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Kaufvertrag ???

11 Beiträge
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Hallo
Ich will ein Motorrad für einen Bekannten verkaufen
Ich selbst habe vin dem Fahrzeug keine Ahnung
Und will mich vorab absichern nich das der Käufer am
Ende irgendwelche Ansprüche gegen mich geltend machen kann
Was muss ich da in denn Kaufvertrag schreiben
Reicht es wenn ich schreibe "es gilt gekauft wie gesehen " ?


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10 Antworten
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Dass du von dem fahrzeug keine ahnung hast, ist rechtlich egal. Nimm einen vertrag von dem adac, mobile, autoscout etc. und achte nochmal darauf, dass die sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Ganz aus dem schneider bist du damit aber (zum glück) nicht, also setz dich wenigstens etwas mit dem motorrad auseinander oder lass es deinen bekannten selber verkaufen.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Wad heisst ich bin damit nich ganz aus dem Schneider?


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Nein, bist du nie.
Wo ist denn das Problem deinen Bekannten in den Kaufvertrag zu schreiben, das wäre der übliche Weg.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Im Normalfall würde ich sowas gar nicht machen
Er hat mir erklärt warum er sekbst es nicht verkaufen kann ind
Seine Erklärung ist für mich vollkommen plausibel und verständlich
Sonst würde ich das nich machen
Mir gehts halt bur darum was ist wenn da doch irgendwas nicht io is
Ich selbst hab wie gesagt keinen plan
Will aber eben nur für denn fall das eventuell doch was ist abgesichert sein


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Wenn dein Freund irgendwie an dem Motorrad rumgefuscht hat, dann kann natürlich auch nach dem Kauf noch etwas auf dich zukommen, egal was im Vertrag steht. Mir würde auch kein Grund einfallen warum er seinen Namen nicht unter den Kaufvertrag setzen kann. Alles andere kannst du ja regeln und den Vertrag sieht doch sowieso niemand solange nichts passiert und wenn eben was passiert, dann ist er selbst Schuld und du nicht dafür verantwortlich.

Und darf man wirklich fremdes Eigentum ohne Einwilligung verkaufen? Was wenn dein Freund später behauptet du hättest Motorrad + Unterlagen gestohlen und vom Bargeld was du ihm gegeben hast will er auch nichts mehr wissen? Man kann gar nicht zu weit denken...


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Original von AyCaramba44
Und darf man wirklich fremdes Eigentum ohne Einwilligung verkaufen? Was wenn dein Freund später behauptet du hättest Motorrad + Unterlagen gestohlen und vom Bargeld was du ihm gegeben hast will er auch nichts mehr wissen? Man kann gar nicht zu weit denken...

Wie kommst du den auf ohne Einwilligung.
Also prinzipiell darf man nen Auto/Motorrad verkaufen auch wenn man selber nicht im Brief steht.

Es macht den Verkauf aber wohl deutlich schwieriger. Ich würde es mir in so einem Fall drei mal überlegen wenn ich der potentielle Käufer wäre.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Kann trotzdem später zu Problemen führen, wenn sein Freund das Motorrad als gestohlen meldet und es zurück haben will. Sowohl für den Käufer als auch den Verkaufer. Also irgendwie muss dir dein Kumpel einfach eine Unterschrift geben, damit du das Motorrad verkaufen darfst und eine Unterschrift wenn du ihm das Geld bar übergibst. Und dann kann er auch gleich selbst die Unterschrift unter dem Kaufvertrag setzen.

Bin mir ziemlich sicher das der eigentliche Besitzer den Kauf rückgängig machen kann. Und wie mein Vorredner schon sagt ist es für den Käufer schon komisch wenn er von einer Privatperson ein Auto mit einem fremden Fahrzeugbrief kauft und noch nichtmal der Nachname stimmt. Nachfragen gibt es sicherlich.


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Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Mich würde wirklich interessieren, was er für eine Begründung hat, wieso er es nicht verkaufen kann. Klingt irgendwie krumm, lass die Finger davon.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Die Gründe sind egal und gehen niemanden was an
Aber so wie sich das für mich anhört ist es wohl doch besser
Wenn er das Motorrad selber verkauft


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Ich kann mir ehrlich gesagt auch keinen Grund vorstellen.

Der Käufer weiß über den Brief eh wer der Vorbesitzer war,
Zulassungsstelle, und Finanzamt erfahren über die Ummeldung vom Verkauf.

Was soll dann so ein Kaufvertrag den nur der Käufer und Verkäufer hat noch ausmachen, außer das du mit reingezogen wirst wenn es um Sozialbetrug, Insolvenzbetrug oder ähnliches geht.

Die Chancen das es aufliegt werden durch den Kaufvertrag kaum größer, mit deinem Weg wärst du aber wohl mit drinnen.

Lass es.


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