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[Geschlossen] 20-Cent Totschläger bekommen knapp 3 Jahre Knast

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guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

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locutus24
Beigetreten: 15.05.2007
Oldschool Grinder

Original von guhruuu

Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

?(

Fand ich auch seltsam...scheinbar hat er ja noch 4 Wochen im Krankenhaus "überlebt". Die Tritte gegen den Kopf werden ja bei der Genesung nicht gerade hilfreich gewesen sein


Also unabhängig davon, wie man die Tat an sich bewertet, muss man einfach ein paar Dinge beachten:

1. Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sieht allgemein nicht so hohe Strafen vor, wie das "normale" Strafrecht.
2. Eine Tötungsabsicht konnte nicht nachgewiesen oder angenommen werden, daher "nur" Körperverletzung mit Todesfolge (1-5 Jahre bzw. 1-10 Jahre). Andernfalls eher Totschlag, da es ja zum Raub, also dem Erbeuten nicht gekommen ist
3. Ein Geständnis bringt im Normalfall immer einen "Abschlag" von ca. 1/3 der Strafe. Die Gerichte wollen - zu Recht - Geständnisse belohnen. Man kann also davon ausgehen, dass das normale Strafmass bei etwa 4-5 Jahren gelegen hat, was wohl schon an der oberen Grenze für Jugendliche sein dürfte. -1/3 ist dann etwa 3 Jahre.
4. Die Strafe ist auch abhängig von dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hat. Das Urteil darf nicht weit darüber hinaus gehen. Dies wird im Artikel aber gar nicht genannt. Natürlich spielt auch die Frage von Vorstrafen eine Rolle. Insgesamt soll aber bei Jugendlichen eine erzieherische Maßnahme erreicht werden und keine Bestrafung im eigentlichen Sinne.
5. Eine Revision beinhaltet keine Neuverhandlung, sondern überprüft ob Verhandlung, Urteil gemäß den Vorschriften abgelaufen sind. Das urteil kann in der Revision also eigentlich nur gekippt werden, wenn es zu Fehlern gekommen ist (z.B. Annahme eines minder schweren Falles ohne Begründung, etc.)

In diesem Licht betrachtet ist das Urteil vielleicht nicht zufriedenstellend, aber durchaus vertretbar.


Original von guhruuu

Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

?(

Versteh da auch schon nicht die Logik. Anstatt ihn durch die Tritte schwer zu verletzten ist er durch ihre Schuld schon vorher tödlich verletzt worden, und das ist jetzt schuldmindernd.
D.h. sie profitieren davon, das der Typ stirbt?
Total makabar und traurig :(

Original von Hamari
1. Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sieht allgemein nicht so hohe Strafen vor, wie das "normale" Strafrecht.

Zumindest der eine war doch 18. Jeder normale Mensch weiß schon mit 8, was für Folgen Gewalt hat/haben kann.
Es kotzt mich halt sowas von an, dass den dummen/Gewaltbereiten dann noch freundlicherweise das Jugendstrafrecht hinterhergetragen wird.
Wird er etwa weniger gewaltbereit weil er weniger Strafe bekommt. Wie ich tilte, ich geh erstmal was essen ey -_-


Original von Pokerfeund
hauptsache sie haben keine steuern hinterzogen

#2


locutus24
Beigetreten: 15.05.2007
Oldschool Grinder

Original von lego
es sind genau solche urteile, die imo den fremndenhass schüren

vllt nicht gerade solche Urteile, auf jeden fall aber solche Handlungen.
Ich betrachte mich eigentlich als geradezu Fremdenfreundlich.
Bin mit Ausländern aufgewachsen, ein Kroate ist mein Stiefvater und meine Freundin kommt aus Polen.

Aber wie willst du jetzt jemandem seine "Ausländer raus" sprüche madig machen?
Es fällt sogar mir immer schwerer mein Argument "man darf nicht von Einzeltätern auf ganze Bevölkerungsgruppen schließen" aufrechtzuerhalten


miraculix250
Beigetreten: 25.02.2007
PokerStrategist

Original von Araklion
Es ging doch nichtmal um die 20 Cent.
Das ist auf der Straße genau wie "Hast du mal ne Zigarette?" sowas wie ne Ankündigung, dass der Betreffende gleich zusammengschalgen/ausgeraubt wird.

Grade noch den Artikel gelesen. Wie es geradezu so dargestellt wird, als sei es ne harte Strafe :facepalm:

Original von lego
es sind genau solche urteile, die imo den fremndenhass schüren

Nichtmal. Jedenfalls nicht bei mir.
Viel mehr schürt es den Hass auf die Rechtssprechung in diesem Land und auch allgemein auf (stark) Links.

na dann zieh doch nach Birma du weichei... da wird noch für recht und ordnung gesorgt!

:O


eslchr1s
Beigetreten: 21.12.2009
Elite Grinder

schon sick, aber wenne ner katze nix zu fressen gibst kriegste 10 jahre


Mertensahens
Beigetreten: 27.02.2010
PokerStrategist

Original von lego
es sind genau solche urteile, die imo den fremndenhass schüren

Das könntest du mal erklären. Sind es nicht viel eher Leute wie du, die nach Gründen für ihren Fremdenhass suchen. Warum sollten denn "Fremde" so wie du sie bezeichnest, nun pauschal abgelehnt werden, weil zwei Typen zu lasch verurteilt wurden. Oder bist du etwas so konsequent, dass du es auch in Ordnung findest wenn Deutsche allgemein mit Nazis assoziert werden, weil hier seit 1990 etwa 150 Leute von Nazis ermordet wurden (um mal nicht von Hitler und den Verbrechen der Deutschen damals zu reden). Schürt ganz schön den Deutschenhass, und das zurecht, oder?


Original von Hamari
1. Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sieht allgemein nicht so hohe Strafen vor, wie das "normale" Strafrecht.

Zumindest der eine war doch 18. Jeder normale Mensch weiß schon mit 8, was für Folgen Gewalt hat/haben kann. Es kotzt mich halt sowas von an, dass den dummen/Gewaltbereiten dann noch freundlicherweise das Jugendstrafrecht hinterhergetragen wird. Wird er etwa weniger gewaltbereit weil er weniger Strafe bekommt. Wie ich tilte, ich geh erstmal was essen ey -_-

Das Heranwachsendenalter im Jugendstrafrecht gilt bis 20. Zur Tatzeit waren die beiden 16 und 17. Und natürlich wird er wissen, was richtig und was falsch ist. Dennoch kann man wohl zu Recht unterstellen, dass Jugendliche nicht in der selben Art und Weise...Kontrolle über ihr Verhalten, Wissen über Ausmaß etc. haben, wie ein 30jähriger. Ich jedenfalls war mit 18 doch noch deutlich unreifer als jetzt mit 33. Und hab auch mehr dumme Sachen gemacht.
Nun will ich das nicht verniedlichen, aber Gerichte gehen nun mal mit Kindern - zu Recht - anders um als mit erfahrenen Erwachsenen. Und Kinder bekommen auch eher noch mal eine neue Chance.

Übrigens gibt es für Tierquälerei auch nur maximal 3 Jahre Haft.


bin auch schockiert über unsere Kuscheljustiz. Wie kann man denn die Resozialisierung der Täter über das Recht des Opfers stellen? Werde das auch nie begreifen in Deustchland. Als Angehöriger wäre ich so enttäuscht und wütend, daß ich mit Sicherheit über Selbstjustiz nachdenken würde. Hoffentlich werden sie im Knast ordentlich von hinten genommen. Scheint manchmal fast politisch motiviert, daß der Verlust eines Menschenleben nicht mehr großen Wert beigemessen wird in unserer Justiz.


funat1c
Beigetreten: 07.03.2007
PokerStrategist

jugendstrafrecht ist so überholt...


Original von eslchr1s
schon sick, aber wenne ner katze nix zu fressen gibst kriegste 10 jahre

Jo, mit anschließender Sicherheitsverwahrung.


gogetmeapizza
Beigetreten: 11.08.2010
PokerStrategist

Original von lego
es sind genau solche urteile, die imo den hass auf das dt. justizsystem schüren

fyp


Übrigens steht es jedem frei an diesen Urteilen auch mitzuwirken und dafür "zu sorgen", dass die Gerichte im Rahmen ihres möglichen Strafmaßes die oberen Kanten streifen statt die unteren: man muss sich nur als Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter melden. Die Wahlen erfolgen in der Regel alle 5 Jahre, Aushilfsschöffen werden aber sicher gerne immer genommen. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung und man kann endlich mal wirklich was tun, statt nur schnacken!


miraculix250
Beigetreten: 25.02.2007
PokerStrategist

Original von Hamari
Übrigens steht es jedem frei an diesen Urteil auch mitzuwirken und dafür "zu sorgen", dass die Gerichte im Rahmen ihres möglichen Strafmaßes die oberen Kanten streifen statt die unteren: man muss sich nur als Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter melden. Die Wahlen erfolgen in der Regel alle 5 Jahre, Aushilfsschöffen werden aber sicher gerne immer genommen. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung und man kann endlich mal wirklich was tun, statt nur schnacken!

als ob einer der krakeeler hier auch nur einen finger rühren täte... die klappe im internet aufreißen ist doch viel einfacher


DaChaq
Beigetreten: 29.03.2007
Oldschool Grinder

Musste gerade schlucken als ich das gelesen hatte.
Nicht mal vier Jahre für so eine Tat-
Hoffentlich werden sie danach auch abgeschoben, unfassbar.
Kann mir kaum vorstellen, was das für ein Gefühl sein muss,
für Familie und Freunde des Opfers.


Original von miraculix250

Original von Hamari
Übrigens steht es jedem frei an diesen Urteil auch mitzuwirken und dafür "zu sorgen", dass die Gerichte im Rahmen ihres möglichen Strafmaßes die oberen Kanten streifen statt die unteren: man muss sich nur als Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter melden. Die Wahlen erfolgen in der Regel alle 5 Jahre, Aushilfsschöffen werden aber sicher gerne immer genommen. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung und man kann endlich mal wirklich was tun, statt nur schnacken!

als ob einer der krakeeler hier auch nur einen finger rühren täte... die klappe im internet aufreißen ist doch viel einfacher

Als ob hier so viele 25+ sind.


iakson
Beigetreten: 18.02.2008
PokerStrategist

immerhin haben sie keine dvds gebrannt...

es wird zeit das es angemessene urteile gibt für solche vollidioten.

3 jahre von denen sie wohl 1 jahr sitzen und 2 jahre auf bewährung bekommen für mord.
klasse deutschland. naja.. der dachdecker ist ja selber schuld das er vorher auf nen stein fliegt und deswegen eher daran stirbt und nicht durch die tritte die dannach gegen sienen kopf gingen..

danke deutsche gerichte, danke.


Mertensahens
Beigetreten: 27.02.2010
PokerStrategist

Original von Pokerfu
Als Angehöriger wäre ich so enttäuscht und wütend, daß ich mit Sicherheit über Selbstjustiz nachdenken würde.

Für die du dann selbstredend auch in den Knast gehörst, richtig?


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