Original von HeinekenMD
ich dachte man darf nur abgeschleppt werden, wenn es verhältnismäßig ist.
das steht auch hier
Darf im Falle des Falschparkens eigentlich immer abgeschleppt werden? Nein, das Abschleppen muss immer verhältnismäßig sein. Erlaubt ist es in der Regel nur, wenn durch das Falschparken andere behindert oder gefährdet werden. Das ist meist im absoluten Halteverbot (2 gekreuzte Balken), in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen, nahe am Fußgängerüberweg oder in einer Feuerwehrzufahrt der Fall. Unter Umständen darf auch ein unverschlossenes Auto oder im Falle eines befristeten eingerichteten Halteverbotes, etwa für einen Umzug, entfernt werden. Die Schilder dafür müssen aber mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, sollten Sie sich zur Wehr setzen: In Hamburg gewann jetzt wieder ein Autofahrer vor Gericht gegen die Polizei: Diese ließ ihn abschleppen, weil er ohne Parkscheibe parkte. Das kostetet dann samt Auslösung aus dem Verwahrplatz (“Autoknast”) 255 Euro. Zu Unrecht, so das Gericht, denn unweit des Parksünders seien viele weitere Parkplätze frei gewesen. Daraus folgt: Sind in der Nähe Parkplätze frei, darf nicht einfach abgeschleppt werden. In diesem Fall hat der Betroffene Chancen gegen die Polizeimaßnahme.
Das gikt aber nur für öffentliche Straßen. Auf einem Privatgelände darf dich der Eigentümer problemlos sofort entfernen lassen.
Passiert wie schon geschrieben häufiger auch mal auf Supermarktparkplätzen.
-> Das heißt für dich: 1. Ärgern 2. Abschleppen bezahlen 3. Beim nächsten mal schlauer sein.
Was glaubst du denn wieviele Leute sich noch an das "parkverbot" auf dme Unigelände halten würden, wenn vor jedem Abschleppen die "Verhälnissmäßigkeit" geprüft werden müsste? Eben: Niemand! Aus dem Grund lässt die Uni sicherlich auich direkt alle unberechtigt parkenden Fahrzeuge entfernen, denn sowas spricht sich rum.