letzten Glücksspielstaatsvertrag scheiterten, der ebenfalls unter der Federführung von Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, entstanden sei. Dadurch habe man mehrere 100 Millionen Euro an den Graumarkt verloren. Er wolle sich von Beck "nicht noch einmal hinter die Fichte führen lassen", so der FDP-Politiker.

Diskussion über Verbot von Online-Poker

Am Rande diskutierten die Parteien in der Landtagsdebatte auch kurz über die Legalisierung von Online-Poker. Hans-Henning Adler, Vorsitzender der Landtagsfraktion Die Linken, mahnte an, dass die EU-Kommission bedenken zu einem Online-Pokerverbot geäußert habe. Es fehle nachwievor an wissenschaftlichen Beweisen, die dieses Verbot begründen könnten. Derzeit stelle man fast 1 Millionen Pokerspieler in Deutschland in die Illegalität.

Dirk Toepffer wollte davon jedoch nichts wissen. Die Legalisierung von Online-Poker sei brandgefährlich, das Spiel besitze ein erhebliches Suchtpotential, so der CDU-Fraktionsvize. Auch SPD und Grüne vertraten diese Auffassung, die FDP sieht sich in dieser Frage auf der Seite der Linken.

Nach dem Ende der Schwarz-Gelben Regierung in Schleswig-Holstein gehen die Meinungen der niedersächsischen Politiker auseinander, ob das nachbarschaftliche Bundesland unter einer neuen Regierung dem Staatsvertrag beitreten werde oder nicht.

Der Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer muss noch durch die Länderparlamente ratifiziert werden. "Sind bis zum 30. Juni 2012 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos", heißt es dort wörtlich.

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von Volker Rueß