Original von Kleeblatt1903
Keine Aussage zur Sache machen. (Weder schriftlich noch mündlich!)
Akteneinsicht durch einen Anwalt beantragen lassen.
Erst danach entscheiden, ob und wie du dich äußern möchtest.
Angaben zur Person (Name, Alter, Adresse, Beruf) sind Pflicht.
Aber bei der Rubrik „Angaben zur Sache“ → NICHTS eintragen.
Disclaimer: Das war keine Rechtsberatung.
Edit: Bei dem Promillewert und 2 Beamte als Zeugen plus die Frau können die dir alles Mögliche anlasten.
Wo bekomme ich denn einen Anwalt her?
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Naja ich nehme an, dass ich Rauschtrinker bin. Das Bier leihert nicht mehr so richtig und dann sauf ich Schnaps rein und dann kommt es zu Problemen.