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Der offizielle Regulierungsthread

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Livio0815
Beigetreten: 28.01.2016
Legacy Member

Interessant sind wohl auch die Paradise Papers. Deutsche Banken haben obv Gelder für Stars&Co abgewickelt. Nur war bisher nicht klar wer und wieviel. Da könnte jetzt ganz gut Druck von der Politik kommen, so dass Deutsche mit Ein-/Auszahlungen Probleme bekommen könnten.


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Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Ja, das ist so ziemlich die blödeste Art und Weise wie das Problem Strafbarkeit von Onlineglücksspiel in den öffentlichen Fokus geraten konnte...


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Zitat
Sim87
Beigetreten: 29.10.2006
BlackMember

Original von Livio0815
Der BFH verneint Umsatzsteuerpflicht bei Profipokerspielern. Wäre auch echt absurd gewesen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Umsatzsteuer-auf-Pokergewinne-article20101366.html

Ja ship it. Bei mir war es so, dass das FA Umsatzsteuer für meine Gewinne berechnet hatte (zusätzlich zur Einkommensst., Gewerbest. und dem fucking IHK Beitrag). Für 2016 und 17 bekomme ich die Kohle also jeweils 6% verzinst, mal sehen wie lange es dauert bis denen das auffällt, ich hab Zeit :profit:


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Zitat
caspar23
Beigetreten: 10.04.2007
Oldschool Grinder

Hallo liebe Leute,

ich war seit einer Weile nicht mehr hier.
Darf ich mittlerweile legal Pokern in Deutschland?
Nur auf bestimmten Seiten oder auf allen?
Oder ist Online-Poker um Echtgeld immernoch eine Grauzone?

Dank für Eure Antworten im Voraus.


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Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Hier die Kurzfassung. Bitte korrigieren wenn ich falsch liege.

Die Zone ist dunkler geworden. Verwaltungsgerichtsurteile, die Poker als illegales Glücksspiel einstufen. Noch immer keine bekannten Verurteilungen von Spielern. In Schleswig-Holstein ist die Zone heller geworden. Es gibt eine SH-Version von Pokerstars, die eine Lizenz vom Land hat und von den Behörden offenbar toleriert wird. Die Lizenz gilt aber erstmal nur bis 2018. Wahrscheinlich wird sie verlängert aber vielleicht auch nicht.

Habe gerade nochmal beim Bundesverwaltungsgericht geguckt und die Urteilsbegründung vom 26.10.17 ist raus. Ist wirklich unschön. Habe sie weiter oben verlinkt.


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Zitat
andybandy008
Beigetreten: 23.02.2009
Elite Grinder

Antwort
Zitat
Sim87
Beigetreten: 29.10.2006
BlackMember

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsentscheidung-zinsen-auf-zu-spaet-bezahlte-steuern-gekippt.fa21d660-a450-43c0-9fa0-f651887dd7ec.html

heißt das ich kann für 2015 meine nachzahlungszinsen zurückfordern? oder muss ich erst das urteil des bvg abwarten?


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Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Original von Sim87https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsentscheidung-zinsen-auf-zu-spaet-bezahlte-steuern-gekippt.fa21d660-a450-43c0-9fa0-f651887dd7ec.html

heißt das ich kann für 2015 meine nachzahlungszinsen zurückfordern? oder muss ich erst das urteil des bvg abwarten?

Alles wartet jetzt auf dieses laufende Verfahren vor dem BVerfG: 1 BvR 2237/14.

Die Kläger in dem Verfahren, das du zitiert hast, hatten ihre Zinsen noch nicht bezahlt und das Urteil sagt im Wesentlichen, dass sie das auch nicht müssen, bis das BVerfG geurteilt hat. Das FA wird sicherlich bis zum BVerfG-Urteil niemandem seine Zinsen zurückzahlen.

Ob es trotzdem Sinn macht, sich schonmal an das FA zu wenden und deine Zinsen für den Fall eines positiven Ausgangs des Verfahrens zurückzufordern, ist eine spannende juristische Frage, mit der du in Internetforen nicht weit kommen wirst. Ob sich eine Prüfung durch einen Anwalt lohnt, solltest du von der Höhe deiner Rückforderungen abhängig machen.


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Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Sim87https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsentscheidung-zinsen-auf-zu-spaet-bezahlte-steuern-gekippt.fa21d660-a450-43c0-9fa0-f651887dd7ec.html

heißt das ich kann für 2015 meine nachzahlungszinsen zurückfordern? oder muss ich erst das urteil des bvg abwarten?

Der erste Punkt wird, sein, dass du Einspruch gegen die Zahlung der Zinsen eingelegt hast. Wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist, wird rückwirkend nichts gehen.


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Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Original von jotha
Der erste Punkt wird, sein, dass du Einspruch gegen die Zahlung der Zinsen eingelegt hast. Wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist, wird rückwirkend nichts gehen.

Eine gut vertretbare Auffassung. Aber wir wissen's halt nicht sicher. Besteht eine steuerrechtliche Verpflichtung, Einspruch einzulegen, wenn der nach geltendem Gesetz offensichtlich unbegründet wäre? Eine Verfassungsbeschwerde könnte er zwar nicht mehr einlegen, wegen der Subsidiarität. Aber geht er auch aller Ansprüche auf Rückzahlung verfassungswidrig verlangter Steuern verlustig? Man weiß es nicht. In den BVerfG-Urteilen werden dazu häufig klare Regelungen getroffen, in diesem vielleicht auch.


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Zitat
Sim87
Beigetreten: 29.10.2006
BlackMember

Mein Steuerberater meinte jedenfalls, dass das BVG wenn überhaupt eine Korrektur der Zinsen vornimmt, welche allerdings dann eher für die Zukunft wirksam werden. Keine Ahnung wie realistisch das ist, aber einfach zu sagen "ab 2015" erscheint mir auch schon eher schwachsinnig, diese 6% gelten seit 1961?

Da mir das FA noch meine gezahlte Umsatzsteuer schuldet, ist eine Zinssenkung langfristig für mich -ev (da die ja auch auf Rückzahlungen seitens des FA gelten nehme ich mal an, ohne es irgendwo gelesen zu haben), noch wären aber die Erstattungen, welche ich jetzt mal theoretisch von 2015 zurück bekäme, höher.

Da du ja die Verfahrensnummer kennst: Läuft das Verfahren schon bzw kann man schätzen wann dazu ein Urteil seitens BVG kommt?


Antwort
Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Original von Sim87
Keine Ahnung wie realistisch das ist, aber einfach zu sagen "ab 2015" erscheint mir auch schon eher schwachsinnig, diese 6% gelten seit 1961?

Entweder Anspruchsverjährung (kenne die Fristen im Steuerrecht nicht) oder zweite Finanzkrise würde ich schätzen. 5% haben früher ja auch mal grob über den Daumen gerechnet Sinn gemacht. Die sind jetzt nur wegen der Nullzinspolitik nicht mehr verhältnismäßig.

Original von Sim87
Da du ja die Verfahrensnummer kennst: Läuft das Verfahren schon bzw kann man schätzen wann dazu ein Urteil seitens BVG kommt?

Das BVerfG geht laut Webseite von einer Entscheidung im Jahr 2018 aus. Und genauer wird's auch nicht bei dem Laden :f_drink:


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Zitat
mazurholdem
Beigetreten: 19.01.2015
PokerStrategist

Hat irgendjemand was neues gehört über das Schicksal des Glücksspielstaatsvertrags 2018? Als Schleswig-Holstein den Ende letzten Jahres platzen ließ hieß es immer, die Ministerpräsidentenkonferenz im Februar befasst sich damit. Der Februar ist aber lange vorbei und es gibt noch nichts neues. Ist mir irgendwas entgangen? Hat jemand vielleicht ein Gerücht aufgeschnappt? :f_grin:


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Zitat

Ein mir bekannter Prof. pendelt aktuell regelmäßig (November und jetzt Mitte/Ende Januar wieder) nach Berlin, um dort bei einer Expertenrunde betreffend der Thematik "Glücksspiel" mitzuwirken. #Befragung #Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten

Spoiler

Forschungsthemen lt. Wiki u.a.
- Messung und Bewertung des Suchtgefährdungspotentials des Onlinepokerspiels Texas Hold’em No Limit.
- Pathologie-Potenziale von Glücksspielprodukten. Eine komparative Bewertung von in Deutschland angebotenen Spielformen.
- Entwicklung eines machbaren und objektiven Mess- und Beurteilungsinstruments zur Bewertung des Gefährdungspotentials von Glücksspielprodukten

Allerdings sitzen im Beirat Leute aus der Automatenbranche und das Institut wird von denen finanziell auch gefördert.


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Zitat

Mein Chrome hat mir vorhin folgende News vorgesetzt.
Weiß allerdings nicht wie seriös die Bildzeitung einzuschätzen ist und wie weit der Begriff "Online-Casino" gefasst ist, aber

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/unzulaessige-zockerseiten-bundeslaender-wollen-online-casinos-verbieten-59782670.bild.html


Antwort
Zitat

Der ausgelaufene Glücksspielstaatsvertrag ist und war ein Witz, widersprach sich selbst und der Neue wird vermutlich ähnlich sein. #StatusQuoErhalt :/
2016 machte der Glücksspiel-Markt rund 66% seines Umsatzes mit Geldspielautomaten. (Quelle: Statista)
Das muss man sich mal vor Augen halten, wenn man das Zitat liest. xD

Spoiler

Ziele des Staatsvertrages sind
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für
eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in
geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte
Glücksspiele zu verhindern

...


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Zitat
MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006
Oldschool Grinder

das ist eh einer der größten Skandale; dass so Menschenfeinde wie Gauselmann jahrzehntelang harte Lobbypolitik betreiben konnten und zehntausende Existenzen vernichtet haben :f_drink:


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