Hier kommt ja eine ganze Menge zusammen und es gibt viele gute Antworten. Ich versuche mal eine Zusammenfassung und schreibe meine Meinung dazu.
OP hat einen Schaden am Auto, den er erst durch die Mitteilung der Polizei bemerkt hat. Danach ist er auf Empfehlung seines Vaters zu einer Autowerkstatt dessen Vertrauens. Diese erkennt mMn hier die Kuh (Versicherung), die gemolken werden kann. Dazu passt Unkenntnis und Naivität des Auftraggebers. Um einen Gutachter - der sofort hinzugezogen wird - rechfertigen zu können, wird die Schadensumme auf Brutto 873,01 EUR aufgeblasen. Daraus resultieren ohne Umsatzsteuer die 733,62 EUR Netto. Hier wurde mMn schon gegen den Grundsatz verstossen, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Deshalb reagiert die Versicherung vielleicht so, wie sie es tut. Die Abrechnung enthält 573,83 EUR für die Reparatur. Hinweis: Das sind mMn die anerkannten Nettokosten. Wenn OP das machen lässt und die Rechnung darüber einreicht, bekommt er die Umsatzsteuer auch erstattet, was nicht der Fall ist, wenn er die Delle einfach drin lässt.
OP soll seinen Vater einschalten und Werkstattinhaber und Gutachter die Hölle heiß machen. Die sollen auf Beträge verzichten, auf denen OP ggf. sitzen bleibt. Ich habe mal mitbekommen, wie die Werkstatt sich solche Ansprüche an eine gegnerische Versicherung abtreten lässt und der Geschädigte dann ggf. den Selbstbehalt seiner Versicherung nicht zahlen musste, wenn die Werkstatt den Auftrag erledigt hat.
Deckungszusage der Rechtschutzversicherung und Mandat an Rechtsanwalt klären, wurde ja schon angesprochen.
Bin mal auf das Update gespannt.