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[Geschlossen] An alle Jura-Cracks -> Mietrecht

14 Beiträge
9 Benutzer
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863 Ansichten
IronPumper
Beigetreten: 04.01.2008
BlackMember

Hi!

Es kommt bei mir immer wieder zu Baumaßnahmen und damit zu Lärmbelästigungen.
Diese sind immer unangekündigt - mich würde mal interessieren, ob diese vom Mieter angekündigt werden müssen?

Lg,
IronPumper


13 Antworten
derf0s
Beigetreten: 08.11.2008
PokerStrategist
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Hey Ironpumper,

vielleicht ist folgendes auch ganz interessant für Dich: Schlagbohrer-Terror. Mietrecht-Expert needed

Gruß,
michimanni


IronPumper Themenstarter
IronPumper
Beigetreten: 04.01.2008
BlackMember

danke soweit^^

Kann mir jemand noch sagen, wann genau in Bayern Ruhezeiten herrschen?
Hier hab ich unterschiedliche Angaben gefunden...


sry 4 hijacking

gibt es ne gesetzliche regelung wie lange es höchstens dauern darf, dass das wasser warm ist?(ka wie warm dann definiert wird, 40° ?) beim googeln alles gefunden von 10 sek bis 5 min..


Sunfire
Beigetreten: 02.09.2006
Elite Grinder

Original von IronPumper
danke soweit^^

Kann mir jemand noch sagen, wann genau in Bayern Ruhezeiten herrschen?
Hier hab ich unterschiedliche Angaben gefunden...

Ist denke ich korrekt, da es auf die Stadt oder Gemeinde ankommt meines wissens nach. Bei uns in Würzburg ist von 12:00 bis 15:00 Mittagsruhe.

Wird auch gut verfolgt, da wir schon mal angezeigt wurden uns aber seitdem an die Richtlinien halten. Beim ersten und (vielleicht) zweiten mal gibt es aber nur eine Verwarnung.


Original von Sunfire

Original von IronPumper
danke soweit^^

Kann mir jemand noch sagen, wann genau in Bayern Ruhezeiten herrschen?
Hier hab ich unterschiedliche Angaben gefunden...

Ist denke ich korrekt, da es auf die Stadt oder Gemeinde ankommt meines wissens nach. Bei uns in Würzburg ist von 12:00 bis 15:00 Mittagsruhe.

Wird auch gut verfolgt, da wir schon mal angezeigt wurden uns aber seitdem an die Richtlinien halten. Beim ersten und (vielleicht) zweiten mal gibt es aber nur eine Verwarnung.

Jepp. Die eine gesetzlich normierte Ruhezeit gibt es nicht. Das wird üblicherweise auf kommunaler Ebene geregelt und ists ortsverschieden.


Original von EriscHgcrFU
sry 4 hijacking

gibt es ne gesetzliche regelung wie lange es höchstens dauern darf, dass das wasser warm ist?(ka wie warm dann definiert wird, 40° ?) beim googeln alles gefunden von 10 sek bis 5 min..

dürfen afair höchstens 7,5l kaltes wasser bei voll aufgedrehtem warmen hahn rauskommen dann muss es 40°C warm sein

ist halt eine entscheidung des gerichtes, gibt aber schon diverse gerichtsurteile dazu (die nur nicht bindend sind aber eine richtlinie)

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Warmwasser.html


IronPumper Themenstarter
IronPumper
Beigetreten: 04.01.2008
BlackMember

Hi, da ja hier doch paar Leute sind, die sich wohl sehr gut mit Jura auskennen (speziell TheKami scheint hier wohl viel drauf zu haben),
hätte ich hier nochmals kurz eine Frage:

Ist der Vermieter eigentlich dazu verpflichtet Baumaßnahmen vorab anzukündigen?


Kommt auf die Art der Baumaßnahme und das Maß der Beeinträchtigung an.

http://www.123recht.net/article.asp?a=10078&ccheck=1


durrian
Beigetreten: 07.03.2009
Oldschool Grinder

edit by michimanni
Mir ist nicht ganz klar, was Du mit diesem provozierenden Beitrag bezweckt hast, aber das ist ganz sicher nicht der Ton, den wir hier im Small Talk haben möchten. IronPumper stellt hier durchaus legitime Fragen, da muss weder er noch andere Mitglieder sich hier Deine Provokationen antun. Da ist es fast schon zynisch, dass Du hier uns anderen Streitsucht unterstellst.
Du bekommst an dieser Stelle eine Verwarnung von mir und ich möchte Dich bitten, Deinen Umgangston hier im Forum zu verbessern. Wenn Du Dir nicht sicher bist, schaue bitte in die Grundprinzipien und die Postingguidelines der einzelnen Foren, dann sorgst zukünftig auch Du für ein angenehmes Forenklima :)


Nee ich hab nicht so viel Ahnung, von Mietrecht zwar etwas und Grundkenntnisse Wirtschaftsprivatrecht, aber von "viel drauf" würd ich da nicht sprechen, sofern das nicht eh ironisch gemeint war. ^^

Zur Frage erklärt der bereits gepostete Link ja alles.


Die "Mittagsruhe" gilt aber nur für Privatpersonen.

Für gewerblich arbeitende Handerwerksbetriebe gilt das Ganze eingeschränkt. Da würd ich mich dann nochmal etwas genauer informieren.


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