das interessiert mich jetzt einfach mal:
wenn ich in de ein normales fahrverbot bekomme (1-3 monate), ist das dann im ausland auch gültig?
habe das auch schon gegooglet und waaaahnsinnig viel halbwissen gelesen (a la ohne führerschein darf man nie fahren, weil man hat ja keinen führerschein lolol); diese leute unterscheiden aber nur selten zwischen führerschein und fahrerlaubnis.
ich dachte mir eigentlich, dass das fahrverbot nur in de gilt und man im ausland zwar fahren darf, aber bei einer verkehrskontrolle halt aus obvious gründen seinen führerschein nicht zeigen kann und daher dann ne kleine strafe zahlt weil man den fs nicht mithatte.
wäre gut wenn das jemand mal endgültig klarstellen könnte, am besten mit quellenangabe
ein fahrverbot gilt in diesem fall grundsätzlich wie auch ein entzug der fahrerlaubnis nur für deutschland.
was beim fahren ohne führerschein im ausland passiert, hängt dann natürlich vom jeweiligen land ab, idr wohl geldstrafe o.ä.
Da dir durch das Fahrverbot die Erlaubnis zum führen eines Fahrzeugs entzogen wird (du musst deinen Führerschein für eine gewisse Zeit bei der Polizei abgeben), gilt dies logischer Weise auch im Ausland. siehe auch:
http://www.t-anwaelte.de/Fahrverbot.262.0.html
Unbedingt zu beachten ist, dass ein Fahrzeug nicht mehr geführt werden darf, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wurde. Es darf also auch die Fahrt von der Dienststelle nach Hause nicht mehr durch den Betroffenen erfolgen; dies stellt eine Straftat gemäß § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) dar.
Woher sollen die ausländischen Behörden das wissen? Und warum sollte es sie interessieren?
Original von Faultier911
Da dir durch das Fahrverbot die Erlaubnis zum führen eines Fahrzeugs entzogen wird (du musst deinen Führerschein für eine gewisse Zeit bei der Polizei abgeben), gilt dies logischer Weise auch im Ausland. siehe auch:http://www.t-anwaelte.de/Fahrverbot.262.0.html
Unbedingt zu beachten ist, dass ein Fahrzeug nicht mehr geführt werden darf, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wurde. Es darf also auch die Fahrt von der Dienststelle nach Hause nicht mehr durch den Betroffenen erfolgen; dies stellt eine Straftat gemäß § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) dar.
und woraus schlussfolgerst du da, dass das auch fürs ausland gilt?
logischerweise können deutsche behörden dir nicht vorschreiben, was du im ausland machen darfst und was nicht.
Meine Persönliche Meinung - keine Garantie für Richtigkeit
Das Fahrverbot gilt nur für Deutschland, im Ausland dürftest du schon fahren, hast aber das Problem dass du keine Fahrerlaubniss vorweisen kannst, könntest demnach genauso gut ein Schwarzfahrer sein der niemals einen Führerschein gemacht hat. Solltest du irgendwie einen Gültigen Führerschein im Ausland dabei haben, dann darfst auch trotz Fahrferbot in D auch im Ausland fahren. Möglich wärs wenn du noch zusätzlich eine ausländische Fahrerlaubnis vorweisen kannst die nicht abgegeben wurde.
Original von kronenbourg
ein fahrverbot gilt in diesem fall grundsätzlich wie auch ein entzug der fahrerlaubnis nur für deutschland.
was beim fahren ohne führerschein im ausland passiert, hängt dann natürlich vom jeweiligen land ab, idr wohl geldstrafe o.ä.
glaube hier muss zwischen fahrverbot (wegen zb geschwindigkeitsübertretung) und entzug (wegen zb alk) unterschieden werden.
wird dir der schein abgenommen, kannst du auch im ausland nicht fahren (da du eben keine fahrerlaubnis hast)
bei fahrverbot kannst du im ausland fahren.
Original von wimmi10
glaube hier muss zwischen fahrverbot (wegen zb geschwindigkeitsübertretung) und entzug (wegen zb alk) unterschieden werden.wird dir der schein abgenommen, kannst du auch im ausland nicht fahren (da du eben keine fahrerlaubnis hast)
bei fahrverbot kannst du im ausland fahren.
der entzug gilt auch nur für deutschland. ist natürlich klar, dass man nach einem entzug keine fahrerlaubnis mehr hat und das fahren ohne fahrerlaubnis in den meisten ländern nicht erlaubt ist.
die unterscheidung mag erbsenzählerei sein, aber nach einem entzug in deutschland kann man theoretisch einen führerschein im ausland machen und damit natürlich auch im ausland fahren. insofern gilt der entzug (+sperrfrist) nur für deutschland. genausowenig können deutsche behörden ausländische führerscheine entziehen.
Original von kronenbourg
Original von wimmi10
glaube hier muss zwischen fahrverbot (wegen zb geschwindigkeitsübertretung) und entzug (wegen zb alk) unterschieden werden.wird dir der schein abgenommen, kannst du auch im ausland nicht fahren (da du eben keine fahrerlaubnis hast)
bei fahrverbot kannst du im ausland fahren.
der entzug gilt auch nur für deutschland. ist natürlich klar, dass man nach einem entzug keine fahrerlaubnis mehr hat und das fahren ohne fahrerlaubnis in den meisten ländern nicht erlaubt ist.
die unterscheidung mag erbsenzählerei sein, aber nach einem entzug in deutschland kann man theoretisch einen führerschein im ausland machen und damit natürlich auch im ausland fahren. insofern gilt der entzug (+sperrfrist) nur für deutschland. genausowenig können deutsche behörden ausländische führerscheine entziehen.
es geht ja um die frage ob man im ausland fahren darf. und bei entzug darf man nicht (ausser man hat noch einen führerschein, welcher in einem anderen gemacht wurde) und bei fahrverbot eben schon.
aber du hast ja eh recht... ♦
Ich habe noch einen internationalen Führerschein. Wenn man einfach den vorzeigt, wird es keinen interessieren. Allerdings läuft der nur 2 Jahre.
naja, bei fahrverbot musst du den deutschen führerschein abgeben, solange man einen anderen hat, wirds wohl auch nix mit im ausland fahren ...
imho logisch
Original von annobln
Ich habe noch einen internationalen Führerschein. Wenn man einfach den vorzeigt, wird es keinen interessieren. Allerdings läuft der nur 2 Jahre.
Soso. Wenn du damit das grüne Pappding meinst, das ist afaik nur in Verbindung mit dem eigentlichen FS gültig. Insofern wäre ich mir bei dieser Aussage gar nicht mal so sicher.