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[Geschlossen] Sind Live Poker Turniere ausserhalb eines Casinos erlaubt ?

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hallo leute mal eine frage an euch ! sind live poker turniere ausserhalb von casinos rechtlich erlaubt ? war am letzten sonntag in frankfurt in einem hotel und habe an einem live turnier teilgenommen (wurde gesponsert von partypoker) haben vll etwa 400 bis 500 leute teilgenommen.. ein typ dort meinte zu mir das dieses turnier eigentlich nicht legal sei ?? hab auf der homepage der gppa (germanpokerplayerassosiation) auch gelesen das es nicht erlaubt sei ausserhab von casinos die eine staatliche konzession haben.. hab im forum des veranstallters darüber diskutiert..und der meinte solange es nur um sachpreise geht wäre das rechtlich in ordnung ?? immerhin hat das buyin 15 € gekostet..und es gab so einige die haben sich immerwieder eingekauft.. fands eigentlich schon ne abzocke

so was meint ihr dazu ? ist das rechtlich ok ? die gppa veranstalltet auch keine pokerturniere in hessen genau aus diesen gründen..

wenn das wirklich legal sein soll..dann organisiere ich selber ein turnier im bistro von meinem kumpel..da bekommt der erste dann halt nen mp3 player und nen pokal oder so !

was meint ihr ?? kennt sich einer aus ?


1 Antwort
Tjorveh
Beigetreten: 14.04.2006
PokerStrategist

Hallo,

meines Wissens wurde dieses Thema schon häufiger diskutiert. Einfach mal die Sufu nutzen z. B. hier: Veranstaltung legal hinkriegen, aber wie ?
Weiterhin gilt es die �� 284 ff. StGB zu beachten. Jedoch gab es in neuerer Zeit keine Urteile diesbezüglich, sodass dies immer noch einen sehr "schleimige" Materie ist und m. E. die Ordnungsbehörden momentan etwas anderes zu tun haben als, in Zeiten des Pokerboom, zu jeder Pokerveranstaltung zu renne (wobei dies auch schon vorgekommen sein soll - siehe Pokerwelle). Der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Gesetzgebers liegt wohl z. Z. auf die Regulierung des Sportwettmarktes, was die Arbeit an einem neuen Lotteriestaatsvertrages bestätigt.
Nichtsdestotrotz würde ich zunächst bei meinem Ordnungsamt anfragen, um ein wenig Klarheit zu bekommen. Einen Freibrief geben die einem wahrscheinlich auch nicht.
Solltest Du überlegen, ein Turnier in einem Bistro durchzuführen, würde ich mit dem Bistroinhaber noch zu Gewerbeamt gehen, da event. � 4 UWG greifen könnte.
Für weiter Auskünfte würde ich einfach ein paar Behörden nerven oder mal zu einem Fachanwalt gehen, da hier ja keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf - siehe Rechtsberatungsgesetz.
Ansosten kann ich nur sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. In diesem Sinne werden wohl auch einige der momentan unzähligen Pokerturnieranbieter agieren.

Besten Gru�?.


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