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[Geschlossen] Abschleppen unverhältnismäßig?

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3,661 Ansichten
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

hallo an alle,

habe heute morgen für eine halbe stunde auf unserem unigelände geparkt, für was man eigentlich eine parkerlaubnis braucht, die ich obv nicht habe.

nach der halben stunde war mein auto weg - abgeschleppt. auf dem unigelände finden, grob geschätzt, 300 - 400 autos platz. als ich dort angekommen bin, waren ca. die hälfte aller plätze frei. also ich bemerkt habe, dass das auto fehlt, gab es immernoch mehr als genügend freie plätze

ist das abschleppen nicht unverhältnismäßig? ich stand nichtmal 30 minuten dort und es waren mehr als genug plätze frei! ich habe also obv dort niemand gestört/behindert oder whatever.


23 Antworten

nein ist es nicht
du kannst sogar auf einem leeren supermarktparkplatz abgeschleppt werden


Pyrololos
Beigetreten: 02.05.2008
PokerStrategist

dacht erst es geht um was anderes


HeinekenMD Themenstarter
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

wenn ich dort eine halbe stunde stehe?


qwertzui666
Beigetreten: 07.01.2007
PokerStrategist

was willste denn hören? du hast geparkt wo du nicht durftest und urdest abgeschleppt.
wenn du das risiko eingehst musst auch mit den konsequenzen leben


Also ich finds auch viel zu kleinlich! Wenn die Beschilderung aussagt, dass Du abgeschleppt wirst kannst Du da glaub ich nix machen. Ohne Schild sieht das dann wiederum anders aus. Wie sieht das denn in Deinem Fall aus, hängt da irgendwo ein Schild?
Die Dauer ist egal wenn Du parkst und nicht hältst soweit ich weiß.
VG Sugar


FlyingFalcon
Beigetreten: 08.12.2009
PokerStrategist

Original von qwertzui666
was willste denn hören? du hast geparkt wo du nicht durftest und urdest abgeschleppt.
wenn du das risiko eingehst musst auch mit den konsequenzen leben

so siehts aus


HeinekenMD Themenstarter
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

ich dachte man darf nur abgeschleppt werden, wenn es verhältnismäßig ist.

das steht auch hier

Darf im Falle des Falschparkens eigentlich immer abgeschleppt werden? Nein, das Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Erlaubt ist es in der Regel nur, wenn durch das Falschparken andere behindert oder gefährdet werden. Das ist meist im absoluten Halteverbot (2 gekreuzte Balken), in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen, nahe am Fußgängerüberweg oder in einer Feuerwehrzufahrt der Fall. Unter Umständen darf auch ein unverschlossenes Auto oder im Falle eines befristeten eingerichteten Halteverbotes, etwa für einen Umzug, entfernt werden. Die Schilder dafür müssen aber mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, sollten Sie sich zur Wehr setzen: In Hamburg gewann jetzt wieder ein Autofahrer vor Gericht gegen die Polizei: Diese ließ ihn abschleppen, weil er ohne Parkscheibe parkte. Das kostetet dann samt Auslösung aus dem Verwahrplatz (“Autoknast”) 255 Euro. Zu Unrecht, so das Gericht, denn unweit des Parksünders seien viele weitere Parkplätze frei gewesen. Daraus folgt: Sind in der Nähe Parkplätze frei, darf nicht einfach abgeschleppt werden. In diesem Fall hat der Betroffene Chancen gegen die Polizeimaßnahme.


Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008
Elite Grinder

Was wäre denn verhältnismäßig?

Auf unser Grundstück passen auch drei Karren, dennoch würden wir die Leute abschleppen lassen, wenn sie da ohne Erlaubnis stehen.


würd am besten gleich morgen früh klage gegen die uni einreichen!


HeinekenMD Themenstarter
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

also wenn der parkplatz voll ist und ich da ohne genehmigung stehe, ist das verhältnismäßig.

aber wenn 50% aller parkplätze frei sind und ich nichtmal ne halbe stunde stehe, finde ich das nicht verhältnismäßig.

naja wayne, bin nur leicht angefressen ;)


Coletrader
Beigetreten: 31.03.2008
Poker Player

Original von HeinekenMD
ich dachte man darf nur abgeschleppt werden, wenn es verhältnismäßig ist.

das steht auch hier

Darf im Falle des Falschparkens eigentlich immer abgeschleppt werden? Nein, das Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Erlaubt ist es in der Regel nur, wenn durch das Falschparken andere behindert oder gefährdet werden. Das ist meist im absoluten Halteverbot (2 gekreuzte Balken), in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen, nahe am Fußgängerüberweg oder in einer Feuerwehrzufahrt der Fall. Unter Umständen darf auch ein unverschlossenes Auto oder im Falle eines befristeten eingerichteten Halteverbotes, etwa für einen Umzug, entfernt werden. Die Schilder dafür müssen aber mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, sollten Sie sich zur Wehr setzen: In Hamburg gewann jetzt wieder ein Autofahrer vor Gericht gegen die Polizei: Diese ließ ihn abschleppen, weil er ohne Parkscheibe parkte. Das kostetet dann samt Auslösung aus dem Verwahrplatz (“Autoknast”) 255 Euro. Zu Unrecht, so das Gericht, denn unweit des Parksünders seien viele weitere Parkplätze frei gewesen. Daraus folgt: Sind in der Nähe Parkplätze frei, darf nicht einfach abgeschleppt werden. In diesem Fall hat der Betroffene Chancen gegen die Polizeimaßnahme.

Das gikt aber nur für öffentliche Straßen. Auf einem Privatgelände darf dich der Eigentümer problemlos sofort entfernen lassen.

Passiert wie schon geschrieben häufiger auch mal auf Supermarktparkplätzen.

-> Das heißt für dich: 1. Ärgern 2. Abschleppen bezahlen 3. Beim nächsten mal schlauer sein.

Was glaubst du denn wieviele Leute sich noch an das "parkverbot" auf dme Unigelände halten würden, wenn vor jedem Abschleppen die "Verhälnissmäßigkeit" geprüft werden müsste? Eben: Niemand! Aus dem Grund lässt die Uni sicherlich auich direkt alle unberechtigt parkenden Fahrzeuge entfernen, denn sowas spricht sich rum.


Original von HeinekenMD
ich dachte man darf nur abgeschleppt werden, wenn es verhältnismäßig ist.

das steht auch hier

Darf im Falle des Falschparkens eigentlich immer abgeschleppt werden? Nein, das Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Erlaubt ist es in der Regel nur, wenn durch das Falschparken andere behindert oder gefährdet werden. Das ist meist im absoluten Halteverbot (2 gekreuzte Balken), in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen, nahe am Fußgängerüberweg oder in einer Feuerwehrzufahrt der Fall. Unter Umständen darf auch ein unverschlossenes Auto oder im Falle eines befristeten eingerichteten Halteverbotes, etwa für einen Umzug, entfernt werden. Die Schilder dafür müssen aber mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, sollten Sie sich zur Wehr setzen: In Hamburg gewann jetzt wieder ein Autofahrer vor Gericht gegen die Polizei: Diese ließ ihn abschleppen, weil er ohne Parkscheibe parkte. Das kostetet dann samt Auslösung aus dem Verwahrplatz (“Autoknast”) 255 Euro. Zu Unrecht, so das Gericht, denn unweit des Parksünders seien viele weitere Parkplätze frei gewesen. Daraus folgt: Sind in der Nähe Parkplätze frei, darf nicht einfach abgeschleppt werden. In diesem Fall hat der Betroffene Chancen gegen die Polizeimaßnahme.

das gilt doch nur für öffentlichen parkplätze


dhw86
Beigetreten: 07.12.2006
Elite Grinder

ist es nicht so, dass erstmal die uni das abschleppen bezahlen muss?

fahr zum abschleppdienst und forder dein auto ein, wenn sies nicht rausrücken wollen, zeig die an und hols dir mit der polizei wieder.

dann muss sich die uni drum kümmern das geld von dir zu bekommen usw ...


Original von dhw86
ist es nicht so, dass erstmal die uni das abschleppen bezahlen muss?

nein
die haben verträge mit sonem unternehmen


mergelina
Beigetreten: 28.03.2008
Oldschool Grinder

die Frage ist, ist es Privatgrund oder öffentlicher, d.h. komunaler oder staatlicher Grund.

Auf öffentlichen Grund muss eine Verhältnissmäsigkeit bestehen.

Auf Privatgrund genügt einfach die Absicht des Grund-Besitzers.


Grinsefisch
Beigetreten: 18.12.2008
Oldschool Grinder

Original von HeinekenMD
ich stand nichtmal 30 minuten dort

Soll die Politesse 3 Stunden neben deinem Auto warten bis sie es abschleppen lässt?


Original von brontonase

Original von dhw86
ist es nicht so, dass erstmal die uni das abschleppen bezahlen muss?

nein
die haben verträge mit sonem unternehmen

google mal "Parkräume KG".

@OP Freu dich auch auf die Rechnung......


lori
Beigetreten: 12.05.2005
Oldschool Grinder

@ op thx for the info


Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Original von mergelina
die Frage ist, ist es Privatgrund oder öffentlicher, d.h. komunaler oder staatlicher Grund.

Auf öffentlichen Grund muss eine Verhältnissmäsigkeit bestehen.

Auf Privatgrund genügt einfach die Absicht des Grund-Besitzers.

This

btw. je länger du auf Privaten Grund stehst, desto eher dürfen sie dich nicht abschleppen lassen.


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