Habe heute Post vom RA Rasch bekommen.
Angeblich habe ich illegal ein Album downgeloadet.
Jetzt soll ich EUR 5001,00 bezahlen, oder außergerichtlich EUR 1200,00 und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung habe ich Ihr heutiges Schreiben zu dem im Betreff angegebenen Geschäftszeichen erhalten.
Hierzu erkläre ich folgendes:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt Tonaufnahmen irgendwelcher Künstler illegal aus dem Internet geladen.
Sollte durch mir unverständliche Gegebenheiten tatsächlich das Album „Back to Black“ der Künstleren Amy Winehouse auf meinem PC gelandet sein, z.B. durch Abänderung des Titels aus frei verfügbarer Musik, so steht es Ihnen frei, mich vor Gericht zu verklagen.
Ihrer Mandantin können Sie ausrichten, Sie darf meinen Arsch lecken, aber richtig.
Sollte ich feststellen, dass Ihre Mandantin meinen PC gekapert hat, z.B. durch download des besagten Albums, behalte ich mir ebenfalls rechtliche Schritte vor.
Ich untersage Ihnen auch, mich mit weiteren Schreiben zu belästigen. Sollten Sie mir irgendetwas mitteilen wollen, so bemühen Sie bitte die zuständigen Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen