Ich weiß leider nicht wie das bei Hossein gelaufen ist.
Gerne adaptiere ich mal meine Erkenntnis mit Einkünften von spanischen Dividenden. Das drücke ich dann mit meinen Worten und nicht in Amtsdeutsch aus.
An sich bestehen mit so ziemlich allen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass das Ausland eine Steuer abgeltend einbehält. Dann macht man seine deutsche Steuererklärung und diese gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.
Jetzt behält Spanien den Steuerbetrag nicht mehr abgeltend ein, sondern als Vorauszahlung auf das Jahreseinkommen. Man muß also als Steuerausländer in Spanien eine Steuererklärung abgeben. Das dürfte so ähnlich wie in Deutschland funktionieren, wo man dann z. B. Reisekosten, Startgelder und Tagesgeld usw. geltend machen kann. Erst dann steht die effektiv in Spanien zu zahlende Steuer fest.
Für das deutsche Finanzamt bedeutet das im Umkehrschluß, daß die einbehaltene Auslandssteuer nicht angerechnet wird, weil das ja nicht der entgültige Steuerbetrag ist. Damit kommt zu diesem Zeitpunkt die doppelte Besteuerung in Spanien und in Deutschland zustande. Erst mit dem spanischen Steuerbescheid dürfte eine Anrechnung in Deutschland möglich sein.
JmtC
EDIT: Aus dieser Logik heraus erfolgt eine Anrechnung auf die deutsche Steuer nur, wenn man in Deutschland auch entsprechend Einkommensteuer zu zahlen hat. Bei 0 EUR Steuer erfolgt keine Erstattung der im Ausland gezahlten Steuer.
EDIT2: Erschwerend kommt eben dazu, daß Spanien Poker nicht als steuerfreies Glücksspiel anerkennet und die Rechtslage beim Steuerausländer egal ist.