Ich finde antiflag234 hat es eigentlich schön auf den Punkt gebracht, auch wenn sich immer mal was ändern kann.
Habe folgendes im Web gefunden:
BGH: Verbot von Sportwetten, Poker und anderen Glücksspielen im Internet ist wirksam
Publiziert am 29. September 2011 von Juri
Mit Urteil vom 28. September 2011, hat der BGH (Az. I ZR 92/09) entschieden, dass das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vom 1. Januar 2008 (GlüStV) wirksam ist.
Bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das Urteil auf die anstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags hat, denn das Urteil des BGH betrifft den Ende dieses Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag. Ab 2012 gilt neues Recht. Aber welches?
http://www.beck.de/cms/main?toc=JuS.aktuell&docid=323173