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[Geschlossen] An die Jura-Experten

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Hallo zusammen,

ich ziehe demnächst nach 3 Jahren aus meiner Wohnung aus. Es ist ein Parkettfußboden verlegt, der frisch verlegt und versiegelt war. Unter meinem Schreibtischstuhl haben sich nun deutliche Abnutzungsspuren gebildet.

Muss ich diese Spuren beseitigen lassen? Dazu folgende zwei Punkte aus dem Mietvertrag:

1. verkürzt: Der Mieter verpflichtet sich zu Schönheitsreperaturen.

2. Die frisch verlegten und versiegelten Parkettfußböden sind vom Mieter durch geeignete Maßnahmen dahingehend zu schützen, dass keine Beschädigungen entstehen. Sofern jedoch bei Auszug des Mieters Schäden vorhanden sind, hat der Mieter diese auf eigene Kosten sach- und fachgerecht beseitigen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Parkettböden nur mit einem leicht wasserfreuchten Lappen zu reinigen und mit einem Spezialpflegemittel zu pflegen (s. als Anlage beigefügte Pflegehinweise).

Dieser Absatz ist wohl entscheiden. Dazu zwei Fragen:

1) Überhaupt Rechtskräftig? Hab gelesen, dass solche Reperaturen grundsätzlich nicht auf den Mieter verlegt werden dürfen, waren allerdings keine zuverlässigen Quellen (Antworten auf Fragen im Internet).

2) Wie ist Schaden definiert? Bezieht sich der Absatz auch auf übliche Abnutzungserscheinungen oder nur auf Schäden?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Grüße


11 Antworten
AquArii420
Beigetreten: 11.06.2010

ich bin zwar kein experte, aber wenn es im mietvertrag steht und du es unterschrieben hast ist es rechtskräftig.

auch wenn es nicht pflicht für den mieter ist slche schäden zu beseitigen hast du durch deine unterschrift zugesichert dies zu machen.

ähnlich ist es mit dem rauchen. der vermieter kann dem mieter nicht verbieten in der wohnung zu rauchen, wenn es aber eine nichtraucherklausel in dem unterschriebenen vertrag gibt DARFST du NICHT rauchen.

hoffe ich konnte helfen, aber alle angaben ohne gewähr ;)

zum thema schäden bin ich mir nicht sicher, aber ich gebe das mal so wieder, wie ich es im kopf habe seit meinem letzten umzug

schönheitsreperaturen beziehen sich auf abnutzungserscheinungen. und wenn ich mich recht entsinne muss der mieter im bad und in der küche alle 2 jahre, im wohnzimmer/Flur alle 3 jahre und in schlafzimmern alle 5 jahre "rundumerneuerungen" machen. also nicht alles renovieren, aber auf einen ansehnlichen stand bringen

ab wann ein schaden ein schaden ist, bezieht sich glaube ich auf die ksoten der reperatur (mir schwebt eine zahl von 300 euro im kopf)

aber bei diesen angaben bin ich mir noch unsicherer als bei dem ersten teil meines posts =/


Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Die Frage ist halt in, ob das natürliche Abnutzungsspuren sind und inwieweit du geeignete Maßnahmen durchgeführt hast die Beschädigung zu verhindern.


Original von AquArii420
ich bin zwar kein experte, aber wenn es im mietvertrag steht und du es unterschrieben hast ist es rechtskräftig.

auch wenn es nicht pflicht für den mieter ist slche schäden zu beseitigen hast du durch deine unterschrift zugesichert dies zu machen.

das ist nicht richtig.

Original von AquArii420
schönheitsreperaturen beziehen sich auf abnutzungserscheinungen. und wenn ich mich recht entsinne muss der mieter im bad und in der küche alle 2 jahre, im wohnzimmer/Flur alle 3 jahre und in schlafzimmern alle 5 jahre "rundumerneuerungen" machen. also nicht alles renovieren, aber auf einen ansehnlichen stand bringen

das ist auch nicht richtig. die übliche abnutzung der mietsache wird durch den mietzins abgegolten.

-----------------

Zur ersten Klausel kann man pauschal nichts sagen. Da geb ich dir mal folgenden Link:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/renovierung-modernisierung/urteile/schoenheitsreparaturklausel.jsp


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Pokersaft
Die Frage ist halt in, ob das natürliche Abnutzungsspuren sind und inwieweit du geeignete Maßnahmen durchgeführt hast die Beschädigung zu verhindern.

Hab jetzt folgendes gefunden:

Dellen im Parkett durch Bürostuhl – kein Schadensersatz

Die Nutzung eines Bürostuhls mit Rollen auf einem Parkettfußboden stellt auch dann einen vertragsgemäßen und damit nicht zum Schadensersatz verpflichtenden Gebrauch der Mietsache dar, wenn dies zu Vertiefungen im Parkett von mehr als 3 mm mit deutlichen farblichen Veränderungen führt.

AG Leipzig, Urteil v. 13.05.2004, Az.: 167 C 12 622/03 in NZM 2004, 830

quelle: Kanzlei Anneser

zusätzlich:

Parkettfussboden
Ein Parkettboden zählt zur Gruppe der gehobenen Ausstattungen innerhalb einer Wohnung. Dementsprechend pfleglich ist der Boden vom Mieter zu behandeln. Da alle Parkettböden einer natürlichen Abnutzung unterliegen und diese sich nach einigen Jahren auch am äußeren Erscheinungsbild ablesen lässt, müssen diese in regelmäßigen Abständen abgeschliffen und die Versiegelung aufgefrischt werden. Die Gerichtsurteile sind diesbezüglich nicht einheitlich, im Schnitt kann von einer Erneuerungspflicht nach 15 Jahren ausgegangen werden.

Da es sich dabei nicht um eine Schönheitsreparatur, sondern um eine Instandsetzung handelt, ist es Aufgabe des Vermieters diese Maßnahme zu veranlassen und auch zu bezahlen. Dieser Pflicht kann sich der Vermieter auch nicht durch eine entsprechend lautende Formularklausel entziehen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass der Mieter die Beschädigung bzw. die Abnutzung nicht durch unsachgemäßen Gebrauch begünstigt hat. Die Beweislast liegt beim Vermieter.

quelle: pro-wohnen.de

Kann ich daraus schließen, dass:

a) der Absatz unwirksam ist?

b) ich mich keiner unsachgemäßen Nutzung schuldig gemacht habe?


nikorw
Beigetreten: 03.08.2006

Original von gear

Original von Pokersaft
Die Frage ist halt in, ob das natürliche Abnutzungsspuren sind und inwieweit du geeignete Maßnahmen durchgeführt hast die Beschädigung zu verhindern.

Hab jetzt folgendes gefunden:

Dellen im Parkett durch Bürostuhl – kein Schadensersatz

Die Nutzung eines Bürostuhls mit Rollen auf einem Parkettfußboden stellt auch dann einen vertragsgemäßen und damit nicht zum Schadensersatz verpflichtenden Gebrauch der Mietsache dar, wenn dies zu Vertiefungen im Parkett von mehr als 3 mm mit deutlichen farblichen Veränderungen führt.

AG Leipzig, Urteil v. 13.05.2004, Az.: 167 C 12 622/03 in NZM 2004, 830

quelle: Kanzlei Anneser

Kannst ja mal die Milimeter nachmessen ;)

Falls dus schaffst, ein gutes Bild daovn zu machen, können wir dir vielleicht eher helfen das einzuordnen. Genau sagen können wirds letzlich niemand hier, aber zumindest lässt es sich anhand eines Bildes besser beurteilen. Weisst ja, "pics or it didnt happen" ;)


Soulcatcher
Beigetreten: 21.08.2006
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Soulcatcher
Hab grad das hier gefunden, vielleicht hilft es dir:
http://wirtschaft.t-online.de/parkett-durch-schreibtischstuhl-beschaedigt-haftpflicht-muss-zahlen/id_48317676/index

Der Artikel macht mich doch etwas stutzig. Es wird erwähnt, dass die Haftpflicht die Kosten nur übernehmen muss, wenn es sich um eine unsachgemäße Nutzung der Mietsache handelt.
Wenn es sich jetzt aber um eine sachgemäße Nutzung handeln würde, hätte der Vermieter dann überhaupt ein Recht auf das Geld?

Also ich lese daraus jetzt für mich ab:

Sachgemäße Nutzung: Mieter hat kein Recht auf Reperatur.

Unsachgemäße Nutzung: Haftpflicht zahlt.

Dann wär ich ja in jedem Fall fein raus, oder nicht?


Merlinius
Beigetreten: 30.06.2006

Also viele Leute, die Parkett oder Laminat haben, legen solche Plastikunterlagen unter ihren Stuhl. Damit wären die Schäden ja schonmal zweifelsfrei vermeidbar gewesen und nicht im Rahmen der normalen Abnutzung. Kommt halt drauf an, wie es die Gerichte definieren.


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

Original von AquArii420
ähnlich ist es mit dem rauchen. der vermieter kann dem mieter nicht verbieten in der wohnung zu rauchen, wenn es aber eine nichtraucherklausel in dem unterschriebenen vertrag gibt DARFST du NICHT rauchen.

um Das mal zu korrigieren. Das stimmt nur wenn es sich dabei um eine Zusatzklausel handelt. Das heist hierfür muss gesondert Unterschrieben werden als Klausel in einem Formularvertrag ist sie unwirksam.


Jayston
Beigetreten: 14.07.2005

wenns nur kratzer sind versuch mal den boden zu schleifen...hat bei unserer alten wohnung funktioniert und niemand hat etwas gesehen. informier dich aber nochmal obs bei deinem boden klappen kkönnte...


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von Meph1977

Original von AquArii420
ähnlich ist es mit dem rauchen. der vermieter kann dem mieter nicht verbieten in der wohnung zu rauchen, wenn es aber eine nichtraucherklausel in dem unterschriebenen vertrag gibt DARFST du NICHT rauchen.

um Das mal zu korrigieren. Das stimmt nur wenn es sich dabei um eine Zusatzklausel handelt. Das heist hierfür muss gesondert Unterschrieben werden als Klausel in einem Formularvertrag ist sie unwirksam.

Viel mehr muss sie individuell ausgehandelt worden sein. Die Klausel auszulagern und dann erneut bloß unterschreiben zu lassen, lässt die AGB-Eigenschaft zwischen Unternehmer und Verbraucher gerade nicht entfallen - auch bei einmaliger Verwendung.


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