Siehe u.a. diesen Artikel in der PC-Welt.
Kann das für uns ein Problem werden?
Mike
Eher unwahrscheinlich. Die Seite von PokerStrategy wird meines Wissens offiziell im Vereinigten Königreich ins Netz eingespeist und entzieht sich daher diesem eigenartigen Gesetz.
Nach ausgiebigen Diskussionen in anderen Foren denke ich, da�? wir es uns soo einfach leider nicht machen können. Knackpunkt ist dabei u.a. folgendes Zitat:
„Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“
Da hilft, nach einschlägiger Meinung einiger mir bekannter Juristen, der Sitz der "Firma" nichts - solange wir berechtigt sind, Artikel einzuspeisen und unseren Wohnsitz hier in D haben. Zumal die DNB wohl bereits angekündigt hat, das durchaus eng zu sehen...
Ich will hier nicht wirklich schwarz malen, aber wir sollten es zumindest nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Mike
kann mir hier mal wer kurz und knapp erklären, was dieses Gesetzt jetzt genau besagt und wieso das für uns ein Problem sein könnte!
Kürzer als mit obigem Link zur PC-Welt gehts eigentlich nicht...
Na ja, also:
Das Gesetz verpflichtet alle in D ansässigen "Veröffentlichungsberechtigten" (auch private/r Websites und Foren!) regelmä�?ig alle Inhalte bei der Nationalbibliothek "abzuliefern".
Und zwar mit einer Strafbewehrung bis zu 10.000,- Euro.
Ausdrücklich betrifft das nicht nur die "Verantwortlichen"/Inhaber, sondern auch, z.B., Redakteure etc. Und zwar, siehe oben, auch bei im Ausland gehosteten Seiten...
Mike
krasses gesetz... find ich völligen mumpitz... ich mein wenn sie den onlinespiegel und t-online.de archivieren wollen, bitte, aber was bringt es bitte wenn irgendein hans aus buxtehude der einmal im monat in seinem blog nen unsinniges bild postet jedes halbe jahr diese bilder auch zur nationalbibliothek schickt... -,- wenn das wirklich so umgesetzt wird... dann aber prost mahlzeit
"Netzpublikationen
Im März 2002 haben Die Deutsche Bibliothek und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Vereinbarung zur Ablieferung, Sammlung, Archivierung und Verzeichnung ihrer Netzpublikationen getroffen. Diese sieht die freiwillige Ablieferung von Netzpublikationen der Verlage vor.
Eine wesentliche Erweiterung des Sammelauftrages, der nun über die Netzpublikationen nur der Verlage hinausgeht, ist durch das am 29. Juni 2006 in Kraft getretene Gesetz geregelt.
Derzeit (Stand: September 2006) ist jedoch noch nicht geklärt, wie dieser Neuregelung insbesondere in Bezug auf interaktive, nichtkörperliche Publikationen wie Weblogs, Homepages und Foren entsprochen werden kann. In solchen ungeklärten Fällen werden die entsprechenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst angefordert, wenn eine Archivierung technisch möglich ist. Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor."
wikipedia...
also ham iwr bisher noch nix zu tun