Der Oberste Gerichtshof verurteilte das Gesetz als europarechtswidrig, doch der Oberste Verwaltungsgerichtshof kommt zum genau gegenteiligen Urteil.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun das Wort
Gleich zwei verschiedene oberste Gerichte haben sich in Österreich mit dem Glücksspielgesetz auseinandergesetzt und kamen dabei zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) kam Anfang der Woche zur Auffassung, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben widerspricht und rief den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf, es zu kippen.
Nur ein paar Tage später kam allerdings der Oberste Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zum genau gegenteiligen Ergebnis. Das Gesetz sei mit EU-Recht vereinbar. Gegenüber dem Standard behauptete ein Sprecher, "Der Verwaltungsgerichtshof ist das zuständige Höchstgericht für die Auslegung des Glücksspielgesetzes".
Wer hat Recht?
Auch in den Begründungen widersprechen sich die verschiedenen Richter grundlegend. Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Glücksspielanbieter lediglich eine Maximierung ihrer Gewinne anstreben, das sei in einem Monopol aber unzulässig. Im Vordergrund müsse der Spielerschutz stehen, allein die Lotterien gäben aber 40 bis 50 Millionen Euro jährlich für Werbung aus.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Werbeausgaben ebenfalls berücksichtigt, ist aber trotzdem der Auffassung, dass die Maßnahmen zum Spielerschutz "in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werden." Das Gesetz sei also mit den Ansprüchen an ein Monopol vereinbar.
Der Sprecher des Verwaltungsgerichtshof meinte gegenüber dem Standard, wenn der Verfassungsgerichtshof zu einer ähnlichen Auffassung komme wie der Oberste Gerichtshof, dann müsse man das Gesetz dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen.