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Gegner Versicherung will Gutachter nicht zahlen

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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Hier kommt ja eine ganze Menge zusammen und es gibt viele gute Antworten. Ich versuche mal eine Zusammenfassung und schreibe meine Meinung dazu.

OP hat einen Schaden am Auto, den er erst durch die Mitteilung der Polizei bemerkt hat. Danach ist er auf Empfehlung seines Vaters zu einer Autowerkstatt dessen Vertrauens. Diese erkennt mMn hier die Kuh (Versicherung), die gemolken werden kann. Dazu passt Unkenntnis und Naivität des Auftraggebers. Um einen Gutachter - der sofort hinzugezogen wird - rechfertigen zu können, wird die Schadensumme auf Brutto 873,01 EUR aufgeblasen. Daraus resultieren ohne Umsatzsteuer die 733,62 EUR Netto. Hier wurde mMn schon gegen den Grundsatz verstossen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Deshalb reagiert die Versicherung vielleicht so, wie sie es tut. Die Abrechnung enthält 573,83 EUR für die Reparatur. Hinweis: Das sind mMn die anerkannten Nettokosten. Wenn OP das machen lässt und die Rechnung darüber einreicht, bekommt er die Umsatzsteuer auch erstattet, was nicht der Fall ist, wenn er die Delle einfach drin lässt.

OP soll seinen Vater einschalten und Werkstattinhaber und Gutachter die Hölle heiß machen. Die sollen auf Beträge verzichten, auf denen OP ggf. sitzen bleibt. Ich habe mal mitbekommen, wie die Werkstatt sich solche Ansprüche an eine gegnerische Versicherung abtreten lässt und der Geschädigte dann ggf. den Selbstbehalt seiner Versicherung nicht zahlen musste, wenn die Werkstatt den Auftrag erledigt hat.

Deckungszusage der Rechtschutzversicherung und Mandat an Rechtsanwalt klären, wurde ja schon angesprochen.

Bin mal auf das Update gespannt.


Antwort
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Anglermeister Themenstarter
Anglermeister
Beigetreten: 15.03.2008
Poker Player

Hallo miteinander,

leider gibt es nichts neues. Ich habe noch keine Rückmeldung erhalten.

@jotha

Das hast du ganz gut zusammengefasst. Ja, ich habe meinen Vater die Tage auch die ganze Geschichte geschildert, und er kennt den Inhaber der Werkstatt seit über vielen Jahren. Er meinte er redet mal mit ihm, vor allem aber um sich über den Gutachter mit ihm auszutauschen.

Und Hölle heiß machen schön und gut, aber wie schon gesagt ist man hier anscheinend gegen so hohe Gutachter Kosten nicht geschützt und recht Machtlos. Da müsste es eigentlich Gesetzte geben, dass z.B. der Gutachter oder die Werkstatt dazu verpflichtet ist, den beschädigten genau aufzuklären. Hätte mir der Gutachter z.B. gesagt, du hierfür lohnt sich kein Gutachten, da zahlst du drauf mach einfach einen Kostenvorschlag ect., dann hätte ich ja sogar seine genommene Zeit entschädigt. Anfahrt 20€ und meinetwegen einen kleinen Aufschlag. Wenn es mir dann ein 50er gekostet hätte würde ich nichts sagen.

Ich habe mir mal so vorgestellt wie das dann vor Gericht ablaufen soll. Ich mach dann meine Aussage, dass ich davon ausgegangen bin, dass dies der gängige Ablauf ist bei einem Umfall schaden, also die Werkstatt aufsuchen ect. Das einzige Gegenargument was die Gegner Versicherung ja hat ist die Bagatellschaden-Grenze von 750€, das ich aber als Laie wie gesagt nicht wissen kann. Und selbst wenn das nicht als Grund zählt das man sowas nicht weiß, und man sogar vom 573€ schaden ausgeht, soweit liegt dass ja auch nicht von den 750€ entfernt. Wie soll ich vorher wissen, dass ich so Knapp drunter liege, und dabei hat das Gutachten ja sogar die Grenze überschritten? Würde der schaden jetzt bei 250€ liegen dann kann ich das ja noch verstehen.

Vom Gefühl her würde ich ja sagen Blufft die Gegner Versicherung hier einfach, und spekuliert drauf, dass ich es nicht einklage. Mir will es ansonsten einfach nicht in den Kopf wie die Gegner Versicherung sowas durchbringen will sollte es hart auf hart kommen. Ich meine der/die Richter sind doch auch nicht Dumm wenn die sich das alles durch den Kopf gehen lassen, wie unterm strich unglücklich das ganze für mich gelaufen ist.

Naja, erstmal schauen was der Rechtsanwalt dazu sagt, wieso die Schadenssumme runtergesetzt wurde. Ich werde noch die kommende Woche abwarten und ihn dann nochmal kontaktieren. Oder ich rufe da mal an.


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Dass du es nicht wusstest ist doch aber nicht die Schuld der Versicherung. Wieso sollte sie die Kosten für deine Unwissenheit übernehmen? Ist nicht böse gemeint, aber das wird dir nicht im geringsten helfen.

Da könntest du dich eher noch mit der Werkstatt streiten, wobei das ein anderer Prozess wäre, den du wohl anleihern müsstest auf eigenes Risiko.


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ThePope111
Beigetreten: 21.05.2007
Oldschool Grinder

Genau, die Versicherung trifft da keine Schuld. Die ganze Nummer war dir ja auch komplett egal, bis auf einmal klar wurde, dass du das zahlen musst.
Hat dich mit den Kosten nicht gestört, als jemand anderes das hätte latzen müssen.


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Zitat

Habe mir das Meiste durchgelesen und muss schon sagen, das neben sehr vielen guten Ratschlägen manche Leute einen fiesen Unterton an den Tag legen. Zuerst mal kann OP nichts, aber auch gar nichts für die Delle - er ist das Opfer. Er hat den Ärger, Laufarbeit, Wertminderung über den Schaden hinaus vermutlich usw. dann eine Werkstatt die einen übelst teuren Gutachter bestellt, um hier ordentlich Cash zu machen. Natürlich würde ich auch nicht meckern wenn das erledigt ist ohne Kosten für mich, ich hab ja in dem Fall nichts Falsches gemacht bzgl der Delle. Aber wie es meistens so ist, als Opfer wirst du generell allein gelassen. Best line wäre wenn sich das Autohaus und die gegnerische Versicherung knüppeln und du als Geschädigter davon nichts mitkriegst.

@OP
Ich hatte auch einen Unfall ohne Schuld und bis der ganze Schmu erledigt war, hat es 3-4 Monate gedauert. Erst hat die gegnerische Dame den Schaden ewig nicht ihrer Versicherung gemeldet, dann wurde überall der Preis versucht zu drücken, worauf es mir zu dumm war und ich auch mit dem Anwalt gedroht habe und dann gings plötzlich. Allerdings hat hier aufgrund der Schadenshöhe die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt, daher ist der Fall anders zu bewerten. Doch selbst das Gutachten wollten sie noch drücken , hab mal gehört die VHV ist da generell ein Kandidat für solche Mätzchen.

Also mir erscheint es so, dass der Fehler zu einem hohen Prozentsatz von deinem Autohaus gemacht wurde. Ich würde da ganz klar auf Kulanz gehen, auch wegen der Freundschaft mit deinem Vater. Ansonsten sind deine Möglichkeiten wohl leider sehr beschränkt, da du allem zugestimmt und unterschrieben hast. Wenn hier kein Entgegenkommen zu erwarten ist, schliess die Akte und scheiss auf die Werkstatt. Hier ist der Gedanke an kurzfristigen Profit grösser gewesen als einen potentiell langfristigen Kunden zu halten. Den Schaden haben letztendlich sie.


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MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Hat die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage für eine KLage erteilt?


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Snookz
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Was ist hier denn rausgekommen?


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