Also unabhängig davon, wie man die Tat an sich bewertet, muss man einfach ein paar Dinge beachten:
1. Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sieht allgemein nicht so hohe Strafen vor, wie das "normale" Strafrecht.
2. Eine Tötungsabsicht konnte nicht nachgewiesen oder angenommen werden, daher "nur" Körperverletzung mit Todesfolge (1-5 Jahre bzw. 1-10 Jahre). Andernfalls eher Totschlag, da es ja zum Raub, also dem Erbeuten nicht gekommen ist
3. Ein Geständnis bringt im Normalfall immer einen "Abschlag" von ca. 1/3 der Strafe. Die Gerichte wollen - zu Recht - Geständnisse belohnen. Man kann also davon ausgehen, dass das normale Strafmass bei etwa 4-5 Jahren gelegen hat, was wohl schon an der oberen Grenze für Jugendliche sein dürfte. -1/3 ist dann etwa 3 Jahre.
4. Die Strafe ist auch abhängig von dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Das Urteil darf nicht weit darüber hinaus gehen. Dies wird im Artikel aber gar nicht genannt. Natürlich spielt auch die Frage von Vorstrafen eine Rolle. Insgesamt soll aber bei Jugendlichen eine erzieherische Maßnahme erreicht werden und keine Bestrafung im eigentlichen Sinne.
5. Eine Revision beinhaltet keine Neuverhandlung, sondern überprüft ob Verhandlung, Urteil gemäß den Vorschriften abgelaufen sind. Das urteil kann in der Revision also eigentlich nur gekippt werden, wenn es zu Fehlern gekommen ist (z.B. Annahme eines minder schweren Falles ohne Begründung, etc.)
In diesem Licht betrachtet ist das Urteil vielleicht nicht zufriedenstellend, aber durchaus vertretbar.