Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Urteil des Bundesgerichtshofs fällt aus

Die Beklagte Digibet hat die Revision zurückgezogen, der Bundesgerichtshof konnte so keine Entscheidung treffen.

Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung mitteilte, ist die Revision im lange erwarteten Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag zurückgezogen worden.

Offenbar hat die Beklagte Digibet in der mündlichen Verhandlung vom 12. Februar 2015 ihre Revision zurückgenommen. Die Klägerin, die staatliche Lottogesellschaft von Nordrhein-Westfalen, hat dem nicht zugestimmt.

Ihre Unterlassungsklage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Trotzdem nahm der Bundesgerichtshof die Rücknahme an. Ein Gesetz, dass die Revision nicht mehr einseitig zurückgezogen werden kann, ohne dass die zweite Partei einverstanden ist, gilt erst seit 2014. Weil die erste mündliche Verhandlung aber bereits 2012 stattfand, greift es in diesem Fall nicht.

Weiterhin weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass der Glücksspielstaatsvertrag in einem weiteren Verfahren am 12. November 2015 verhandelt wird.

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