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Blechschaden: Muss ich den reparieren lassen?

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Crouchinho
Beigetreten: 05.08.2006
PokerStrategist

Servus,

ich bräuchte Euren Rat: Mir ist vor Weihnachten einer in die Fahrertür gefahren - lediglich Blechschaden, Reparaturwert 1.500€. Die Versicherung des Verursachers übernimmt den Schaden und schreibt, sie bezahlt die Reparatur-Rechnung. Da ich jedoch viel lieber den Schaden belassen würde (stört mich nicht groß und da rostet auch nix durch) wollte ich wissen, ob ich (legal!) auch die Möglichkeit habe, das Geld einfach so mir überweisen zu lassen.

Hab dazu schon ein bisschen was gelesen - manche sagen das geht, natürlich abzüglich MwSt. Habt ihr da eine definitive Aussage zu?

Cheers!


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7 Antworten
TryToGetYou
Beigetreten: 22.04.2005
BlackMember

.


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my5tyle
Beigetreten: 11.11.2008
PokerStrategist

Jo, bekommt dann halt 19% Mehrwertsteuer runter gerechnet...


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Crouchinho Themenstarter
Crouchinho
Beigetreten: 05.08.2006
PokerStrategist

Original von Rennwurm
natürlich geht das, warum sollte das nicht legal sein, du wurdest schließlich geschädigt.
ich hoffe, die reparaturkosten ergeben sich aus einem kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt für deine Automarke, und nicht aus nem gutachten der gegnerischen versicherung.

jau, war bei meiner Vertragswerkstatt. Aber sehr gut schonmal :)

Schreib ich dann der Versicherung einfach zurück dass sie mir das Geld ausbezahlen sollen?


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Petathebest
Beigetreten: 22.02.2006
Oldschool Grinder

Die 19% Mwst bekommst du nicht ausgezahlt. Wenn es aber irgendwann mal repariert wird (auch irgendwo für billig), bekommst du die 19% im nachhinein doch noch erstattet, dazu einfach die Versicherung nochmal kontaktieren.


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Crouchinho Themenstarter
Crouchinho
Beigetreten: 05.08.2006
PokerStrategist

Alles klar! Werde ihn aber (fürs erste) so lassen. Das heißt ich antworte einfach schriftlich und geb denen meine Bankverbindung bei der Versicherung? Oder wie läuft das?


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Petathebest
Beigetreten: 22.02.2006
Oldschool Grinder

Würde zeitnah anrufen, kommt öfter vor, dass die ihren eigenen Gutachter schicken, dass mal kurz anzusehen, bevor die was erstatten.


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RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010
PokerStrategist

um dich endgültig zu beruhigen und dir zu zeigen, dass das legal ist:

§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB: "Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

dieser Satz setzt natürlich voraus (Umkehrschluss), dass du Schadensersatz in Geld für die Sachbeschädigung erhältst. Dies jedoch ohne Umsatzsteuer, sofern sie nicht angefallen ist.


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