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Schulden durch Erbe des Vaters wegen Erbannahme (?!)

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eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

Hallo zusammen,
ich brauche ganz dringend Hilfe. Ich versuche es kurz und übersichtlich zu halten auch wenn es etwas wirr werden könnte da ich wirklich in Panik versetzt bin nun.

Mein Vater verstarb im September 2011, da war ich 18 Jahre alt. Er hatte ein Riesenberg Schulden...
Ich hatte keine Ahnung von nichts und meine Mutter ließ durch Unwissen die Zeit der Erbausschlagung verstreichen. Ich hatte wirklich keine Ahnung von den Schulden, sowie der Erbenstellung, da es ja meine Mutter noch gab. Sie erzählte mir Sie hätte damit das Erbe meines Vaters automatisch angenommen und ich soll mir keine Gedanken machen Sie hat sich um alles gekümmert..

Nun verstarb Sie Ende 2014, und ich schlug das Erbe meiner Mutter umgehend aus.

Jetzt ein Jahr exakt später erhalte ich einen Brief der Hauptgläubiger meines Vaters die meinen ein Erbschein wurde noch nicht ausgestellt jedoch auch keine Ausschlagung veranlasst im Bezug meines Erbe vom Vater. Damit erklären Sie noch das wenn ich das Erbe angenommen haben sollte, ich nun alles tilgen muss.

Ich weiß niicht weiter und ob ich damals 2011 auch irgendetwas hätte machen sollen, meine Mutter sagte das wäre alles geregelt und es wäre auf Sie übergegangen und ich wusste gar nichts über ein Erbe oder was dahinter steht..Bin gerade verzeweifelt tut mir leid, kennt sich jemand da Aus ? Für mehr Infos einfach nachfragen, sorry das es so wirr klingt alles..


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63 Antworten
bambTTcha88
Beigetreten: 13.09.2009
PokerStrategist

Frag sowas nicht in nem Pokerforum, geh zum Anwalt oder Telefonier selber rum. Gibt sicherlich irgendeine erb beratungs hotline...


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

ja okay sorry, kann closed dann, bin nur einfach sehr aufgebracht gerad und greif nach jedem Strohhalm.


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AFlowA
Beigetreten: 04.02.2011
PokerStrategist

Zum Amtsgericht gehen und versuchen eine nachträgliche Ablehnung des Erbes zu erwirken (ist viel Papierkram). Der Gläubiger kann dir erstmal garnichts sondern die versuchen natürlich bei allen aus der Familie was zu holen. Also wirklich schnellstmöglich zum Amtsgericht und da vorsprechen bzw. einen Termin beim richtigen Ansprechpartner machen (was telefonisch oft in die Hose geht also wirklich lieber Privat erscheinen). Evtl. hast du mit den Schulden ja wirklich nichts zu tun und der Anruf war einfach nur ein versuch an Geld zu kommen aber das kann man dir nur beim Amtsgericht sagen und im besten Fall auch schriftlich geben. Lass dich bloß auf nichts ein wenn ein Gläubiger anruft sondern sag ganz klar "bevor ich nicht beim Amtsgericht war aüßere ich mich nicht und tschüss.

Viel Glück,

Flow

Edit: Anwalt geht natürlich auch wenn du versichert bist bzw. das nötige "kleingeld" hast aber du kannst es auch erstmal so versuchen zu klären was aus meiner Erfahrung kein Problem ist.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

Vielen Dank noch für eure Antworten, ja ich werde direkt nach den Weihnachtstagen Hilfe aufsuchen. Ich wusste nichtmal das es sich um einen solch horrenden Betrag handelt, meine Mutter sagte Sie hätte das Erbe meines Vaters unwissentlich angenommen und Sie sagte mir dennoch sei es kein Problem und ich/wir bräuchten nix weiter unternehmen und veranlassen.

Diese Summe, und überhaupt der Fakt das dort wirklich Schulden waren, ist mir nun zum ersten mal bekannt geworden ://


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Kraven
Beigetreten: 05.03.2006
PokerStrategist

ohje, du kriegst es aber auch ab in letzter zeit. :(
drücke die daumen, dass sich das löst.

kopf nicht hängen lassen!


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dontstealmyb
Beigetreten: 29.06.2008
Elite Grinder

kann dir in diesem case nicht helfen, aber wollte mal mein beileid bekunden. bitter dass man so jung seine eltern verliert. wünsch dir viel glück, dass alles so läuft wie du es dir erhoffst.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

vielen Dank euch, laut meiner Internetrecherche bis jetzt wäre evtl. eine Anfechtung möglich, aber kp muss dann wirklich offizielle Hilfe suchen


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.

:f_thumbsup: Ist das Einzige was du machen solltest - alles weitere ist viel zu kompliziert und von außen ohne Details nicht zu klären!
Aber nimm dir bitte einen Fachanwalt für das Gebiet Erbrecht - das kann wirklich nicht jeder, auch wenn das viele Anwälte glauben/behaupten.

.

Das ist falsch, denn wenn man das Erbe nicht ausschlägt, dann erbt man auch ohne Unterschrift. (§1943 1c BGB) - so müsste es wohl zu einem Teil (je nach Ehevertrag seiner Eltern) in 2011 geschehen sein.

Also - alle Erb Unterlagen, die du @easyfold hast, nehmen und ab zu einem Erb-Fachanwalt - und zwar schnell, da auch jetzt eventuell Fristen laufen.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

@Zabagad vielen Dank für deine Antwort. Bin etwas beruhigter nun da ich mich hier wirklich getäuscht von meiner Mutter sehe und auch nie wusste was hinter dem Erbe meine Vaters steht. Werde es nach Weihnachten direkt angehen..

War zuerst nur in Panik da diese Forderung sollte Sie gültig werden mein Leben komplett zerstört hätte...sehe einfach kein Licht am Ende des Tunnels^^

Schöne Festtage euch allen


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Atzenmax
Beigetreten: 17.10.2007
Oldschool Grinder

Genieß erstmal die Festtage was du brauchst, danach gehst ganz entspannt die Sache an!


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D4niD4nsen
Beigetreten: 15.11.2007
Elite Grinder

Mein Beileid. Auf Jedenfall zum Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast kostet die Erstberatung maximal 200€ und falls du ein wenig Geld hast ist es das 100 mal mehr Wert als dir jetzt Stundenlang zur Weihnachtszeit die Mühe und den Stress zu machen um nach Informationen zu deinem Fall zu suchen wo du dir dann halt auchnicht wirklich sicher bist, zumal die Summe ja scheinbar sehr hoch ist.

Der Anwalt wird dann mit deinen Informationen schon wissen was zu tun ist, du kannst bis dahin verhältnissmäßig wenig machen ( versuch die emotionen rauszubekommen, solche erb/haftungsfragen werden einfach technisch rational beantwortet ) also versuch den kopf von dem negativen freizubekommen, was du machen kannst ist eben ein wenig zu schauen welcher anwalt in deiner nähe gut geeignet ist, da kann man ja im internet ein wenig recherchieren.

Versuch bitte möglichst direkt nach den Weihnachtsfeiertagen den Anwalt aufzusuchen. Was du mal googeln kannst ( Hab leider keine Erbrechtkenntnisse ) ob es wichtig ist das noch im Kalenderjahr etwas passiert ( Gibt Rechtsfelder wo es wichtig ist das bis zum 31.12 bestimmte Sachen eingereicht werden z.B. verjährung )

Trotz aller Trauer und Ungewissheit eine schöne Weihnachtszeit und einen ruhigen Jahreswechsel und Viel Erfolg.


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Original von eAsy2fOld
@Zabagad vielen Dank für deine Antwort. Bin etwas beruhigter nun da ich mich hier wirklich getäuscht von meiner Mutter sehe und auch nie wusste was hinter dem Erbe meine Vaters steht. Werde es nach Weihnachten direkt angehen..

Ob du in 2011 einen Teil geerbt hast oder nicht ist die erste Frage.
Eventuell hat dein Vater ja ein Testament gemacht und er hat ( zwar anfechtbar) deine Mutter zur Alleinerbin gemacht? Das wäre schonmal sehr gut für dich.

Falls nicht - wenn du nie von den Schulden gehört hast, deine Mutter dir den Schriftverkehr vorenthalten hat und dich - wie du selber sagst - getäuscht hat, dann hoffe ich für Dich das dies ein Anfechtungsgrund sein sollte.
Nach §1954 BGB sehe ich da schon noch einige Möglichkeiten, da der Gesetzgeber hier eine 30 Jahre Frist nennt (also eine nicht ausgeschlagene Erbschaft noch nicht in den Brunnen gefallen sein muss), so dass ich für dich hoffe das du eine Anfechtung erfolgreich gestalten kannst.
(Die Kommentierung in meinem Palandt BGB Buch ist da leider sehr verkürzelt und ich raff es nicht so ganz was alles Anfechtungsgründe sein können - bin halt nur jur. Laie)

Aber nachdem man Kenntnis des "Anfechtungsgrund" erhalten hat, hat man nur noch 6 Wochen (Ausland 6 Monate) - das sollte dann wohl deine Frist sein:
Erhalt Brief + 6 Wochen.
Wichtig bleibt für mich, dass du einen guten Erb-Anwalt findest der nicht erst nachlesen muss, sondern solche Fälle (Annahme, Ausschlagung und Anfechtbarkeit einer nicht Ausschlagung - gültige Gründe dafür) schon aus der Erfahrung kennt.
Also lieber - innerhalb der Frist(!) - etwas länger suchen oder auf einen Termin 3 Tage warten als einen zu nehmen der Zeit hat, dann aber erst einmal Recherche betreiben muss.

Original von eAsy2fOld
War zuerst nur in Panik da diese Forderung sollte Sie gültig werden mein Leben komplett zerstört hätte...sehe einfach kein Licht am Ende des Tunnels^^

Ist doch verständlich - wer würde da in deiner Situation und in deinem Alter keine Panik bekommen?
Im schlimmsten Fall hilft da bestimmt der Zwegat oder einer seiner Berufskollegen - es findet sich immer ein Weg - auch wenn es erstmal schlimm wäre.
Aber im Augenblick bin ich ganz guter Dinge, das da noch was zu machen ist - ich drück dir jedenfalls die Daumen.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

@Zabagad

Ich hatte wirklich GAR keine Ahnung wie es im Todesfall bzgl. eine Erbes aussieht also wer sich wie wo melden muss. Ich habe nie Post erhalten oder meine Mutter hat Sie mir nicht gegeben. Sie sagte Sie hätte das Erbe meines Dads angenommen aber ich solle mir keine Sorgen machen und Sie kümmert sich um alles. Ich wusste weder was hinter dem Erbe steht also ob Vermögen oder wirklich Schulden noch das ich irgendeine Erbstellung innehatte :/ Testament gab es nie meine ich, bzw. würde keinen Sinn ergeben aus Sicht meines Vaters damals..

habe nur flott im Internet diese Erklärung gefunden:

,,Der Erbe benötigt aber für eine Anfechtung in jedem Fall einen vom Gesetz akzeptierten Anfechtungsgrund. Anfechtungsgründe können sich für den Erben aus den §§ 119 ff. BGB ergeben. Als Anfechtungsgrund in Frage kommen ein so genannter Erklärungsirrtum (Der Erbe wollte etwas ganz anderes als die Annahme der Erbschaft erklären) oder aber auch ein so genannter Inhaltsirrtum (Erbe irrt sich bei der Annahme über die Bedeutung der Erklärung). Eine Anfechtung der Annahmeerklärung ist weiter stets dann möglich, wenn der Erbe durch Täuschung oder sogar Drohung zur Annahme der Erbschaft gebracht wurde.

Am interessantesten dürfte jedoch in vielen Fällen ein so genannter Eigenschaftsirrtum nach § 119 Absatz 2 BGB als Anfechtungsgrund sein. Danach rechtfertigt auch der Irrtum über eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ der Erbschaft eine Anfechtung. Als eine solche die Anfechtung begründende Eigenschaft wurde von Gerichten bereits die „Überschuldung“ des Nachlasses angesehen.''

Vielen Dank für deine Hilfe !


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Original von eAsy2fOld
Anfechtungsgründe können sich für den Erben aus den §§ 119 ff. BGB ergeben. Als Anfechtungsgrund in Frage kommen ein so genannter Erklärungsirrtum (Der Erbe wollte etwas ganz anderes als die Annahme der Erbschaft erklären) oder aber auch ein so genannter Inhaltsirrtum (Erbe irrt sich bei der Annahme über die Bedeutung der Erklärung). Eine Anfechtung der Annahmeerklärung ist weiter stets dann möglich, wenn der Erbe durch Täuschung oder sogar Drohung zur Annahme der Erbschaft gebracht wurde.

Am interessantesten dürfte jedoch in vielen Fällen ein so genannter Eigenschaftsirrtum nach § 119 Absatz 2 BGB als Anfechtungsgrund sein. Danach rechtfertigt auch der Irrtum über eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ der Erbschaft eine Anfechtung. Als eine solche die Anfechtung begründende Eigenschaft wurde von Gerichten bereits die „Überschuldung“ des Nachlasses angesehen.''

Ist schon ganz gut was du da so gefunden hast - neben den 3 Irrtümern gibt es noch den Rechtsfolgeirrtum - keine Ahnung ob da dein Fall reinpasst. (du wusstest wahrscheinlich gar nicht das nicht deine Mutter alles erbt - war zumindest bei mir so und ich als Laie würde das als Rechtsfolgeirrtum bezeichnen)
Genau wie bei den anderen Irrtümern aber auch, braucht man halt dann doch den Spezialisten - aber wie DaniDansen schrieb und ich vergaß - ist so teuer nicht und sollte definitiv nicht gescheut werden!

Ich glaube nur wenn man jetzt die Frist verkackt und den Kopf in den Sand steckt, dann landet man irgendwann beim Zwegat.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

Ja danke nochmal !

Werde einen Erbrechtsanwalt am Montag aufsuchen.

Einfach so ein Alptraum


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longdistancerunner
Beigetreten: 15.07.2006
Elite Grinder

Das die Gläubiger überhaupt wegen sowas bei einem jungen Menschen der seine Eltern verloren hat angeschissen kommen und ihn juristisch übervorteilen wollen. Würde neben Anwalt auch den Russen für spezielle Dienstleistungen anrufen, da kommt einem ja der kalte Hass hoch.


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Aibetucrai
Beigetreten: 17.09.2014
PokerStrategist

Mein Beileid, dass du nicht nur sehr jung und in kurzer Zeit beide Elternteile verloren hast, sondern jetzt dazu noch diesen ganzen Ärger am Hals hast.

Ich kann dir keinen Tipp geben, aber nach reinem Menschenverstand würde ich sagen, dass Dir nach deinen Schilderungen niemand was kann. Du hast ja nichts unterschrieben und kein Erbe angenommen.

Versuch dich über die Weihnachtstage zu entspannen und geh es danach konsequent an.

Frohe Weihnachten und halt die Ohren steif!=)


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Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

Original von eAsy2fOld
Ich hatte wirklich GAR keine Ahnung wie es im Todesfall bzgl. eine Erbes aussieht also wer sich wie wo melden muss.

Nur wenn man keine Ahnung hat, heißt das ja nicht automatisch man ist aus der Sache raus. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nichtsdestotrotz ist das natürlich eine beschissene Situation. Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Hätte da auf jeden Fall noch vor Weihnachten angerufen oder ggf. eigenen Anwalt, um ein wenig Last von den Schultern zu bekommen.


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eAsy2fOld Themenstarter
eAsy2fOld
Beigetreten: 26.04.2011
Poker Player

Vielen Dank für eure Hilfe & Antworten ! Also ich denke mal es ist ziemlich Safe das ich das Erbe angenommen habe, das geschieht ja automatisch. Nur bin ich davon ausgegangen das meine Mutter Alleinerbin ist da Sie mir dies immer so vermittelte, und ich auch heute zum ersten mal wusste das dort überhaupt solch arge Schulden vorhanden sind.

Also hoffe ich es anfechten zu können


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