DISCLAIMER
Aufgrund einer Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz sowie einer Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe dürfen Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Wettabgabe/Spielteilnahme in Sachsen oder Baden- Württemberg aufhalten, unser Angebot derzeit nicht nutzen. Ferner werden nach einer Entscheidung des OLG Köln sowie des OLG Frankfurt von uns keine Wetten oder sonstige Glückspiele aus Nordrhein-Westfalen bzw. aus Hessen angenommen. In diesen Fällen müssen wir Sie bitten, keine Wetten zu platzieren und an keinen Spielen mit Geldeinsatz teilzunehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach unseren AGB durch die Abgabe einer Wette bzw. Ihre Spielteilnahme bestätigen, sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme nicht in den Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder in Hessen aufzuhalten.
Schreiben die das standardmässig oder ist das neu?