Moin,
folgendes Szenario trat gestern bei einem Kreisliga-Spiel ein.
Angepfiffen wurde um 19.30 auf dem Rasenplatz, der kein Flutlicht hatte. Das Spiel war im dfb-net auch auf diesem Platz angesetzt.
Der Schiedsrichter hat uns vor dem Spiel gefragt, ob wir damit einverstanden wären, was wir nur für den Fall bejahten, wenn wir das Spiel dort die vollen 90min spielen könnten. Dies wurde von Seiten des Schiedsrichters bejaht.
Spiel läuft bis zur 72. Min, es steht 1:1. Nach einer Verletzungsunterbrechung bittet der Schiri nun die Spieler auf den benachbarten Kunstrasenplatz, da es ihm zu dunkel wurde (es war in der Tat schon etwas dunkel, man hätte das Spiel aber die 18min noch zu Ende spielen können imo). Der Kunstrasenplatz erfüllt gerade einmal die Mindestmaße und ist zum Fussballspielen eigentlich komplett ungeeignet.
Da wir uns verschaukelt vorkamen und hier klar benachteiligt worden sind, haben wir dem Gespann mitgeteilt, das Spiel unter diesen Voraussetzungen nicht weiterführen zu wollen. So wurde das Spiel beim Spielstand von 1:1 abgebrochen.
In den Durchführungsbestimmungen heißt es:
Spielfortsetzung in besonderen Fällen:
"Sollte ein Spiel aufgrund von witterungsbedingten oder technischen Ereignissen auf der angesetzten Sportanlage nicht begonnen oder zu Ende geführt werden können, so muss das Spiel auf einer anderen freien Spielstätte des angesetzten Vereins aus- oder zu Ende gespielt werden.
Spieler haben Schuhe für einen eventuellen Wechsel der Spielfläche (Kunstrasen, Rasen oder Hartplatz) vorzuenthalten."
Liegt in diesem Szenario ein besonderer Fall vor? Zählt Dunkelheit in der erweiterten Definition überhaupt zur Witterung?
Hier gibt es doch sicherlich einige Rechtsexperten, die etwas Licht ins Dunkel (Achtung Wortspielhölle) bringen können.
Danke im Voraus!