Als erstes Telefonverträge sind ansich gültig, hier gelten aber viele Regeln an die sich dubiose CCs nicht halten. Es muss auch nicht unbedingt das ganze noch Schriftlich zugesendet werden, wenn aus dem Gespräch bzw. der Aufnahme alles deutlich hervorgeht. Sprich Anrufabsicht, welche Firma, Produkt usw.
Auch muss sich der B-Teilnehmer klar äußern das er das ganze so haben will und mit allem Einverstanden ist.
Die Papierform dient halt zur Beweisstützung.
Original von Kazadur
Da ich immer wieder von solchen komischen Anrufern belästigt werde bekommen diese meine Trillerpfeife zu spüren dran gehen pfeifen die legen ganz schnell wieder auf
Ja und dann heulen wenn man wegen Körperverletzung dran ist, ganz toller Tip. Solche Leute hab ich damals gerne nochmal angerufen und Dank schlechten Gewissen auch noch was Verkauft. Dafür danke ich RTL und Co. heute noch ♦
Original von toyberg
Original von BurnOut2508
Egal wie ihr euch gegen solche Anrufe wehrt: wenn ihr nen Profi dran habt, dann kauft ihr auch!
Das System funktioniert und ist ein Millardengeschäft.
Supergeil
Nein
Doch funktoniert idr. mit Massiver Manipulation.
Bei Nein Sagern sogar einfacher als bei anderen.
In ein Gespräch verwickeln, belegbare Behauptungen und unbelegbare Behauptungen aufstellen, suggestive Fragetechnik am Schluss
Aber idr. macht sich der CCAgent keine Mühe da sowas zu lange dauert und lieber andere Leute abtelefoniert. Da diese früher sowieso nicht auf solche Abschlüsse angewiesen waren.
Heute ist das Geschäft mit Privaten Kd. eigntl. Tot, Geschäftskunden sind das neue Ziel da hier immernoch andere Gesetze gelten was Telefonverkäufe angeht.
Original von Numb3r2
angucken und lernen.
am besten noch die Anrufe aufnehmen und auf youtube stellen.
Strafbare Handlung ohne EInverständis aufnehmen und zu Verteilen. Für den Eigenbedarf ala Gedächnisprotokoll schon sehr kritisch.
Hier ein klares Ja abholen vom B-Teilnehmer und dann geht die Aufnahme i.O.
Original von deschik85
PS: Aufgezeichnete Telefongespräche sind vor Gericht nicht zulässig.
Aufgezeichnete Telefongespräche sind vor Gericht zulässig, hier muss aber peinlichst genau auf versch. Dinge geachtet werden.
Das Eindeutige Ja zur Aufnahme, Pflichtangaben vom Anrufer und dem Angerufenen. Hier dürfen keine Falschangaben gemacht werden z.B. beim Namen usw.
@te wenn was schriftlich kommt, auf die 14Tage Rücktrittsrecht bestehen und dies Schriftlich in ANspruch nehmen, am besten per Einschreiben.
Auch wenn es Geld kostet erspart halt viel unnötige Zeit um sich später damit auseinander zu setzen. Auch wenn der Vertrag nichtig ist