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[Geschlossen] EU-Lizenz

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Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005

Kann mal jemand gesicherte Kenntnisse über die Lizenzen der Anbieter (ps-partner) posten. Bitte nicht alles zuspamen, sondern Fakten.


18 Antworten
Fettsack Themenstarter
Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005
romanempire
Beigetreten: 03.08.2006

PokerStars holds its gaming license with the Kahnawake Gaming Commission.


romanempire
Beigetreten: 03.08.2006

PartyPoker:

The Company is licensed and regulated by the Alderney Gambling Control Commission and has been granted a full eGambling licence. The Company's group is licensed and regulated by the Government of Gibraltar under the Gaming Ordinance of Gibraltar for purposes of operating online games (under licences granted to Denicrest Holdings Limited and ElectraWorks Limited and by the Alderney Gambling Control Commission (under a licence to ElectraWorks (Alderney) Limited).


romanempire
Beigetreten: 03.08.2006

hier gucken


Fettsack Themenstarter
Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005

Klar könnte das jeder für jeden Anbieter rausfinden, aber hier einen Sammelthread zu machen, kann nix schaden, gibt weitaus idiotischere Threads.


Fettsack Themenstarter
Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005

Dann such ich mir halt doch alles selbst zusammen :-(


BoneCS
Beigetreten: 14.10.2006

mansion-poker? (pokerplex&co) haben imho ne EU-lizenz, da sie ihren sitz in GB haben, wenn ich mich nicht täusche...


dersl88
Beigetreten: 09.02.2007

Korn hat im anderen Thread erwähnt, dass Interpoker (Crypto) ebenfalls eine hat.


Korn
Beigetreten: 14.01.2005

Everest, Mansion, InterPoker, PartyPoker, PokerKings.

Die anderen aktuell nicht.


Fettsack Themenstarter
Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005

Ist es nicht viel wichtiger ob die Anbieter eine Lizenz im EU-Binnenmarkt haben als in der EU?

Gibraltar, Isle of Man, Jersey usw gehören eben nicht zum EU-Binnenmarkt!


Fettsack Themenstarter
Fettsack
Beigetreten: 20.05.2005

Dass Gibraltar da nicht dazugehört hab ich auch bei Wikipedia gelesen, aber spielt das ne Rolle?


Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für den EU-Binnenmarkt.
Wer auf der sicheren Seite spielen möchte, sollte auf einer Plattform mit EU-Binnenmarkt-Lizenz spielen. Da sist meine Meinung vor allem in Bezug auf die Leute, die sich auf die Dienstleistungsfreiheit beziehen.


Pokerkings hat soweit ich weiß seine Lizenz auf Malta. Das gehört soweit ich weiß eindeutig zum Binnenmarkt


wenn der Staatsvertrag EU-Verfassungswidrig ist, wird dann nicht eh der komplette Vertrag hinfällig, sprich Spielern auf Plattformen ohne EU-Lizens könnte auch nichts passieren?
Im Prinzip müsste man doch erst klären ob der Vertrag Verfassungswidrig ist und dann evtl. eine Neuauflage machen, in der Plattformen mit EU-Lizens ausgeschlossen werden.

Sorry bin juristischer Noob^^


Midas
Beigetreten: 05.06.2005

Original von Snoke
wenn der Staatsvertrag EU-Verfassungswidrig ist, wird dann nicht eh der komplette Vertrag hinfällig, sprich Spielern auf Plattformen ohne EU-Lizens könnte auch nichts passieren?
Im Prinzip müsste man doch erst klären ob der Vertrag Verfassungswidrig ist und dann evtl. eine Neuauflage machen, in der Plattformen mit EU-Lizens ausgeschlossen werden.

Sorry bin juristischer Noob^^

So einfach ist das leider nicht.
Die mögliche "Eu-Verfassungswidrigkeit", von der hier immer die Rede ist, meint in derr Sache folgendes:

Innerhalb des EU-Binnenmarktes (!) gilt die sog. Dienstleistungsfreiheit, das heißt, dass ein dem EU-Binnenmarkt zugehöriger Staat Unternehmern eines anderen Binnenmarktstaates den Zugang zum inländischen Markt nicht verwehren darf. Im Beispiel: Pokerkings hat eine Lizenz eines Binnenmarktlandes (Malta). Stellt die Bundesrepublik Deutschland das Spielen bei Pokerkings aus Deutschland unter Strafe, verhindert Deutschland, dass Pokerkings seine Dienste in Deutschland anwenden darf und verstößt somit gegen die Dienstleistungsfreiheit.

Wenn das so ist, könnte der Europäische Gerichtshof feststellen, dass der Staatsvetrag verfassungswidrig ist, soweit er das Spielen auf einer Seite eines in einem anderen Binnenmarktstaates lizenzierten Unternehmers verbietet.

Für alle Seiten, deren Lizenz nicht von einem EU-Binnenmarkt-Staats vergeben wurde (dazu gehören alle Lizenzen aus Gibraltar) bringt die Berufung auf europäisches Recht also schlicht gar nichts. Für die (wenigen) Staaten mit entsprechender EU-Binnenmarkt-Lizenz müßte als nächstes geprüft werden, ob sich der betroffene Spieler selbst auf die Verletzung der Dienstleistungsfreiheit berufen kann, ob er also im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung selbst Klage vor den europäischen Gerichten erheben kann, oder sich darauf verlassen muss, dass die Anbieterseite selbst einen solchen Prozess führt. Über die Klagebefugnis in diesem Fall weiß ich schlicht nichts. Weiter wäre zu prüfen, ob eine spätere Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatsvertrages mit Gemeinschaftsrecht eine bereits rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung in Frage stellt.

Die Frage sind also komplexer als es zunächst scheint.

Am Rande: Everest ist zumindest auch von diesem kanadischen Indianerreservat lizensiert; ob es darüber hinaus auch eine EU-Lizenz hat, weiß ich nicht mehr.


Korn
Beigetreten: 14.01.2005

Original von Neobet
Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für den EU-Binnenmarkt.
Wer auf der sicheren Seite spielen möchte, sollte auf einer Plattform mit EU-Binnenmarkt-Lizenz spielen. Da sist meine Meinung vor allem in Bezug auf die Leute, die sich auf die Dienstleistungsfreiheit beziehen.

Eine Gibraltar Lizenz hat aber auch in UK ihre Gültigkeit. Damit sollte sie für die ganze EU gelten.


Midas
Beigetreten: 05.06.2005

Original von Korn

Original von Neobet
Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für den EU-Binnenmarkt.
Wer auf der sicheren Seite spielen möchte, sollte auf einer Plattform mit EU-Binnenmarkt-Lizenz spielen. Da sist meine Meinung vor allem in Bezug auf die Leute, die sich auf die Dienstleistungsfreiheit beziehen.

Eine Gibraltar Lizenz hat aber auch in UK ihre Gültigkeit. Damit sollte sie für die ganze EU gelten.

Warum sollte sie das?

Eine UK-Lizenz muss zunächst (auch hier gibt es erhebliche Ausnahmen, die durchaus für Online-Poker relevant sein können) von anderen Binnenmarktstaaten akzeptiert werden.

Es ist aber nicht dasselbe, ob das Vereinigte Königreich selbst eine Lizenz ausstellt oder nur für sich eine andere Lizenz akzeptiert. Durch letztere Entscheidung werden die anderen Binnenmarktstaaten gerade nicht gebunden.


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