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Pokerstars.com überweisung gespertt

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DiscoStu85
Beigetreten: 12.07.2006
Elite Grinder

Original von derrichter

Original von MrPGrey

Original von MPN25

Original von r0nni33
Wie kann man denn steuerlich-rechtlich Poker als Geschicklichkeitsspiel sehen (siehe Eddy Scharf Urteil) und strafrechtlich immer noch als Glücksspiel?

Steuerlich ist es m.E. egal, ob Poker als Glückspiel oder Strategiespiel gilt (§ 40 AO). Es kommt halt darauf an, ob man durch Poker zeit- und betragsmäßig einem Erwerb nachgeht!

Deiner Logik nach schicke ich einem Automaten-Suchti ab sofort dann einen Gewerbesteuerbescheid. Ebenfalls den Casino-Besuchern.
Nein, es kann absolut nicht egal sein, ob es als Glücks- oder Strategiespiel gilt.

mfg

Grundsätzlich ist Poker strafrechtlich ein Glücksspiel, steuerrechtlich ein Geschicklichkeitsspiel. Aussage des Gerichts. Das widerspricht sich nicht.
Zum Thema Automaten-Suchti. Wenn jemand nachhaltig verkündet, dass er an den Automaten gewinnt….., ja!!! dann werden auch diese Leute einen Steuerbescheid bekommen.
Wer immer noch glaubt, hier wird Recht gesprochen, dem ist nicht zu helfen.
Kleine Geschichte am Rande. Ein Zuhälter hat seine Hure mit Benzin übergossen und gedroht sie anzuzünden. Wurde er deswegen verurteilt? Nein. Das konnte nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Er wurde aber wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Da reicht die bloße Vermutung.

find ich logisch. Zur Gefängisstafe veruteilt zu werden ist ja schlimmer als zur Begleichung seiner Steuerschuld veruteilt zu werden. Deswegen reicht für die "härtere" Strafe also Gefängnisstrafe eine reine Vermutung eben nicht aus.


Antwort
Zitat
Fxpps17
Beigetreten: 10.04.2008
Oldschool Grinder

mal ausgrab^^
besteht eine geringe Chance hier nochmal zu erfahren was bei rausgekommen ist ?(
wenn ja dann bitte :sifflote:


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