Zum Forum springen
Abmahnung während d...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Abmahnung während der Ausbildung

13 Beiträge
8 Benutzer
0 Reactions
1,171 Ansichten
Wotix
Beigetreten: 03.11.2009

[...]sowie eine Nichtableistung von angeordneten Überstunden, zu einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
führen wird.

Dieser Satz war in einer Abmahnung von einem Arbeitskollegen von mir. Er befindet sich in der Ausbildung. Was meint ihr, ist dieser Satz rechtens?
Immerhin sind Überstunden in der Ausbildung nicht erlaubt, und nur in absoluten Zufällen zulässig (Betrieb brennt ab, etc)

Dass das mit den Überstunden bei Azubis nicht so eng gesehen wird, ist mir klar (und merke ich selbst...) Aber ich wüsste einfach gern, ob man tatsächlich einen solchen Satz in einer schriftlichen Abmahnung bringen kann/darf.

Gruß
Wotix


12 Antworten
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Ist dein Arbeitskollege denn u18?
Ansonsten sind Überstunden in der Ausbildung keineswegs verboten, solang sie ordentlich vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.


Auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18 Jahren) jede Mehrarbeit über die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden nicht gestattet. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen bezüglich der Nachtruhe, der Schichtzeit, des Wochenendes und Einhaltung der Fünf-Tage-Woche.

Bei volljährigen Auszubildenden ist im Rahmen der Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit nicht verboten. Diese sollte aber nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen und keine Regelmäßigkeit darstellen, da sie dem Ausbildungszweck nicht dienlich ist. Eine nach Arbeitsgesetz mögliche, über 48 Wochenstunden hinausgehende Ausbildungszeit wird vom Betrieb kaum zu begründen sein. Außerdem muss in dieser Arbeitszeit auch tatsächlich Ausbildung stattfinden. Bei Mehrarbeit gilt der Grundsatz, dass eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten ist (§ 5 des Musterausbildungsvertrags). Diese Vergütung kann durch Geld oder durch Freizeitgewährung erfolgen. Manche Tarifverträge enthalten eine Aussage über die Höhe der Vergütung für Mehrarbeit. Als Richtwert ist hier 1/100 der Ausbildungsvergütung pro Stunde zu nennen.

siehe auch:
http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen2.html


ThomasKuen
Beigetreten: 10.09.2007

Post mal die ganze Abmahnung, würd mich mal interessieren wie die formuliert ist...

Wie krong schon gesagt hat wenn er u18 ist, gilt die Abmahnung nicht, da man eh keine üstunden machen darf, nur in Sonderfällen.


die ganze abmahnung wäre nicht schlecht, das wort SOWIE lässt darauf schließen das das nicht der einzige abmahnungsgrund ist.


JonnyOh
Beigetreten: 25.09.2008

Original von ThomasKuen
Wie krong schon gesagt hat wenn er u18 ist, gilt die Abmahnung nicht, da man eh keine üstunden machen darf, nur in Sonderfällen.

ich hab mit 16 u. 17 mehr überstunden gemacht als ich mit 18 oder 19 gearbeitet hab -.-


Wotix Themenstarter
Wotix
Beigetreten: 03.11.2009

Am xxx fand in unserem Hause ein Gespräch statt, an dem Du, Herr xxx
von der Handwerkskammer, Herr xxx und Herr xxx teilgenommen haben.
Der Termin fand statt, um einen Aufhebungsvertrag zu Deinem Ausbildungsverhältnis
auszufertigen. Im Verlauf des Gespräches haben wir uns damit einverstanden
erklärt, das Ausbildungsverhältnis mit Dir doch weiter zu führen.

Hiermit weise ich Dich aber ausdrücklich darauf hin, dass ein weiteres Fehlverhalten,
wie z.B Dein Fernbleiben vom X. bis X.Mai 20xx, sowie eine Nichtableistung von angeordneten Überstunden, zu einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
führen wird.
Wir würden diesen Schritt außerordentlich bedauern, wären aber leider zu dieser Maßnahme gezwungen.

Er ist über 18.
Dass Überstunden für U18-Jährige vollkommen verboten ist, war mir schon klar. Aber soweit ich weiß, ist es auch für Ü18-jährige während der Ausbildung nicht erlaubt! Oder eben nur in Notfällen und dann muss es eben ausgeglichen werden (Geld/Freizeit)
*edit: wie Hideki auch zitierte: Nur in wirklich wichtigen Nofällen!

Die Abmahnung liegt übrigens auch schon lange Zeit zurück! Hab sie nur zufällig aufm Server gefunden.


Chief0r
Beigetreten: 15.01.2008

Original von SonnyPeda

Original von ThomasKuen
Wie krong schon gesagt hat wenn er u18 ist, gilt die Abmahnung nicht, da man eh keine üstunden machen darf, nur in Sonderfällen.

ich hab mit 16 u. 17 mehr überstunden gemacht als ich mit 18 oder 19 gearbeitet hab -.-

ist auch nicht schwer wenn man gar nichts arbeitet >.<


ThomasKuen
Beigetreten: 10.09.2007

Original von Wotix

Am xxx fand in unserem Hause ein Gespräch statt, an dem Du, Herr xxx
von der Handwerkskammer, Herr xxx und Herr xxx teilgenommen haben.
Der Termin fand statt, um einen Aufhebungsvertrag zu Deinem Ausbildungsverhältnis
auszufertigen. Im Verlauf des Gespräches haben wir uns damit einverstanden
erklärt, das Ausbildungsverhältnis mit Dir doch weiter zu führen.

Hiermit weise ich Dich aber ausdrücklich darauf hin, dass ein weiteres Fehlverhalten,
wie z.B Dein Fernbleiben vom X. bis X.Mai 20xx, sowie eine Nichtableistung von angeordneten Überstunden, zu einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
führen wird.
Wir würden diesen Schritt außerordentlich bedauern, wären aber leider zu dieser Maßnahme gezwungen.

Er ist über 18.
Dass Überstunden für U18-Jährige vollkommen verboten ist, war mir schon klar. Aber soweit ich weiß, ist es auch für Ü18-jährige während der Ausbildung nicht erlaubt! Oder eben nur in Notfällen und dann muss es eben ausgeglichen werden (Geld/Freizeit)
*edit: wie Hideki auch zitierte: Nur in wirklich wichtigen Nofällen!

Die Abmahnung liegt übrigens auch schon lange Zeit zurück! Hab sie nur zufällig aufm Server gefunden.

Sprich die wollen das er Üstunden leistet und dafür gibt es keine Gegenleistung? Mein wissen beschränkt sich auf 1 Semester Arbeitsrecht, aber wie viele Abmanungen hat er bekommen? Ist das die 1.? Es muss sich aber um den gleichen Sachverhalt handeln.

Der soll einfach asap zur IHK


Wotix Themenstarter
Wotix
Beigetreten: 03.11.2009

Original von ThomasKuen

Sprich die wollen das er Üstunden leistet und dafür gibt es keine Gegenleistung? Mein wissen beschränkt sich auf 1 Semester Arbeitsrecht, aber wie viele Abmanungen hat er bekommen? Ist das die 1.? Es muss sich aber um den gleichen Sachverhalt handeln.

Der soll einfach asap zur IHK

Zu mindest hört sich die Abmahnung doch so an, oder? Ich weiß nicht wie genau das damals war. Ob evtl im Gespräch gesagt wurde, dass er dafür Freizeit bekommt oder sowas. Aber ich bezweifle das ehrlich gesagt...

Es war seine einzige Abmahnung bisher. Er ist damals "fern geblieben", da er Ausbildungsfremde Arbeiten machen musste.


leekje
Beigetreten: 20.09.2006

Original von Wotix

Es war seine einzige Abmahnung bisher. Er ist damals "fern geblieben", da er Ausbildungsfremde Arbeiten machen musste.

da gibts sicher schlauere massnahmen die man da machen kann ... einfach fernbleiben is ziemlich idiotisch meines erachtens


das schreiben so wie es da oben steht stellt nicht den gegenstand einer abmahung im arbeitsrechtlichen sinne dar. das ding ist voll von formfehlern was dazu führen würde, das der schrieb in den ersten 5 min. vor dem arbeitsgericht für nichtig erklärt werden würde. dein freund hat also nie eine abmahnung erhalten.

dem av hätte dein kollege nicht zustimmen brauchen und wäre wenn er die probezeit hinter sich hat save.

die einzige möglickeit einen azubi zu feuern ist ein tatbestand der die fristlose kündigung seitens des ag erfüllt und um das ausreichend zu dokumentieren wird das mittel der abmahnung genutzt.


nikorw
Beigetreten: 03.08.2006

Original von Hideki76
das schreiben so wie es da oben steht stellt nicht den gegenstand einer abmahung im arbeitsrechtlichen sinne dar. das ding ist voll von formfehlern was dazu führen würde, das der schrieb in den ersten 5 min. vor dem arbeitsgericht für nichtig erklärt werden würde. dein freund hat also nie eine abmahnung erhalten.

this


Teilen: