Zum Forum springen
Frage zu Verkehrsze...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage zu Verkehrszeichen 278

12 Beiträge
10 Benutzer
26 Reactions
1,000 Ansichten
Onken
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Moin,

es gab mal wieder die Diskussion zu dem Schild 80 aufgehoben. Ich konnte im Netz leider nichts Genaues, bzw. nur Halbwissen finden und auch bei der Straßenverkehrsordnung blicke ich da nicht durch.

Die Situation ist wie folgt: Autobahn und es kommt ein Schild 100, anschließend ein Schild 80 und dann ein Schild 80 aufgehoben.
Wie schnell darf ich nun fahren?
Ich meinte mich zu erinnern, dass ich gelernt hatte, dass danach frei sei, mit der Begründung, dass ein neues Geschindigkeitszeichen das vorherige aufhebt. ( Falls ich mich irre, wieso stellt man nicht einfach erneut ein Schild 100 auf?)

Was ich gefunden habe, ist wohl, dass wenn ein Schild 100 und ein Schild 80 bei Nässe kommen und anschließend ein Schild 80 aufgehoben wieder 100 gelten. (Erneut, wieso nicht einfach ein Schild 100 statt dem 80 aufgehoben? So muss man sich ja immer merken, ob es nun 100 oder z.B. gar 120 waren)

Falls im ersten Fall wirklich wieder nur 100 sind, wie verhält es sich mit folgender Situation (weil ich die früher fast tagtäglich hatte)?
In kurz: Landstraße, 70, 50, 70, 70 aufgehoben, 100
Würde es nach 70 aufgehoben dann mit 50 weitergehen, obiger Logik folgend?

Kleiner Nachtrag: Ich dachte, der Unterschied zum leeren weißen durchgestrichenen Schild bestünde lediglich darin, dass bei ihm alle Verbote, wie z.B. Überholverbot, aufgehoben sind und bei einer durchgestrichenen Zahl nur die Geschwindigkeitsbegrenzung.


Antwort
Zitat
11 Antworten
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Ich begründe es dann z.B. gerne damit kann der jenige der grade auf die Bahn aufgefahren ist wissen das vorher eine Begrenzung gab,

beispiel es steht ein Schild 100 vor einer Auffahrt nach der Auffahrt steht kein Schild mehr heist eigentlich das ich nun wieder Richtigeschwindigkeit fahren darf weil jeder der auf die Bahn auffährt das vorige Schild ja nicht sehen konnte.


Antwort
Zitat
Vaughn
Beigetreten: 02.02.2006
Oldschool Grinder

Das letzte Schild hebt grundsätzlich das vorherige auf, und das vorherige hat dann auch später keine Relevanz mehr.

In deinem ersten Beispiel heisst das: 100 - 80 - frei
Im dritten Beispiel: 70 - 50 - 70 - frei* - 100
* glaube es gibt für Landstrassen ein generelles Geschwindigkeitslimit, das würde dann an der Stelle greifen

Im zweiten Fall ist es etwas anders, da die Geschwindigkeitsbegrenzung an eine bestimmte Gefahrensituation gekoppelt ist. In dem Fall gilt die Höchstgeschwindigkeit nur solange die Gefahrensituation besteht und wird auch ohne Aufhebungsschild aufgehoben, wenn keine Gefahr mehr besteht (gilt auch für Limits in Zusammenhang mit starkem Gefälle, scharfen Kurven, o.ä.). Bei Regen gilt also das Limit für Regen ; wenn es trocken ist, das zuletzt angezeigte Limit.
In deinem Beispiel also:
bei Regen: 100 - 80 -100
ohne Regen: 100 - 100 -100

Einmündungen ändern das Tempolimit nicht. Auch Fahrer, die auf die Strasse auffahren müssen sich an das zuletzt angezeigte Tempolimit halten. Macht zwar keinen Sinn (weil sie es wie richtig gesagt nicht wissen können), ist aber so.

Das leere weisse Schild hebt alle Streckenverbote auf, inklusive Tempolimits und inkl. (durch Gefahrensituationen) bedingte Tempolimits. Das weisse Schild mit Zahl hebt nur das jeweilige Tempolimit auf, andere Verbote bleiben bestehen. Nach beiden Schildern gilt also bezüglich der Geschwindigkeit keine Einschränkung mehr.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden doch grundsätzlich von Einmündung (also richtigen Straßen, einfahren zahlen obv nicht) aufgehoben?


Antwort
Zitat
Toulouse2
Beigetreten: 12.06.2010
Poker Player

Nein, sie werden grundsätzlich nicht aufgehoben. Nur durch Schilder mit Aufhebung der Streckenverbote oder Ende der Gefahrensituationen.


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Beigetreten: 05.04.2009
BlackMember

wie soll das denn funktionieren? wer das schild 80 vor einer kreuzug/auffahrt sieht muss 80 fahren und wer erst durch die kreuzung/auffahrt auf die straße gelangt, kann 100/unbegrenzt fahren?


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Meines Wissens ist es so, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein Vorfahrtsschild aufgehoben wird. Also nicht die Einfahrt hebt die Beschränkung auf sondern das Vorfahrtsschild welches ja vor der Einmündung steht. Folglich ist dann entweder wieder freie Fahrt oder muss erneut ein Schild mit Beschränkung aufgestellt sein.


Antwort
Zitat
Ponton220S
Beigetreten: 08.05.2012
Poker Player

Ich denke, jede einmündende Straße hebt jede Beschränkung auf.


Antwort
Zitat
rap23anoid
Beigetreten: 10.06.2008
PokerStrategist

>>"Eine Kreuzung oder Einmündung hebt ein Streckenverbot (dazu gehört auch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274) entgegen oft verbreiteter Meinung nicht auf. Zwar müsste an sich das Zeichen 274 nach der Kreuzung wiederholt werden, unterbleibt dies jedoch, so kann der Fahrzeugführer nicht daraus schließen, dass das Verbot aufgehoben wurde. Vielmehr müsste es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben werden (z. B. OLG Hamm 2 Ss OWi 524/01).
Der zu schnell fahrende Fahrzeugführer kann selbst dann einen Schuldspruch kassieren, wenn er tatsächlich aus der Nebenstraße eingebogen ist und das Zeichen 274 dann tatsächlich gar nicht gesehen hat, wenn das Gericht annimmt, dass er als Ortskundiger um die Beschränkung auf der betreffenden Straße wusste."


Antwort
Zitat
flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007
PokerStrategist

wie ist das denn an bahnuebergaengen??

da wirst du doch meist auf 30/50 eingebremst und meilenweit spaeter kommt erst das naechste verkehrsschild


Antwort
Zitat
rap23anoid
Beigetreten: 10.06.2008
PokerStrategist

"Ein Aufhebungszeichen ist jedoch abweichend von dieser Grundregel nicht notwendig, wenn das entsprechende Verkehrszeichen zusammen mit einem Gefahrenzeichen montiert ist. In diesem Fall endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Original von rap23anoid
Der zu schnell fahrende Fahrzeugführer kann selbst dann einen Schuldspruch kassieren, wenn er tatsächlich aus der Nebenstraße eingebogen ist und das Zeichen 274 dann tatsächlich gar nicht gesehen hat, wenn das Gericht annimmt, dass er als Ortskundiger um die Beschränkung auf der betreffenden Straße wusste."

Na da kann man ja hervorragend Touristen und Ortsunkindige Fahrer abzocken :profit:


Antwort
Zitat
Teilen: