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tmy Themenstarter
tmy
Beigetreten: 15.01.2005
BlackMember

Danke für die Anteilnahme :)

Ich warte immer noch auf die Dokumente die ich verlangt habe, dann sehen wir weiter.

Ich hatte ja schon die unter Vorbehalt zurück verlangt, Sie solle doch einen angemessenen Betrag behalten als Sicherheit. Dann meinte Sie für die 2 Jahre an Nebenkostennachzahlung bleibt nichts hängen, aber sie könnte 200-300€ schicken :rolleyes:

Das Sie bisher garnicht antwortet, fühlt sich schonmal paradoxerweise, gut an :)


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Zitat
zerwas83
Beigetreten: 09.03.2008
Oldschool Grinder

Original von annobln
ALso 200€ Rechtschutz, da ist dann aber schon alles mögliche drin (Privat, KFZ etc.), oder? Wir bezahlen 150 € und haben Privat, Beruf und Verkehr (!) enthalten. Woebei Verkeht die teuerste ist.

Meine ist relativ Berufsspezifisch, hat vielleicht deshalb andere Konditionen/Preise. Aber ob 150, 200 oder 250 spielt eigentlich keine Rolle bei dem Ärger den man sich spart :)


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von tmy
Danke für die Anteilnahme :)

Ich warte immer noch auf die Dokumente die ich verlangt habe, dann sehen wir weiter.

Ich hatte ja schon die unter Vorbehalt zurück verlangt, Sie solle doch einen angemessenen Betrag behalten als Sicherheit. Dann meinte Sie für die 2 Jahre an Nebenkostennachzahlung bleibt nichts hängen, aber sie könnte 200-300€ schicken :rolleyes:

Das Sie bisher garnicht antwortet, fühlt sich schonmal paradoxerweise, gut an :)

Verstehe ich Dich richtig, dass sie die Nebenkosten von 2010 noch nicht abgerechnet hat? Falls ja, ist auch das zu Deinem Vorteil. Dazu hat sie maximal 1 Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Zeit.
Die gute Dame scheint ja alles falsch zu machen, was möglich ist. :f_confused:

edit:
da es eventuell falschverstanden werden kann: die nebenkosten für 2010 kann sie abrechnen, aber auf den mehrkosten bleibt sie sitzen.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Ist die Frist für 2011 nicht auch schon abgelaufen? (bzgl Nebenkosten obv.)


Antwort
Zitat
Vintersorg82
Beigetreten: 06.05.2008
PokerStrategist

Original von Rubnik
Ist die Frist für 2011 nicht auch schon abgelaufen? (bzgl Nebenkosten obv.)

Meine auch, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten zugestellt werden muss. Wobei Rückzahlungen durch den Vermieter noch länger Gültigkeit haben.


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Es gilt eine Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum z.B. Mai 2011 - April 2012 müssen Mehrkosten bis April 2013 abgerechnet werden.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von trekula
Es gilt eine Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum z.B. Mai 2011 - April 2012 müssen Mehrkosten bis April 2013 abgerechnet werden.

Das glaube ich nicht.
Viele Verwalter schicken die Abrechnung für das Jahr erst viel später an die Eigentümer.
Ich habe es nicht recherchiert, die Frist ist aber mMn 1 Jahr nach Ende des Karlenderjahres.
Also April 2012 -> Jahresende -> 1 Jahr -> Dezember 2013


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Du glaubst es nicht, ich weiß es... damit aber auch Du wissend wirst:
§ 556 Abs. 3 BGB
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Na dann sind wir und ja prinzipiell einig.
Nur über die Definition der Begriffe darfst Du gern meiner Interpretation folgen.
Ich habe mal ein bischen gegoogelt:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-abrechnungszeitraum-nach-auszug/

Der vereinbarte Abrechnungszeitraum bestimmt die Abrechnungsfrist

Allerdings kann der Mieter nicht verlangen, dass der Vermieter unmittelbar nach dem Auszug oder der Kündigung die Nebenkosten abrechnet. Auch in diesen Fällen beginnt die Abrechnungsfrist erst mit dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums. Der jährliche Rhythmus des Abrechnungszeitraumes ist vom Gesetz vorgegeben und unveränderbar.

Beispiel 1:

Der Mieter zieht zum 31. Juli 2012 aus. Vereinbarter Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Somit endet der Abrechnungszeitraum zum 31.12.2012, auch wenn der Mieter die Nebenkosten nur bis zum Tag des Auszugs bezahlen muss. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres, im Beispiel also bis zum 31.12.2013, vorlegen.


Antwort
Zitat
tmy Themenstarter
tmy
Beigetreten: 15.01.2005
BlackMember

Dazu kommt die Nebenkosten gehen über die Verwaltung, die Daten für 2011 sollte Sie schon haben, aber für 2012 meinte Sie mal das könnte Monate dauern.

Warum Sie mir die für 2011 noch nicht gegeben hat ist aber dann wieder eine andere Frage


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Ja eben. Für 2011 muß die Abrechnung bis Dezember 2012 erfolgt sein. Ansonsten hast Du nur noch Anspruch auf Erstattung aber keine Verpflichtung zur Nachzahlung.

Die Abrechnung 2012 kann bis Ende 2013 vorgelegt werden.
Deshalb ggf. Anspruch auf Teilzahlung der Kaution unter Berücksichtigung etwaiger Nachzahlungsbeträge.


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von jotha
Ja eben. Für 2011 muß die Abrechnung bis Dezember 2012 erfolgt sein...

Nein! Nicht zwingend! Nicht wenn ein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist!!! Du verwechselst anscheinend Abrechnungszeitraum mit Kalenderjahr. Der Abrechnungszeitraum muss zwar ein Jahr lang, aber eben nicht zwingend vom 01.01. bis 31.12. sein. Meistens ist der Abrechnungszeitrsaum aber so festgelegt.
Schau nochmal bei der von Dir zitierten Seite das Beispiel 2 an. Dann verstehst Du auch mein Beispiel von oben.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Klar nicht zwingend, wenn ein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
Aber wie oft kommt das vor? Eher selten, nein eher sehr selten.
Ich habe da gar nichts verwechselt, sondern bin vom Normalfall ausgegangen.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Hängt afaik auch davon ab, ob die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Wenn ja, legt man den Termin für die Abrechnung eher in den Frühling nach der Heizperiode.
Ich rechne meine Heizkosten zB über den Gasversorger ab, die Abrechnungsperiode für die Nebenkosten entspricht bei mir dann dem Kalenderjahr.

Ich weiss nicht welche Variante die "normale" ist, imo gibt sich das nicht viel.


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von jotha
Ich habe da gar nichts verwechselt, sondern bin vom Normalfall ausgegangen.

Original von jotha

Original von trekula
Es gilt eine Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum. Ist der Abrechnungszeitraum z.B. Mai 2011 - April 2012 müssen Mehrkosten bis April 2013 abgerechnet werden.

Das glaube ich nicht.
Viele Verwalter schicken die Abrechnung für das Jahr erst viel später an die Eigentümer.
Ich habe es nicht recherchiert, die Frist ist aber mMn 1 Jahr nach Ende des Karlenderjahres.
Also April 2012 -> Jahresende -> 1 Jahr -> Dezember 2013

Hier glaubst Du es aber nicht, deswegen bin ich von einer Verwechslung ausgegangen ;)

Original von jothaAber wie oft kommt das vor? Eher selten, nein eher sehr selten.

Nein, ist nicht unüblich. Ich habe z.B bei jedem Haus einen anderen Abrechnungszeitraum

Egal, wichtig ist: Die Vermieterin von tmy kann für die zu erwartenden Nebenkostennachzahlung 3-4 Vorauszahlungsraten einbehalten. Da sollte mehr als die von ihr genannten 300 Euro übrig bleiben.


Antwort
Zitat
Razah
Beigetreten: 08.05.2006
BlackMember

Original von tmy

Wie sich hinreichend herumgesprochen hat, sind die Nebenkosten extrem in die Höhe geschossen und es werden pro Jahr zwischen 1200 und 1800 Euro anfallen, wobei hier auch "Modernisierungen" umgelegt wurden - da wird aber verhandelt, ob das überhaupt statthaft ist. Wenn ich die Ordnungsstrafe abwimmeln kann, bekommen Sie noch zwischen 200 und 400 Euro zurück. Wenn es Ihnen hilft überweise ich Ihnen vorbehaltlich 300,- Euro?
Gruß
xxxx

Die Nebenkostenabrechnung würde ich definitiv von einem Experten durchschauen lassen. Modernisierungen haben nichts in den Nebenkosten zu suchen. Der Vermieter kann nur über eine Mieterhöhung nach getaner Modernisierung 11% der Gesamtkosten auf den Mieter umlegen und auch nur wenn er das fristgerecht vor der Mod ankündigt.
Wenn schon solche haarsträubende Fehler in der Abrechnung sind, kann man davon ausgehen das da noch weiterer Unfug verzapft wurde.
Bezüglich Übernahmeprotokoll gilt die Wohnung abgenommen wie es dort beschrieben wird.


Antwort
Zitat
kingduff
Beigetreten: 10.10.2006
Oldschool Grinder

Original von Razah

Original von tmy

Wie sich hinreichend herumgesprochen hat, sind die Nebenkosten extrem in die Höhe geschossen und es werden pro Jahr zwischen 1200 und 1800 Euro anfallen, wobei hier auch "Modernisierungen" umgelegt wurden - da wird aber verhandelt, ob das überhaupt statthaft ist. Wenn ich die Ordnungsstrafe abwimmeln kann, bekommen Sie noch zwischen 200 und 400 Euro zurück. Wenn es Ihnen hilft überweise ich Ihnen vorbehaltlich 300,- Euro?
Gruß
xxxx

Die Nebenkostenabrechnung würde ich definitiv von einem Experten durchschauen lassen. Modernisierungen haben nichts in den Nebenkosten zu suchen. Der Vermieter kann nur über eine Mieterhöhung nach getaner Modernisierung 11% der Gesamtkosten auf den Mieter umlegen und auch nur wenn er das fristgerecht vor der Mod ankündigt.
Wenn schon solche haarsträubende Fehler in der Abrechnung sind, kann man davon ausgehen das da noch weiterer Unfug verzapft wurde.
Bezüglich Übernahmeprotokoll gilt die Wohnung abgenommen wie es dort beschrieben wird.

Für mich klingt dass so, als ob ihr das selber klar ist, dass sie die Modernisierung nicht umlegen darf.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Vor allem klingt es so, als ob sie diese ominöse Ordnungsstrafe (wtf ?( ) auch auf die Nebenkosten umlegen will.


Antwort
Zitat
tmy Themenstarter
tmy
Beigetreten: 15.01.2005
BlackMember

Good News,

Meine Ex hat mir heute das Protokoll geschickt, seht selbst :coolface:

Wenn ich es aus vorherigen Posts richtig verstanden habe, wenn keine Mängel im Abnahmeprotokoll aufgenommen wurden, besteht kein Recht im Nachhinein noch Ansprüche z.b. auf die Entfernung des Laminats zu machen?


Antwort
Zitat
tmy Themenstarter
tmy
Beigetreten: 15.01.2005
BlackMember

Hier gibts nochmal zwei Mails, bringt mich schon wieder in Fahrt.

Nach dem Einzug:

Meine Ex hat den Boden ja selber mit ihrer Schwester gemacht, Vermieterin wollte eine Rechnung?!

Hallo xxxxxxxxx,
bitte berücksichtigen Sie grundsätzlich , dass Sie ganz nebenbei 2,38 Monatsmieten Makler gespart haben, also rund 2.000,- Euro. Ich habe mit meinem Handwerker gesprochen. Im Frühjahr lasse ich das Wohnzimmer mit dem gleichen bzw. einem sehr ähnlich gemusterteten hochwertigeren Laminat auslegen und die Türen dunkel lasieren lassen, so dass sie wenigstens einigermaßen passen. Auf keinen Fall dürfen die Türen lackiert werden. Eventuell kaufe ich auch neue Türen in weiß. Die sind weitaus preiswerter als eine Lackierung, die mehrfache Arbeitsgänge - Grundierung, schleifen, lackieren und das mehrmals - erfordern würden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

Keine Ahnung was die Email sollte, von der hab ich auch nie was mitbekommen.. aber ja Gott hatte uns mit sehr viel Glück gesegnet.

=> niemals was von gesehen, weder Türen noch neuer Boden im Wohnzimmer

-----------------------------------------------------------

Die Email ist auch noch interessant, Bestätigung der Kündigung:

Hallo xxxxxxxxx,
ich habe Ihre Kündigung erhalten. Soweit ich das erkennen kann, ist alles korrekt. Die Termine werden Ihnen bzw. xxxxxxxxxxxx dann rechtzeitig mitgeteilt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Auszahlung der Kaution erst ca. vier bis sechs Wochen nach Ihrem Auszug erfolgen wird, um eventuelle Mängel letztendlich festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxx

6-8 Wochen :coolface:

Es kam aber auch in den 6-8 Wochen kein weiterer Schriftverkehr, der evtl. Schäden bemängeln würde.

MfG


Antwort
Zitat
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