@germgambler, kannst Du mir sagen wo man die besagten Unterlagen herbekommen kann?
Mann der Kripo bei euch muss es imho ja echt an Arbeit mangeln.
Da hat IMHO doch irgend ein zuständiger zuviel BASF Luft eingeatmet.
Das Ordnungsamt ist nicht zuständig !
Ich komme aus Dortmund und habe mir mal die Mühe gemacht beim
Ordnungsamt nachzufragen. Dort hat man mich an die Bezirksregierung
Arnsberg verwiesen.
Dort habe ich dann auch nachgefragt.
Poker gilt zur Zeit noch immer als Glücksspiel und ist somit illegal. Das
Glücksspielgesetz ist aber Ländersache. Insofern kann das von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
In NRW ist es auf jeden Fall verboten, auch wenn es um Sachpreise
(egal in welcher Höhe) geht.
Grundsätzlich ist ein Pokerturnier weder Gehnemigungs- noch Anmeldepflichtig. Es darf auch öffentlich durchgeführt werden, es darf halt
nur nichts zu gewinnen geben.
Ein Pokal oder soetwas wäre noch in Ordnung (wenn er nicht aus purem Gold ist oder so). Also ein ganz normaler Sportpokal eben für 12,50 €.
Wenn man ein solches Turnier dann ohne Gewinne veranstallten will, sollte man (muss aber nicht) das Ordnungsamt darüber in Kenntnis setzen, damit es eben keine bösen �?berraschungen gibt.
Startgeld darf man auch nehmen, aber nur so, dass die Raummiete gezahlt werden kann. "Gehälter" für Croupiers sind da schon nicht mehr erlaubt.
Soweit habe ich zumindest die Aussagen bei den �?mtern verstanden. Dies erhebt natürlich nicht den Anspruch auf Richtigkeit. Fragt doch einfach bei Eurem zuständigen Ordnungsamt nach. Die sind eigentlich ganz nett.
Gru�? Toffield
wie ging die Geschichte weiter?
gabs ne Anklage oder ist das Verfahren eingestellt?
hab gerade mit einem veranstalter von pokerturnieren über die rechtslage gesprochen XXXXXX "Also das Spielen für Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Jedoch mit einem buy-in bis zu 50 euro ist erlaubt nach � 284 fällt es nicht unter glückspiel .Aber es dürfen wiederum nur sachpreise ausgespielt werden für geldpreise benötigt man eine sondergenehmung!"
aber hier auch wieder: bundesland bayern
EDIT by fry3: Bitte an die Forenregeln halten!
1.) Das Verfahren ist mit Sicherheit eingestellt worden. Es wurde ja bereits gesagt, dass es ihm am Vorsatz fehlte und Vorsatz (Das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, ergo hier: absichtlich an einem illegalen Spiel teilnehmen; so genanntes "sicheres Wissen", also "Sieht verrucht aus, gibt keinerlei Angaben, Veranstalter ist einschlägig vorbestraft"; oder "billigendes Inkaufnehmen", aber das dürfte hier schwerlich reichen) ist grundsätzlich Voraussetzung für die eigene Strafbarkeit. Fahrlässiges Glückspiel hätte seinen eigenen �, Versuch ist nur bei Verbrechen strafbar (alles was ne Strafandrohung von 1 Jahr+ hat) oder wenn es im Gesetz selbst dabei steht (z.B. (4) Der Versuch ist strafbar). Aber bitte jetzt nicht denken, dass man bei jeder Veranstaltung unbehelligt davon kommt. Augen auf beim Eierkauf!
2.) Bis zu welchem Punkt ein Betragals geringfügig angesehen wird ist sehr wohl in der Rechtssprechung verankert worden. Es sind mal 50 DM gewesen, aber da wir ja mit der Zeit gehen sinds nun 50€.
3.) Ob Bayern oder ein anderes deutsches Königreich im Staate: Wer 1g Gras dabei hat, der hat dies offensichtlich für den eigenen Konsum dabei. Mehr sollte es nicht sein, aber zum Thema Eigenkonsum gibt es ein höchstrichterliches Ureteil irgendwo. Folglich muss man dann eben durch die Instanzen ziehen, wenn Bayern wieder mal aus der Reihe tanzen will. Wobei eigentlich andere Ansichten als die normalerweise vertretenen in ganz vielen Fällen sowohl vom OLG Köln als auch vom OLG Zweibrücken kommen...
Hallo,
die Fundstelle, die den 2. Punkt gelegt, würde mich interessieren, da ich leider bei meiner kleinen Recherche auf keinen Hinweis gesto�?en bin, der felsenfest einen Freibetrag von 50 DM oder Euro als geringwertig ansieht und somit die Anwendung der � 284 f. StGB ausschlie�?t.
Das Aktenzeichen des Urteils würde mir reichen, soweit es sich um ein aktuelles handelt, also nicht zwingend RGSt.
Besten Dank schon im Voraus.
Lang ists her und endlich vom Tisch!
So, heute kam mit der Post der Einzeiler, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Happy Time!
Hat ja kaum gedauert! (der Pfälzer Präsi würd die Staatsanwaltschaft hier bestimmt als "Kacklaade" bezeichnen)
Wie auch immer jetzt die gesetzl. Regelungen sind, der Veranstalter ist zumindest seit einiger Zeit wieder aktiv. Mir langts!
so long
Christian