Original von Mofatoy
War das bisher nicht bei vielen Entscheidungen so, dass der VS den Ref nochmal hat nachschauen lassen? Im Prinzip muss doch ein Konsens vorliegen.
Und so wie du hier abgehst, wärst du doch der Allererste gewesen der rumgeschrien hätte, wenn der VS es als rot ansieht und Stieler sich nichtmal die Szene anschaut und einfach dementsprechend entscheidet.
Warum gibt denn jedes per Pass heraufbeschworene Laufduell mit Stürmer vs letzten IV glatt rot wenn gehakelt wird, der Stürmer fällt und der SR auf Freistoß/Elfmeter entscheidet?
Da liegt auch keine klare Ballkontrolle/klare Torchance vor und die Argumentation "Er hätte aber noch die Pornogrätsche auspacken können" zieht da einfach nicht.
Söyüncü verhilft sich regelwidrig in einer 1vs1 Situation als letzter Mann zu einem Vorteil.
Und ja, die Schiedsrichter haben einen Ermessensspielraum. Da hat Freiburg einfach Pech gehabt, gestern einen zu erwischen, der diese Szene mit rot bewertet hat.
Eben nicht.
Diese und auch sonst jede Wortwahl impliziert ja bereits eine aktive Handlung des Freiburgers.
Eben die liegt doch offensichtlich nicht vor.
Der Freiburger hat meines Erachtens seinen Arm in einer natürlichen Lauf- bzw. einer regelkonformen Körpereinsatzposition.
Erst durch das aktive Schieben des Gegners kommt er mit seiner Hand bzw. seinem Arm an den Ball.
Gerade beim Handspiel wird doch dauernd die Absichtskomponente so gerne betont.
Passt ja auch, da jedes Foulspiel zumindest ein Minimum ein Handlungsunrecht voraussetzt.
Hier hat aber der Freiburger ja überhaupt keinen Willen mit seiner Hand zum Ball zu gehen (wäre ja auch recht blöd).
Man könnte noch argumentieren ,dass es fahrlässig ist seine Hand da in der spezifischen Höhe zu haben und Gelb geben, aber
selbst das sehe ich nicht als gegeben, da normale Armposition.
Und die Verhinderung einer klaren Torchance ist es einfach schonmal gar nicht.
Zum Abschluss sollte man auch noch die Aussage des Schiris zu deuten wissen aka
"Ich hab Scheiße gebaut".
@Über mir: Das ist keine Interpretation, sondern geltendes Regelwerk.