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Parkplatzrempler - wie weiter vorgehen

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cheetah83 Themenstarter
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Original von Rubnik

Original von cheetah83
ich wusste ja im ersten Moment nicht, wer da wo gegen wen gefahren ist und dachte halt ich hätte hinten was erwischt und wollte mich davon instinktiv wieder lösen. im nachinein halt doof gelaufen.

......

Nur mal dazu, weil Du ja schreibst dass Du dich mit einer 50/50 Schuldverteilung ungerecht behandelt fühlst: der Satz klingt schon so, als hättest Du beim ausparken nicht wiklich nach hinten geschaut.

das möchte ich nicht so stehen lassen.
ich habe über meine rechte schulter hinten durch meine heckscheibe geschaut und wurde dann auf höhe des linken hinterrades getroffen, also genau in meinem toten winkel. gerade weil ich ja kein anderes auto sehen konnte, dachte ich zuerst dass ich irgendwas niedriges, was ich durch meine scheibe nicht gesehen habe, erwischt hätte. natürlich ist das im nachinein blödsinn, weil mein rückfahrpiepser mir das hinderniss früher angezeigt hätte und mitten auf der durchfahrt in der regel keine festen hindernisse stehen, nur soweit denkt man in dem moment nicht.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Subt4l1ty
Wo wir gerade bei dem Thema sind folgende Variante (gleiches Szenario wie bei OP):

Ich fahre aus meiner Parklücke rückwärts 0,5 m raus und bleibe dann komplett stehen (warum ist jetzt egal), lasse dabei aber den Rückwärtsgang drin.

Gegenüber von mir fängt dann jemand an, auch rückwärts auszupacken. Dieser fährt viel zu weit raus, sodass er mich dann hinten trifft.

Ich habe mich also ca. 0,5 m rausbewegt und war im Zeitpunkt des Zusammenstoßes in Ruhe. Der Gegner ist ca. 3-5 m rausgefahren und ist eben in mein stehendes Auto gefahren.

Wird hier auch die Schuld aufgeteilt?

Wie lange stehst du denn ca?


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Das meine Ich ja mit "nicht wirklich", Du hast eben nur die eine Seite überblickt. Wenn von der linken Seite ein Auto regulär (also nicht ausparkend) gekommen wäre hättest Du das ja auch nicht gesehen - wenn du so jemanden dann rammst liegt die Schuld ganz klar bei dir.
Ist nunmal so: wer rückwärts fährt ist selbst dafür verantwortlich sich einen Überblick über das gesamte Verkehrsgeschehen zu verschaffen.


Antwort
Zitat
Subt4l1ty
Beigetreten: 25.11.2007
Oldschool Grinder

Original von Pokersaft

Original von Subt4l1ty
Wo wir gerade bei dem Thema sind folgende Variante (gleiches Szenario wie bei OP):

Ich fahre aus meiner Parklücke rückwärts 0,5 m raus und bleibe dann komplett stehen (warum ist jetzt egal), lasse dabei aber den Rückwärtsgang drin.

Gegenüber von mir fängt dann jemand an, auch rückwärts auszupacken. Dieser fährt viel zu weit raus, sodass er mich dann hinten trifft.

Ich habe mich also ca. 0,5 m rausbewegt und war im Zeitpunkt des Zusammenstoßes in Ruhe. Der Gegner ist ca. 3-5 m rausgefahren und ist eben in mein stehendes Auto gefahren.

Wird hier auch die Schuld aufgeteilt?

Wie lange stehst du denn ca?

ca. 3 - 5 Sekunden


Antwort
Zitat
Nekim0r
Beigetreten: 24.09.2014
Poker Player

Wenn du tatsächlich den ausparkvorgang abgebrochen hast dann hast du gute Chancen nen deutlich geringeren schuldteil zu kriegen, bis zu 0% wobei auch etwa 70/30 oder ähnliches durchaus denkbar ist - immer EinzelfallEntscheidungen

Bleibt immer die Frage der nachweisbarkeit. Immer sofort Fotos machen und Zeugen anhalten die den Unfall am besten direkt gesehen haben oder die "endPosition" bezeugen können. Bei Aussage gegen Aussage wird's mal wieder müssig

€: Du schreibst der Grund warum du angehalten hast wäre erstmal egal - die Versicherung will den Grund aber auf jeden Fall hören ;-)


Antwort
Zitat
Subt4l1ty
Beigetreten: 25.11.2007
Oldschool Grinder

Original von Nekim0r
Wenn du tatsächlich den ausparkvorgang abgebrochen hast dann hast du gute Chancen nen deutlich geringeren schuldteil zu kriegen, bis zu 0% wobei auch etwa 70/30 oder ähnliches durchaus denkbar ist - immer EinzelfallEntscheidungen

Bleibt immer die Frage der nachweisbarkeit. Immer sofort Fotos machen und Zeugen anhalten die den Unfall am besten direkt gesehen haben oder die "endPosition" bezeugen können. Bei Aussage gegen Aussage wird's mal wieder müssig

€: Du schreibst der Grund warum du angehalten hast wäre erstmal egal - die Versicherung will den Grund aber auf jeden Fall hören ;)

Ja, sicherlich will die den wissen^^

Ich finde diese Situation äußerst verzwickt, weswegen ich halt abklären wollte, welche Chancen ich auf "Gerechtigkeit" habe.

Ich kann mir z.B. gut vorstellen (bzw. verfahre ich auch persönlich so), dass ich, wenn ich rückwärts ausparke und sehe, dass gegenüber von mir auch jemand anfängt auszuparken, direkt anhalte und einfach warte [dies wäre dann ein Grund], bis der andere fertig ist.

Wenn der andere dann aber (warum auch immer) einfach in mich reinfährt, kann ich ja nichts dafür, und nur, weil ich ein paar cm schon aus der Parklücke war, find ichs ein bisschen übertrieben, dass man grundsätzlich versucht, die Schuld aufzuteilen...

Theoretisch könnten ja sogar Leute, die zu viel Geld haben und Leuten schaden wollen, eben immer auf Parkplätzen warten und einfach in andere rückwärts Ausparkende reinfahren, um diese finanziell zu schädigen (natürlich auf eine solche Art und Weise, dass Vorsatz nicht offensichtlich ist) xD


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Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Wenn du gestanden hast, streitet ohnehin schon einmal der Anscheinsbeweis für dich - einfach gesagt: Wer drauf fährt ist schuld, es sei denn es wird ein atypischer Geschehensablauf dargelegt. Und das gilt unabhängig von der Zeit, die man zuvor steht.

@OP: Was war das für ein Parkplatz? Habe Zweifel daran, dass die StVO nicht anwendbar gewesen sein soll. Und auch auf Privatparkplätzen gibt es selbstverständlich nicht pauschal eine Verteilung von 50:50. Aus meiner Erfahrung bei Gericht bieten die Versicherungen 50:50 gerade dann gerne an, wenn der Versicherungsnehmer nach ihrer Einschätzung zu 100 % den Schaden zu tragen hätte.


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