Original von duschprinz
Original von Gluecksfisch
Original von duschprinz
Über 10000€ MUSST du VON DIR AUS das beim Zoll anmelden und zwar BEVOR du einreist. Wenn sie dich danach fragen oder du bereits kontrolliert wirst, ist es zu spät!! Wie das geht?
Das ist einfach falsch.
Innerhalb der EU darfst Du mit unendlich viel Geld reisen, ohne dies anzumelden, Gebühren zu zahlen oder sonstiges "illegales" zu machen.
Wenn Du die EU verlässt oder hineinkommst mit mehr als 10.000 Euro muss dies angemeldet werden - auch hier zahlst Du keine Gebühren oder verlierst etwas vom Geld, es muss aber eben (Schutz vor Geldwäsche) angemeldet werden:
http://europa.eu/legislation_summaries/customs/l25069_de.htm
ooops, natürlich hast du Recht. Ich habe immer imaginär die Einreise von USA vor Augen gehabt und ganz die EU-Länder vergessen.
Auch bei der Einreise aus EU Ländern findet Überwachung durch den Zoll statt, viel Spass beim "mit unendlich viel Geld reisen"
Zoll online > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Barmittel- und Bargeldverkehr > Bargeld (Europäische Union)
Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs innerhalb der Europäischen Union
Der Bargeldverkehr an den Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird zollamtlich überwacht.
Seit 1998 führt der Zoll so genannte Bargeldkontrollen im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten durch. Bargeldkontrollen erfolgen stichprobenweise an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten, können bei entsprechenden Anhaltspunkten auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aber auch im Binnenland durchgeführt werden.
Die Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs an den Grenzen zu EU-Mitgliedstaaten sowie im Landesinnern übernehmen in erster Linie die Kontrolleinheiten Verkehrswege des Zolls. Neben den Zollbeamten sind auch Beamte der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs zur Durchführung der Bargeldkontrollen befugt.
Die Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z.B. Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine. Auf Verlangen der Beamten haben Sie bei einer solchen Kontrolle mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Art und Wert mündlich anzuzeigen.
Darüber hinaus haben Sie darzulegen, woher das mitgeführte Bargeld bzw. die gleichgestellten Zahlungsmittel stammen, wozu es verwendet werden soll und - sofern es nicht Ihr eigenes Geld ist - für wen Sie es transportieren.
Bitte zeigen Sie mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel zutreffend an, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Folgen bei Verletzung der Anmeldepflichten
Wer pflichtwidrig mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer empfindlichen Geldbuße bedroht.