Original von Menace78
Das ist falsch. Poker wird gesetzlich als reines Glücksspiel betrachtet. Sobald Steuern für Gewinne aus Pokerspielen gezahlt werden müssen, würde gesetzlich eingeräumt werden, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, was dann wiederum dazu führen würde, dass Poker Cashgames legal in der Öffentlichkeit abgehalten werden dürften.Per Definition handelt es sich bei Kartenspiele um Glücksspiele, wenn ein Rest Karten aus dem Deck während des Spiels nicht ausgeteilt wird.
1. Fall – Legales Pokern als Freizeitbeschäftigung
Einnahmen aus legalen Glücksspielen betreffen die private Vermögensebene und sind damit steuerfrei.
Auch Poker ist in den Augen der deutschen Justiz ein Glücksspiel, genauso wie Lotto und sämtliche Casinospiele (Roulette, Blackjack etc.). Steuerlich ist dies ein Vorteil, da damit alle Gewinne aus Casinos und Pokerspielen im ersten Schritt erst mal steuerfrei sind. Das gilt auch für einen Millionengewinn in Las Vegas!
Die aus den Gewinnen resultierenden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) unterliegen dagegen schon der Besteuerung. Werden Gewinne also angelegt, müssen die Erträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Gelegentliche Homegames, auch wenn um Geld gespielt wird, sind übrigens legal, wenn diese in geschlossener Gesellschaft und nicht gewohnheitsmäßig stattfinden (§§ 284, 285 StGB).
Da also Gewinne aus legalem Gelegenheitsspiel nicht versteuert werden müssen, können im Gegenzug auch keine Verluste, Reisekosten, Übernachtungen und sonstige im Rahmen des Spieles entstandenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
2. Fall – Legales Pokern als Profi
Ein Profispieler erzielt gewerbliche Einkünfte nach § 15 EstG (Einkommenssteuergesetz) und muss diese versteuern. Dies hat das Bundesfinanzgericht in zwei Entscheidungen geklärt (BFH XI R 48/91; BFH/NV 94,622). Entschieden wurde ein Fall, dass ein Kartenspieler täglich sechs Stunden spielte und dabei einen Reingewinn in Höhe von €1.500 erzielt hat. Dieser war nach Auffassung des Gerichts zu versteuern.
Die Abgrenzung zwischen Freizeitspieler und Profi wird in der Praxis dadurch vorgenommen, ob der Großteil der Arbeitszeit mit Pokern verbracht wird, ob noch andere Einkünfte erzielt werden und ob eine ernsthafte Gewinnabsicht verfolgt wird. Die Höhe der Steuer wird an den tatsächlichen Einnahmen festgemacht, also abzüglich aller in diesem Rahmen erfolgten Aufwendungen (Turnier-Buy-ins, Verluste etc.). Ein Profispieler sollte daher alle Ausgaben sehr detailliert aufzeichnen und sich diese eventuell auch von Mitspielern bestätigen lassen.
3. Fall – Illegales Pokern
Die bisherige Rechtsmeinung ist, dass Einnahmen aus illegalem Glückspiel ebenfalls nur dann steuerpflichtig sind, wenn das Pokern regelmäßig als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Wird also der Großteil des Lebensunterhaltes durch z. B. Onlinepoker finanziert, so ist der Gewinn steuerpflichtig. Auch hier können dann aber Verluste steuerlich geltend gemacht werden, sofern diese nachweisbar sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass allein die Teilnahme am Onlinepoker noch nicht zu einer Steuerpflicht führt, wenn nur unregelmäßig und nicht im gewerblichen Sinne gespielt wird. Das hat aber keinen Einfluss auf die Strafbarkeit von Onlinepoker!
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass ein Gewinn aus der Teilnahme an Liveturnieren, Live-Cashgames und Onlinepoker nur dann versteuert werden muss, wenn der Spieler hauptberuflich Poker spielt, unabhängig davon, ob dieser Gewinn legal oder illegal erzielt wurde.