Nehmen wir mal an es hätte eine kleine Berührung der Fahrzeuge gegeben. Fährt man dann sofort rechts ran auf den Seitenstreifen oder fährt man zum nächsten Parkplatz?
Seitenstreifen scheint mir ein bisschen zu gefährlich zu sein.
Nehmen wir mal an es hätte eine kleine Berührung der Fahrzeuge gegeben. Fährt man dann sofort rechts ran auf den Seitenstreifen oder fährt man zum nächsten Parkplatz?
Seitenstreifen scheint mir ein bisschen zu gefährlich zu sein.
Solche Sachen gehören zum Alltag. Dir passiert sicher auch mal was was dir nich so schlimm vorkommt und jemand anderes empfindet es als total krank oder Nötigung. Einfach im straßenverkehr seine Probleme selber klären, ich weiß ist da schwer möglich. Aber wenns dich so sehr nervt wasn anderer tut, halt ihn halt an und hau ihm aufs maul, ist immer noch besser als zun bullen zu renn.
Original von Hobbes35i
...Original von Speckftw
Ob es zu einer Verurteilung führt oder nicht, kann man natürlich nicht sagen, aber in der Regel wird der Fahrer zumindest einen Denkzettel verpasst bekommen, wenn er angehört wird.Und genau dazu interessieren mich Erfahrungsberichte.
Erfahrungswerte wirst Du hier kaum bekommen, da hier wohl keiner über die nötige Samplesize verfügt. Ausser natürlich es meldet sich jemand, der in einer Behörde an der entscheidenden Stelle arbeitet.
Dazu spielt auch (wie Speck schon sagte) eine Rolle, ob der Fahrer schon öfters aufgefallen ist oder nicht. Und das weiss def. niemand hier.
Ausserdem: ab welchem Punkt würdest Du denn eine Anzeige erwägen? Wenn es zu 20% was bringt? Oder erst ab >50%
Es besteht die Chance, dass eine Anzeige was bringt. Vielleicht hast Du ja "Glück" und der Fahrer steht sowieso schon kurz vor einem Fahrverbot. Evtl. hat er sogar schon Verfahren am laufen und deine Anzeige gibt den Ausschlag.
Falls letzteres der Fall ist, bekommt deine Aussage auch eine erhöhte Glaubwürdigkeit weil es doch unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet ein notorischer Verkejrsrowdy mal zu unrecht beschuldigt wird
Jo, wenn du als extremer Vielfahrer das jetzt so beschreibst, dann könnte sich das wirklich lohnen, immer unter dem Gesichtspunkt "ihm eins auszuwischen". Moralisch bin ich auf jeden Fall dabei ♦
Mal eine dumme Frage: Mal angenommen ich wäre Polizist aber nicht im Dienst und mir passiert das, was OP passiert ist. Muss bzw. kann man den Drängler dann eigentlich anhalten (wie auch immer das gehen soll)?
Ein Polizist muss bei Straftaten eingreifen, soweit es in seinen Möglichkeiten steht, auch wenn er nicht im Dienst ist. Er versetzt sich dann sozusagen in den Dienst. (Legalitätsprinzip)
Bei Ordnungswidrigkeiten kann er einschreiten, muss aber nicht (Opportunitätsprinzip).
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
Und genau dazu interessieren mich Erfahrungsberichte.
Nun ja, die Polizei ist gezwungen, eine Straftat zu verfolgen. Wenn du also das Kennzeichen hast, kannst du eine Anzeige erstatten.
Hier entscheidet dann aber die Staatsanwaltschaft, ob sie die Polizei ermitteln lässt oder nicht. Manchmal wird der Halter befragt, manchmal sagen sie von Anfang an schon, dass es sich nicht lohnt, und stellen das Verfahren sofort ein.
Die Erfolgsaussichten für eine Verurteilung ohne Fahreridentifikation ist = 0, sodass im Bestfall höchstens der Halter kurz erschreckt wird, wenn überhaupt ein Brief ihn erreicht.
Und wenn der Halter sich nicht allzu dumm anstellt, passiert da gar nichts.
So dumm es halt ist, aber die Tricks, die bei Geschwindigkeitsverstößen funktionieren (könnten), verfehlen auch im Strafrecht ihre Wirkung nicht.
was ist die Konsequenz einer Strafanzeige + Strafantrags bzgl. aller in Betracht kommender Delikte: die zuständige Polizei ist gezwungen, ein Ermittlungsverfahren gegen den Halter des PKWs einzuleiten. Dieser bekommt von der Polizei einen Anhörungsbogen zugesandt. Entweder er gibt den Sachverhalt zu (eher unwahrscheinlich) oder er sucht sich einen Anwalt. Die Kosten für den Anwalt muss er selbst zahlen (übernimmt keine Rechtsschutzvers.). Der Anwalt kostet mind. einen dreistelligen Betrag. Der Anwalt wird die Ermittlungsakte besorgen und als Stellungnahme abgeben, dass der Halter nicht gefahren ist und sämtliche Familienangehörige Zugriff auf das Fzg. haben. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Der Fahrer des anderen PKWs zahlt seine Anwaltskosten (und hat bis zum Zeitpunkt der Entscheidung der StA ein ungutes Gefühl den Führerschein zu verlieren) und überlegt sich beim nächsten Mal sehr gut, ob er das gleiche Verhalten an den Tag legt.
Ich würde die o.g. Maßnahmen (Anzeige + Antrag) treffen.
solange du rechtzeitig rübergefahren bist und ihm somit genug zeit gelassen hast seine geschwindigkeit anzupassen solltest du gechillt über der sache drüber stehen.
straßenverkehr ist nunmal dynamisch und jeder fahrertyp kann machen was er will, die anderen werden sich drauf einstellen können, wenn du deine intention rechtzeitig kenntlich gemacht hast.
am besten ist in so einer situation erstmal ganz ruhig auf 120 runterbremsen und dann zeigst du den wixxer an.
gruß, zerg
Original von Speckftw
Ein Polizist muss bei Straftaten eingreifen, soweit es in seinen Möglichkeiten steht, auch wenn er nicht im Dienst ist. Er versetzt sich dann sozusagen in den Dienst. (Legalitätsprinzip)
Bei Ordnungswidrigkeiten kann er einschreiten, muss aber nicht (Opportunitätsprinzip).http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
Und genau dazu interessieren mich Erfahrungsberichte.
Nun ja, die Polizei ist gezwungen, eine Straftat zu verfolgen. Wenn du also das Kennzeichen hast, kannst du eine Anzeige erstatten.
Hier entscheidet dann aber die Staatsanwaltschaft, ob sie die Polizei ermitteln lässt oder nicht. Manchmal wird der Halter befragt, manchmal sagen sie von Anfang an schon, dass es sich nicht lohnt, und stellen das Verfahren sofort ein.Die Erfolgsaussichten für eine Verurteilung ohne Fahreridentifikation ist = 0, sodass im Bestfall höchstens der Halter kurz erschreckt wird, wenn überhaupt ein Brief ihn erreicht.
Und wenn der Halter sich nicht allzu dumm anstellt, passiert da gar nichts.So dumm es halt ist, aber die Tricks, die bei Geschwindigkeitsverstößen funktionieren (könnten), verfehlen auch im Strafrecht ihre Wirkung nicht.
Ohne dich, deine Arbeit, oder deine Aufklärung anzugreifen aber jeder der schonmal eine Polizisten ausserhalb der Arbeit in Aktion (für seine Arbeit) gesehen und erlebt hat, vor allem die Pensionierten, der weiß wie behindert diese gestzlichen Zustände sind. In solchen Momenten wird oft die betreffende Person zum Hochverräter und der Herr Polizist zum Henker. Was aber ansich nichts mit dem Thema zu tuen hat. Grundsätzlich muss sich der Threadstarter auch kein harten machen. Wenn Situation wie beschrieben ist., hat Hintermann seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Aber mal im ernst, warum muss man deshalb hier nen Fred aufmachen? So dünnes Fell? Sonst keine Sorgen? Führerschein erst seit morgen? ... ich weiß es nicht ... weißt dus?
wie ich kotzen könnte wenn ich hier von den ganzen hilfs-sheriffs lese, die gerne schnell fahrende leute ausbremsen...
aber gut, das tut nichts zum thema. anzeige bringt dir in der tat wenig, egal was man jetzt von der ganzen nummer hält. im zweifel brockst du dir selber nur kosten und ärger ein wenn er dann doch einen zeugen herbeizaubert oder ähnliche nette geschichten die immer wieder vorkommen.
Original von Resben
wie ich kotzen könnte wenn ich hier von den ganzen hilfs-sheriffs lese, die gerne schnell fahrende leute ausbremsen...
Welche denn alle? Ich habe bisher nur einen gelesen.....
Original von Resben
wie ich kotzen könnte wenn ich hier von den ganzen hilfs-sheriffs lese, die gerne schnell fahrende leute ausbremsen...aber gut, das tut nichts zum thema. anzeige bringt dir in der tat wenig, egal was man jetzt von der ganzen nummer hält. im zweifel brockst du dir selber nur kosten und ärger ein wenn er dann doch einen zeugen herbeizaubert oder ähnliche nette geschichten die immer wieder vorkommen.
er braucht keine Zeugen. Er selbst ist der Zeuge.
Original von MLP123
Original von Resben
wie ich kotzen könnte wenn ich hier von den ganzen hilfs-sheriffs lese, die gerne schnell fahrende leute ausbremsen...aber gut, das tut nichts zum thema. anzeige bringt dir in der tat wenig, egal was man jetzt von der ganzen nummer hält. im zweifel brockst du dir selber nur kosten und ärger ein wenn er dann doch einen zeugen herbeizaubert oder ähnliche nette geschichten die immer wieder vorkommen.
er braucht keine Zeugen. Er selbst ist der Zeuge.
Ja, dann steht es aber aussage gegen aussage
Ich glaub du hast den post nicht verstanden..es geht darum, dass der angezeigte einen zeugen holt und die beiden dann die geschichte so drehen, dass op den drängler genötigt hat und nicht andersrum.
Und da kann er ohne zeugen halt genau so wenig machen wie op.
wo liegt das Problem? Wenn ich jedes Mal, wenn in Salzburg mich einer schneidet oder mir die Vorfahrt nimmt und nur ICH der Grund bin, warum es zu keinem Unfall kommt, zur Polizei laufen würde, dann wäre ich 24x7 dort.
Ist dir der ganze Aufwand nicht zu blöd?
Denk dir einfach: "ok, ich bin wesentlich intelligenter."
PUNKT
Ja, aber OP sagt selbst dass er Vielfahrer ist (60k im Jahr) und es halt nicht diese gefährliche 0815-Situation war sondern schon ne Nummer extremer.
ich red ned von 0815 Sachen. Hab auch schon 2x richtig heftige Sachen verhindert. Einmal in die Wiese rausgefetzt und beim anderen Mal genau die Lücke zwischen anderem Auto und Verkehrsinsel gefunden. Bei beiden Malen wurde mir die Vorfahrt genommen.
Frage ist: Was bringts dir persönlich, wenn du jetzt zur Polizei rennst?
Original von pg89
Ich glaub du hast den post nicht verstanden..es geht darum, dass der angezeigte einen zeugen holt und die beiden dann die geschichte so drehen, dass op den drängler genötigt hat und nicht andersrum.
Und da kann er ohne zeugen halt genau so wenig machen wie op.
hier geht es um die strafrechtliche und nicht um die zivilrechtliche Seite. OP ist Zeuge und braucht keine weiteren Zeugen. Im Zivilrecht sieht die Sache anders aus. OP drohen auch keine weitere Verfahren oder Kosten (nur Zeitaufwand). Sollte der Gegner nach 2-3 Monaten Akteneinsicht erhalten und dann OP der Nötigung beschuldigen (mit oder ohne Zeugen) wird die StA iVm Polizei mit Sicherheit kein Verfahren einleiten.
Und man sollte hier den erzieherischen Effekt nicht vernächlässigen. Der Gegner bekommt ein Schreiben von der Polizei, macht sich mind. 3 Monate Gedanken, ob Anklage erhoben wird, evtl. seinen Führerschein verliert, evtl. Fahrtenbuch auferlegt bekommt, wer den Anwalt bezahlt usw.