[...]sowie eine Nichtableistung von angeordneten Überstunden, zu einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
führen wird.
Dieser Satz war in einer Abmahnung von einem Arbeitskollegen von mir. Er befindet sich in der Ausbildung. Was meint ihr, ist dieser Satz rechtens?
Immerhin sind Überstunden in der Ausbildung nicht erlaubt, und nur in absoluten Zufällen zulässig (Betrieb brennt ab, etc)
Dass das mit den Überstunden bei Azubis nicht so eng gesehen wird, ist mir klar (und merke ich selbst...) Aber ich wüsste einfach gern, ob man tatsächlich einen solchen Satz in einer schriftlichen Abmahnung bringen kann/darf.
Gruß
Wotix