Original von AKI307
Original von Jarostrategy
Moralisch verwerflich ja, dreiste und arglistige Täuschung ja. Aber gestohlen hat er nicht.
Mfg, Jaro
Das ist wohl eine gute objektive Zusammenfassung.
Deswegen versteh ich die ganzen "Moralapostel"-Schreier nicht.
Es braucht mir keiner erzählen, dass er nicht zurecht angepisst wär, wenn er an Beardos Stelle gewesen wäre. Oder hättet ihr ihm noch im Skype angeschrieben, was für eine clevere Aktion das doch gewesen war, und es an seiner Stelle genauso abgezogen hättet?
Und ob diese Täuschung nicht strafbar ist, wär ich mir eben nicht sicher. Online wohl kaum wegen Anonymität, alles schwammig... usw., aber im RL könnte ich mir durchaus vorstellen (erfolgreich) dagegen klagen zu können, mir fällt nur grad kein Bsp. ein was man übertragen kann. Arglistige Täuschung ist aber def. ein Straftatbestand...
nö, ist ein Begriff aus dem Zivil- und Verwaltungsrecht. (Das meint jedenfalls Wikipedia)