Hallo zusammen,
ich ziehe demnächst nach 3 Jahren aus meiner Wohnung aus. Es ist ein Parkettfußboden verlegt, der frisch verlegt und versiegelt war. Unter meinem Schreibtischstuhl haben sich nun deutliche Abnutzungsspuren gebildet.
Muss ich diese Spuren beseitigen lassen? Dazu folgende zwei Punkte aus dem Mietvertrag:
1. verkürzt: Der Mieter verpflichtet sich zu Schönheitsreperaturen.
2. Die frisch verlegten und versiegelten Parkettfußböden sind vom Mieter durch geeignete Maßnahmen dahingehend zu schützen, dass keine Beschädigungen entstehen. Sofern jedoch bei Auszug des Mieters Schäden vorhanden sind, hat der Mieter diese auf eigene Kosten sach- und fachgerecht beseitigen zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Parkettböden nur mit einem leicht wasserfreuchten Lappen zu reinigen und mit einem Spezialpflegemittel zu pflegen (s. als Anlage beigefügte Pflegehinweise).
Dieser Absatz ist wohl entscheiden. Dazu zwei Fragen:
1) Überhaupt Rechtskräftig? Hab gelesen, dass solche Reperaturen grundsätzlich nicht auf den Mieter verlegt werden dürfen, waren allerdings keine zuverlässigen Quellen (Antworten auf Fragen im Internet).
2) Wie ist Schaden definiert? Bezieht sich der Absatz auch auf übliche Abnutzungserscheinungen oder nur auf Schäden?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Grüße